Rechtsprechung
VG Potsdam, 24.06.2009 - 2 K 2190/05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsgrundlage für die Rücknahmeentscheidung über eine Bewilligung von Trennungsgeld; Anforderungen an den Nachweis einer uneingeschränkten Umzugswilligkeit; Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Umzugskostenzusage; Vertrauensschutzgesichtspunkte unter Abwägung mit dem ...
Kurzfassungen/Presse
- Verwaltungsgericht Potsdam (Pressemitteilung)
Rückforderung des Trennungsgeldes von Staatssekretär a. D. Gustav-Adolf Stange rechtmäßig
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 24.06.2009 - 2 K 2190/05
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2011 - 4a B 2.11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 1 Ss 16/09
Betrug: Unberechtigter Bezug von Trennungsgeld während Tätigkeit als …
Auszug aus VG Potsdam, 24.06.2009 - 2 K 2190/05
Nachdem das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 22. April 2009 - 1 Ss 16/09 - die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 18. Juli 2008 - 27 Ns 44/06 - insoweit verworfen hat, als der Kläger wegen des am 25. Mai 2000 begangenen versuchten Betruges zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 150 EUR verurteilt worden ist - im Übrigen wurde der Kläger vom Vorwurf des versuchten Betruges freigesprochen -, hat der Kläger die Klage im Hinblick auf die Rücknahme des Bewilligungsbescheides vom 13. Juni 2000 hinsichtlich des Zeitraumes vom 1. April bis 30. Juni 2000 sowie die Rückforderung eines hierauf entfallenden Betrages in Höhe von 2.472,58 EUR zurückgenommen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie das Urteil des Landgerichts Potsdam - 27 Ns 44/06 - vom 18. Juli 2008 sowie den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes - 1 Ss 16/09 - vom 22. April 2009 Bezug genommen.
- BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
Bezüge Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst; …
Auszug aus VG Potsdam, 24.06.2009 - 2 K 2190/05
BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 2 C 27.98 -, zitiert nach [...], Rn. 28. - BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92
Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens …
Auszug aus VG Potsdam, 24.06.2009 - 2 K 2190/05
BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 19.92 -, zitiert nach [...], Rn. 21,.
- BVerwG, 12.12.2007 - 2 B 93.07
Rücknahme dreier Trennungsgeldbewilligungsbescheide und Rückforderung des auf …
Auszug aus VG Potsdam, 24.06.2009 - 2 K 2190/05
BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 2 B 93.07 -, m.w.N., zitiert nach [...], Rn. 6. - BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01
Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist; …
Auszug aus VG Potsdam, 24.06.2009 - 2 K 2190/05
BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6.01 -, zitiert nach [...], Rn. 13. - BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 4.99
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Auszug aus VG Potsdam, 24.06.2009 - 2 K 2190/05
BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2000 - 10 B 4.99 -, zitiert nach [...], Rn. 17.
- OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 1 Ss 16/09 Damit könnte die vom Verwaltungsgericht (2 K 2190/2005) zur klärende Frage der Rechtmäßigkeit der Zahlung von Trennungsgeld - wie es im amtsgerichtlichen Urteil anklingt (Bl. 17 UA) - vorgreiflich für das strafgerichtliche Verfahren sein, weshalb eine Aussetzung des Verfahrens nach § 262 Abs. 2 StPO vertretbar gewesen wäre.