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   VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 1564/09   

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VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 1564/09 (https://dejure.org/2012,12296)
VG Potsdam, Entscheidung vom 27.03.2012 - 6 K 1564/09 (https://dejure.org/2012,12296)
VG Potsdam, Entscheidung vom 27. März 2012 - 6 K 1564/09 (https://dejure.org/2012,12296)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 1564/09
    Dies wurde bereits vom Reichsgericht in Strafsachen am 24. Oktober 1913 für den Reitsport (Reichsgericht, Urteil vom 24. Oktober 1913, Az.: V 607/13) bejaht und entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof in Zivilsachen (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. September 2011, Az.: I ZR 30/10) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG NVwZ 2011, 1319).

    Insofern ist zwischen den Regelungen zum Glücksspielmonopol und denen, die unabhängig von der Monopolisierung der Verwirklichung der Ziele des § 1 GlüStV dienen, zu differenzieren (vgl. BVerwG NVwZ 2011, 1319; BGH, Urteil vom 28. September 2011, Az.: I ZR 43/10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2011, Az.: OVG 1 S 221.10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Februar 2011, Az.: OVG 1 S 220.10; BayVGH, Beschluss vom 21. März 2011, Az.: 10 AS 10.2499 [beck-online]; Bay VGH DVBl. 2011, 1315).

    Dem Internetverbot der § 4 Abs. 4 GlüStV steht auch sonstiges Unionsrecht nicht entgegen (BVerwG ZfWG 2011, 332; BayVGH DVBl 2011, 1315; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2011, Az.: OVG 1 S 221.10).

    Sie darf eingeschränkt werden, wenn die beschränkende Regelung mit dem Diskriminierungsverbot vereinbar ist, wenn sie des Weiteren aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sowie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten, und wenn sie schließlich nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. BVerwG ZfWG 2011, 332 unter Hinweis auf EuGH-Rspr.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs ist anerkannt, dass Wetten und Glücksspiele im Internet diese Ziele in besonderem Maße gefährden (vgl. BVerwG ZfWG 2011, 332 m. w. N.).

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass sich die Verbreitung von auch in Deutschland und spezifisch in Brandenburg zugänglichem Glücksspiel ohnehin nicht mittels nationaler Regelungen verbieten lasse und unabhängig von inländischen Verboten entsprechende Angebote ausländischer Glücksspielanbieter auch von Deutschland aus wahrnehmbar seien (vgl. BVerwG ZfWG 2011, 332).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 1 S 221.10

    Sportwetten eines Internetveranstalters in Berlin

    Auszug aus VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 1564/09
    (vgl. BVerfG a.a.O.; so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2011, Az: OVG 1 S 221.10 [Juris]).

    Die vorstehende Ansicht wird, soweit ersichtlich, in der gesamten OVG-/VGH-Rechtsprechung, die seit den Entscheidungen des EuGH vom 8. September 2010 ergangen ist, geteilt (vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Dezember 2010, Az.: 6 B 11013/10 [Juris]; OVG Nordrhein-Westfalen ZfWG 2010, 456; OVG Lüneburg ZfWG 2010, 430; OVG Berlin-Brandenburg ZfWG 2010, 427; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2011, Az.: OVG 1 S 221.10 [Juris]; Hess. VGH, Beschluss vom 16. August 2011, Az.: 8 B 926/10 [Juris]).

    Insofern ist zwischen den Regelungen zum Glücksspielmonopol und denen, die unabhängig von der Monopolisierung der Verwirklichung der Ziele des § 1 GlüStV dienen, zu differenzieren (vgl. BVerwG NVwZ 2011, 1319; BGH, Urteil vom 28. September 2011, Az.: I ZR 43/10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2011, Az.: OVG 1 S 221.10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Februar 2011, Az.: OVG 1 S 220.10; BayVGH, Beschluss vom 21. März 2011, Az.: 10 AS 10.2499 [beck-online]; Bay VGH DVBl. 2011, 1315).

    Dem Internetverbot der § 4 Abs. 4 GlüStV steht auch sonstiges Unionsrecht nicht entgegen (BVerwG ZfWG 2011, 332; BayVGH DVBl 2011, 1315; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2011, Az.: OVG 1 S 221.10).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 43/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Auszug aus VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 1564/09
    Eine möglicherweise in Malta von den dortigen staatlichen Behörden erteilte Konzession ersetzt nicht die für die Tätigkeit der Klägerin im Bereich der Sportwetten notwendige Erlaubnis durch den Beklagten als zuständige brandenburgische Behörde (vgl. BVerwG NWVBl 2011, 307; BGH, Urteil vom 28. September 2011, Az.: I ZR 43/10).Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union ist berechtigt, die Möglichkeit, den Verbrauchern in seinem Hoheitsgebiet Glücksspiele anzubieten, für alle daran interessierten Veranstalter vom Besitz einer von seinen zuständigen Behörden erteilten Erlaubnis abhängig zu machen, ohne dass der Umstand, dass ein bestimmter Veranstalter bereits über eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Erlaubnis verfügt, dem entgegenstehen kann (EuGH, WRP 2010, 1338 Rn. 113 - Markus Stoß u.a.).

    Bei Nutzung des Internets wird die Möglichkeit zur Spielteilnahme nicht am Sitz des Veranstalters, sondern am Wohnsitz des Spielers oder einem anderen Standort seines Computers eröffnet (BGH, Urteil vom 28. September 2011, Az.: I ZR 43/10).

    Insofern ist zwischen den Regelungen zum Glücksspielmonopol und denen, die unabhängig von der Monopolisierung der Verwirklichung der Ziele des § 1 GlüStV dienen, zu differenzieren (vgl. BVerwG NVwZ 2011, 1319; BGH, Urteil vom 28. September 2011, Az.: I ZR 43/10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2011, Az.: OVG 1 S 221.10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Februar 2011, Az.: OVG 1 S 220.10; BayVGH, Beschluss vom 21. März 2011, Az.: 10 AS 10.2499 [beck-online]; Bay VGH DVBl. 2011, 1315).

    Vielmehr kommt es auch dann darauf an, ob diese Beschränkung zwingenden Belangen des Allgemeinwohls dient, kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beiträgt und nicht über das erforderliche Maß hinausgeht (vgl. EuGH EuZW 2009, 689, Rn. 52 ff. - Liga Portuguesa de Futebol Profissional; EuGH EuZW 2011, 674, Rn. 76 ff. - Zeturf Ltd.; BGH, Urteil vom 28. September 2011, Az.: I ZR 43/10).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 1564/09
    Zum einen hat der EuGH in der Entscheidung C-46/08 ausdrücklich festgehalten, dass jeder Mitgliedstaat, auf dessen Hoheitsgebiet sich ein Wettangebot erstreckt, das ein (solcher) Veranstalter über das Internet abgibt, die Befugnis behält, diesem die Beachtung der in seinen einschlägigen Rechtsvorschriften aufgestellten Beschränkungen vorzuschreiben, sofern diese Beschränkungen, insbesondere in Bezug auf ihre Diskriminierungsfreiheit und ihre Verhältnismäßigkeit, den Anforderungen des Unionsrechts genügen (Rdnr. 44).

    Entgegen dem Eindruck, der durch die Pressemitteilung des EuGH am Tage der Entscheidung erweckt wurde, kann den Entscheidungen des EuGH vom 8. September 2010 (u. a. Az.: C-409/06 [Winner Wetten GmbH]; C-46/08 [Carmen Media Group Ltd.]) nicht die Aussage entnommen werden, das staatliche Monopol sei in seiner derzeitigen rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung gegenstandslos, weil Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt würden.

    Er führt aus, "dass Art. 49 EGV dahingehend auszulegen (ist), dass wenn ein regionales staatliches Monopol auf Sportwetten und Lotterien errichtet wurde, mit dem das Ziel verfolgt wird, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, und ein nationales Gericht sowohl feststellt, dass andere Arten von Glücksspielen von privaten Veranstaltern, die über eine Erlaubnis verfügen, betrieben werden dürfen, als auch, dass in Bezug auf andere Arten von Glücksspielen, die nicht unter das Monopol fallen und zudem ein höheres Suchtpotenzial als die dem Monopol unterliegenden Spiele aufweisen, die zuständigen Behörden eine zur Entwicklung und Stimulation der Spieltätigkeiten geeignete Politik der Angebotserweiterung betreiben, um insbesondere die aus diesen Tätigkeiten fließenden Einnahmen zu maximieren, das nationale Gericht berechtigten Anlass zu der Schlussfolgerung haben kann, dass ein solches Monopol nicht geeignet ist, die Erreichung des mit seiner Errichtung verfolgten Ziels dadurch zu gewährleisten, dass es dazu beiträgt, die Gelegenheiten zum Spiel zu verringern und die Tätigkeiten in diesem Bereich in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen" (Urteil vom 8. September 2010, Az. C-46/08 "Carmen Media Group" [Juris]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - 1 S 22.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 1564/09
    Die hiergegen erhobene Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22. November 2010 zum Aktenzeichen OVG 1 S 22.10 zurückgewiesen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten, auch im Verfahren VG 3 L 572/09 und OVG 1 S 22.10, und den beigezogenen Verwaltungsvorgang Bezug genommen.

    Dies wäre jedenfalls dadurch zu erreichen, dass die Klägerin ihre Internetseite abschaltet (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2010, Az.: OVG 1 S 22.10).

  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein,

    Auszug aus VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 1564/09
    Zwar beeinträchtigt das Internetverbot faktisch Glücksspielanbieter außerhalb Deutschlands stärker als solche, die im Inland ansässig sind, weil ihnen ein für den unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt besonders wirksames Vermarktungsmittel genommen wird (vgl. EuGH EuZW 2011, 674, Rn. 74).

    Vielmehr kommt es auch dann darauf an, ob diese Beschränkung zwingenden Belangen des Allgemeinwohls dient, kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beiträgt und nicht über das erforderliche Maß hinausgeht (vgl. EuGH EuZW 2009, 689, Rn. 52 ff. - Liga Portuguesa de Futebol Profissional; EuGH EuZW 2011, 674, Rn. 76 ff. - Zeturf Ltd.; BGH, Urteil vom 28. September 2011, Az.: I ZR 43/10).

  • VG Potsdam, 23.02.2010 - 3 L 572/09

    Verbot des Angebots von Glücksspielen im Internet

    Auszug aus VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 1564/09
    Mit Beschluss vom 23. Februar 2010 zum Aktenzeichen VG 3 L 572/09 hat das Gericht den Antrag abgelehnt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten, auch im Verfahren VG 3 L 572/09 und OVG 1 S 22.10, und den beigezogenen Verwaltungsvorgang Bezug genommen.

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 1564/09
    Vielmehr hat der vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofs bereits am 28. November 2002 entschieden, dass Sportwetten dem Glücksspielbegriff unterfallen (BGH NStZ 2003, 372).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 1564/09
    Schließlich muss sie im engeren Sinne verhältnismäßig sein, das heißt in angemessenem Verhältnis zu dem Gewicht und der Bedeutung des Grundrechts stehen (vgl. nur BVerfG NJW 1985, 121).
  • VGH Hessen, 09.08.2011 - 8 B 926/10

    Aussetzung des Verbots einer terrestrischen Sportwettenvermittlung

    Auszug aus VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 1564/09
    Die vorstehende Ansicht wird, soweit ersichtlich, in der gesamten OVG-/VGH-Rechtsprechung, die seit den Entscheidungen des EuGH vom 8. September 2010 ergangen ist, geteilt (vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Dezember 2010, Az.: 6 B 11013/10 [Juris]; OVG Nordrhein-Westfalen ZfWG 2010, 456; OVG Lüneburg ZfWG 2010, 430; OVG Berlin-Brandenburg ZfWG 2010, 427; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2011, Az.: OVG 1 S 221.10 [Juris]; Hess. VGH, Beschluss vom 16. August 2011, Az.: 8 B 926/10 [Juris]).
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - 4 B 733/10

    Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst weiterhin geschlossen

  • VG Berlin, 21.02.2012 - 35 L 376.11

    Verbot von Sportwetten im Internet

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 1 S 154.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 10 CS 09.2673

    Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet vom Ausland aus

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 30/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

  • OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 218/01

    Veranstaltung eines Glücksspiels im Internet

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 6 B 11013/10

    Unerlaubte private Sportwetten bleiben verboten

  • VGH Bayern, 21.03.2011 - 10 AS 10.2499

    Staatliches Sportwettenmonopol genügt derzeit nicht den unionsrechtlichen

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 15.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • VG Ansbach, 15.06.2010 - AN 4 S 10.00573

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

  • VG Düsseldorf, 26.05.2009 - 27 L 1147/08

    Glücksspiel Veranstaltung Ausland Bekanntgabe

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-316/07

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi ist die gegenseitige Anerkennung

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

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