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   VG Potsdam, 30.10.2003 - 10 L 582/03   

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https://dejure.org/2003,23104
VG Potsdam, 30.10.2003 - 10 L 582/03 (https://dejure.org/2003,23104)
VG Potsdam, Entscheidung vom 30.10.2003 - 10 L 582/03 (https://dejure.org/2003,23104)
VG Potsdam, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 10 L 582/03 (https://dejure.org/2003,23104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Begriff des vorangegangenen Konsums

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Bremen, 30.06.2003 - 1 B 206/03

    Fahrerlaubnisentziehung nach Kokainkonsum - Fahrerlaubnis; Kokain;

    Auszug aus VG Potsdam, 30.10.2003 - 10 L 582/03
    Eine an Wortsinn, Systematik sowie Sinn und Zweck orientierte Auslegung der Ziffer 9.1 der Anlage 4 kann es nach Auffassung der Kammer für die Annahme fehlender Kraftfahreignung bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht genügen lassen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber in der Vergangenheit Drogen konsumiert hat (so aber die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. November 2000, DAR 2001, 183; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 24. Mai 2002 und vom 28. Mai 2002, NZV 2002, S. 475 ff.; OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 4. Dezember 2002 - 4 B 306/02 - offen: OVG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2003, NordÖR 2003, 371; abweichend wohl nur Hessischer VGH a. a. O.).
  • VGH Hessen, 14.01.2002 - 2 TG 3008/01

    Fahrerlaubnisentziehung nach einmaligem Drogenkonsum

    Auszug aus VG Potsdam, 30.10.2003 - 10 L 582/03
    Auch Nr. 2 der Vorbemerkungen zur Anlage 4 stellt die Verbindlichkeit der in den Ziffern 1 -11 der Anlage 4 getroffenen Bewertungen nicht in Frage, insbesondere ergibt sich aus Nr. 2 der Vorbemerkungen keine "einschränkende Interpretation der Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV " (so aber Hess. VGH , Beschluss vom 14. Januar 2002 - 2 TG 3008/01 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97

    Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem

    Auszug aus VG Potsdam, 30.10.2003 - 10 L 582/03
    Eine an Wortsinn, Systematik sowie Sinn und Zweck orientierte Auslegung der Ziffer 9.1 der Anlage 4 kann es nach Auffassung der Kammer für die Annahme fehlender Kraftfahreignung bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht genügen lassen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber in der Vergangenheit Drogen konsumiert hat (so aber die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. November 2000, DAR 2001, 183; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 24. Mai 2002 und vom 28. Mai 2002, NZV 2002, S. 475 ff.; OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 4. Dezember 2002 - 4 B 306/02 - offen: OVG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2003, NordÖR 2003, 371; abweichend wohl nur Hessischer VGH a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02

    Fehlende Kraftfahreignung auch nach einmaligem Betäubungsmittelkonsum

    Auszug aus VG Potsdam, 30.10.2003 - 10 L 582/03
    Eine an Wortsinn, Systematik sowie Sinn und Zweck orientierte Auslegung der Ziffer 9.1 der Anlage 4 kann es nach Auffassung der Kammer für die Annahme fehlender Kraftfahreignung bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht genügen lassen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber in der Vergangenheit Drogen konsumiert hat (so aber die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. November 2000, DAR 2001, 183; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 24. Mai 2002 und vom 28. Mai 2002, NZV 2002, S. 475 ff.; OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 4. Dezember 2002 - 4 B 306/02 - offen: OVG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2003, NordÖR 2003, 371; abweichend wohl nur Hessischer VGH a. a. O.).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Potsdam, 30.10.2003 - 10 L 582/03
    Die Auslegung des verordnungsrechtlichen Begriffs muss sich zudem von den verfassungsrechtlichen Vorgaben leiten lassen, die das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96- aufgestellt hat.
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