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   VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 8 K 13.30166   

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VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 8 K 13.30166 (https://dejure.org/2013,19129)
VG Regensburg, Entscheidung vom 04.07.2013 - RN 8 K 13.30166 (https://dejure.org/2013,19129)
VG Regensburg, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - RN 8 K 13.30166 (https://dejure.org/2013,19129)
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  • RG, 11.11.1911 - V 157/11

    Bergwerkseigentum an Solquellen.

    Auszug aus VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 8 K 13.30166
    Zuvor hatte die Rechtsprechung dies unter Verweis auf Art. 4 Abs. 3 b) EMRK, wonach von den Bürgern geforderte Dienstleistungen militärischer Art keine verbotene Zwangsarbeit darstellen und damit nach der EMRK grundsätzlich zulässig sind, fast einhellig abgelehnt (vgl. zur bisherigen deutschen Rechtsprechung m.w.N. OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.3.2007, 11 LA 189/06, ; so auch noch VG Leipzig, Urt. v. 21.7.2011, A 5 K 157/11, juris).

    Auch droht dem Kläger nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine durch Art. 3 EMRK verbotene erniedrigende Strafe, wenn er in die Türkei zurückkehrt und dort den Militärdienst verweigert (so aber für einen Asylsuchenden, der aus Gewissensgründen den Wehrdienst in der Türkei verweigert, VG Leipzig, Urt. v. 21.7.2011, A 5 K 157/11 ).

    Insoweit kann offen bleiben, welche Relevanz das vom Grundgesetz gewährte Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen für die Entscheidung über die Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen hat, der sich hierauf ggf. beruft (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.10.2004, 6 B 54/04, NVwZ 2005, 464 f., Rn. 6 ff.; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2007, 4 SO 187/06, und VG Leipzig, Urt. v. 21.7.2011, A 5 K 157/11, ).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 8 K 13.30166
    4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG ist Ausdruck des auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zum Asylgrundrecht zugrunde liegenden Gedankens, die Zumutbarkeit der Rückkehr danach differenzierend zu beurteilen, ob der Kläger bereits verfolgt worden ist oder nicht (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 - BVerfGE 54, 341, 360 f., dem folgend Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27, stRspr.).

    Droht diese Gefahr nur in einem Teil des Heimatstaates, so kann der Betroffene auf Gebiete verwiesen werden, in denen er vor Verfolgung hinreichend sicher ist, es sei denn, es drohen dort andere nach den oben dargelegten Grundsätzen unzumutbare Nachteile und Gefahren (zu den Prognosemaßstäben im Einzelnen vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 2.7.1980 Az. 1 BvR 147/80, BvR 181/80, 1 BvR 182/80 ; Beschlüsse des BVerfG vom 10.7.1989 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 1961/86 ; Urteil des BVerwG vom 17.1.1989 Az. 9 C 62/87 ).

  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Auszug aus VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 8 K 13.30166
    Die Nachweiserleichterung, die einen inneren Zusammenhang zwischen erlittener Vorverfolgung und befürchteter erneuter Vorverfolgung voraussetzt (Urteil vom 18. Februar 1997 - BVerwG 9 C 9.96 - BVerwGE 104, 97, 101 ff.), beruht zum einen auf der tatsächlichen Erfahrung, dass sich Verfolgung nicht selten und Pogrome sogar typischerweise in gleicher oder ähnlicher Form wiederholen (Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250, 252).

    Zum anderen widerspricht es dem humanitären Charakter des Asyls, demjenigen, der das Schicksal der Verfolgung bereits erlitten hat, wegen der meist schweren und bleibenden - auch seelischen - Folgen das Risiko einer Wiederholung aufzubürden (Urteil vom 18. Februar 1997 - BVerwG 9 C 9.96 - a.a.O. S. 99).

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