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   VG Regensburg, 05.03.2002 - RN 6 K 01. 1023   

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VG Regensburg, 05.03.2002 - RN 6 K 01. 1023 (https://dejure.org/2002,60956)
VG Regensburg, Entscheidung vom 05.03.2002 - RN 6 K 01. 1023 (https://dejure.org/2002,60956)
VG Regensburg, Entscheidung vom 05. März 2002 - RN 6 K 01. 1023 (https://dejure.org/2002,60956)
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  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VG Regensburg, 05.03.2002 - RN 6 K 01. 1023
    Aufgrund der Ermessensvorschrift in Art. 6 Abs. 2 DSchG können im Gegensatz zum für verfassungswidrig erklärten früheren rheinland-pfälzischen Denkmalschutzpflegegesetz (BVerfG; B. v. 2.3.1999; 1 BvL 7/91, BayVBl. 2000, 588 - 591) die Eigentumsrechte hinreichend berücksichtigt werden.2.
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