Rechtsprechung
VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2066 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von staatlichen Zuwendungen für den Ausbau einer Abwasseranlage; Nachholung einer versäumten Anfechtung eines wasserwirtschaftsrechtlichen Zuwendungsbescheids durch spätere Anfechtung des Schlussbescheids; Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Besteuerung einer ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
Auszug aus VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2066
Im Bereich des Steuerrechts hat der Normgeber bei der Auswahl des Steuergegenstands und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum, der erst überschritten ist, wenn kein sachlicher Grund mehr für die vorgenommene Differenzierung besteht (vgl. BVerfG vom 9.12.2008, Az. 2 BvL 1/07 u.a., BVerfGE 122, 210/230; BVerwG vom 19.1.2000 Az. 11 C 8.99, BVerwGE 110, 265/272). - BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer …
Auszug aus VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2066
Im Bereich des Steuerrechts hat der Normgeber bei der Auswahl des Steuergegenstands und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum, der erst überschritten ist, wenn kein sachlicher Grund mehr für die vorgenommene Differenzierung besteht (vgl. BVerfG vom 9.12.2008, Az. 2 BvL 1/07 u.a., BVerfGE 122, 210/230; BVerwG vom 19.1.2000 Az. 11 C 8.99, BVerwGE 110, 265/272). - VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 B 01.2536
Auszug aus VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2066
Da es sich dabei nicht um Rechtsnormen, sondern um sogenannte ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften handelt, kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, wie die zuständigen Behörden diese administrativen Binnenvorschriften im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden sind (BayVGH vom 28.7.2005 Az. 4 B 01.2536 m.w.N.).