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   VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2066   

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https://dejure.org/2010,35979
VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2066 (https://dejure.org/2010,35979)
VG Regensburg, Entscheidung vom 05.07.2010 - RO 8 K 09.2066 (https://dejure.org/2010,35979)
VG Regensburg, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - RO 8 K 09.2066 (https://dejure.org/2010,35979)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von staatlichen Zuwendungen für den Ausbau einer Abwasseranlage; Nachholung einer versäumten Anfechtung eines wasserwirtschaftsrechtlichen Zuwendungsbescheids durch spätere Anfechtung des Schlussbescheids; Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Besteuerung einer ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2066
    Im Bereich des Steuerrechts hat der Normgeber bei der Auswahl des Steuergegenstands und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum, der erst überschritten ist, wenn kein sachlicher Grund mehr für die vorgenommene Differenzierung besteht (vgl. BVerfG vom 9.12.2008, Az. 2 BvL 1/07 u.a., BVerfGE 122, 210/230; BVerwG vom 19.1.2000 Az. 11 C 8.99, BVerwGE 110, 265/272).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2066
    Im Bereich des Steuerrechts hat der Normgeber bei der Auswahl des Steuergegenstands und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum, der erst überschritten ist, wenn kein sachlicher Grund mehr für die vorgenommene Differenzierung besteht (vgl. BVerfG vom 9.12.2008, Az. 2 BvL 1/07 u.a., BVerfGE 122, 210/230; BVerwG vom 19.1.2000 Az. 11 C 8.99, BVerwGE 110, 265/272).
  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 B 01.2536
    Auszug aus VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2066
    Da es sich dabei nicht um Rechtsnormen, sondern um sogenannte ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften handelt, kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, wie die zuständigen Behörden diese administrativen Binnenvorschriften im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden sind (BayVGH vom 28.7.2005 Az. 4 B 01.2536 m.w.N.).
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