Rechtsprechung
VG Regensburg, 06.08.2013 - 5 E 13.1126 |
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 06.08.2013 - 5 E 13.1126
- VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CE 13.1710
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- VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2013 - 5 E 13.1126
Die Differenzierung nach erfolgter gewerberechtlicher Erlaubniserteilung ist auch deshalb sachgerecht, weil nach der Beschlussfassung der Ministerpräsidenten in den informierten Kreisen mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags zu rechnen war und der Gesetzgeber seinen zulässigen Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat, wenn er Mitnahmeeffekte für den Übergangszeitraum vermeiden wollte (BayVerfGH, E. v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris Rn. 96).Die Neureglungen zum Spielhallenrecht sind lediglich Nutzungsbeschränkungen, die im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums als Inhalts- und Schrankenregelungen einzustufen sind (BayVerfGH, U. v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).
Somit wird ausschließlich der Bereich des § 33 i GewO tangiert und keine gerätebezogenen Regelungen zur Aufstellung und technischen Gestaltung der einzelnen Spielgeräte sowie zum Spielvorgang aufgestellt, die in den Bereich von § 33 c bis § 33 h GewO fallen (BayVerfGH, U. v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).
Eine wirtschaftliche Verwertung der bestehenden Spielhalle ist, gegebenenfalls nach einer Nutzungsänderung, weiterhin möglich (BayVerfGH, E. v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).
Zur Herstellung eines angemessenen Interessensausgleich zwischen der angestrebten umfassenden Regelung des Glücksspielmarktes und den berechtigten Erwartungen der Spielhallenbetreiber an der Amortisation getätigter Investitionen hat der Gesetzgeber mit § 29 Abs. 4 GlüStV eine adäquate Übergangsregelung geschaffen (BayVerfGH, E. v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).
Eine solche flächendenkende Zwangswirkung liegt aber hier nicht vor, denn auch wenn das neue Verbot von Mehrfachkonzessionen zur Schließung einzelner Spielhallen führen wird, so betrifft dies nur einzelne Fälle und führt nicht zu einer generellen Aufgabe des Berufs (BayVerfGH, E. v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).
Dass die Interessen der Spielhallenbetreiber und -unternehmer demgegenüber zurücktreten ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).
Grade dem Mitnahmeeffekt kann der Gesetzgeber nur dadurch begegnen, dass er für Spielhallen die in Kenntnis der geplanten Rechtsänderung beantragt werden, eine deutlich kürzere Anpassungsfrist normiert (BayVerfGH, E. v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2013 - 5 E 13.1126
Eine Enteignung liegt immer nur dann vor, wenn der Staat auf das Eigentum konkret zugreift und dabei zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben eine von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition vollständig oder teilweise entzieht (BVerfG, B. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 73).Eine Inhaltsbestimmung wird selbst dann nicht zur Enteignung, wenn sie in ihren Auswirkungen für den Betroffenen einer Enteignung nahe- oder gleichkommt (BverfG, B. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 74).
Der Gesetzgeber muss damit bei der Bestimmung von Inhalts- und Schrankenbestimmungen die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich bringen (BverfG, B. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 76).
Dabei darf der Kernbereich der Eigentumsgarantie, zu dem die Privatnützigkeit gehört nicht ausgehöhlt werden (BVerfG, B. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 76).
- VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2013 - 5 E 13.1126
Aus diesen Gründen muss abschließend festgestellt werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis eine nicht frei verfügbare, durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition ist, die nicht auf nicht unerheblicher eigener Leistung durch den Gewerbetreibenden beruht und somit von Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst wird (vgl. BVerfGE, B. v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426; VG Berlin, U. v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).Der Inhalt der Regelung erschöpft sich nämlich in der Aussage, wann die bisherige gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis erlischt und danach das neue landesrechtliche Regelungsregime eingreift (VG Berlin, U. v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris Rn. 115).
Die Erlaubnispflicht und die Abstandsregelung betreffen nicht die Frage, ob der Beruf überhaupt ausgeübt werden kann, sondern nur wo (VG Berlin, U. v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber …
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2013 - 5 E 13.1126
Aus diesen Gründen muss abschließend festgestellt werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis eine nicht frei verfügbare, durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition ist, die nicht auf nicht unerheblicher eigener Leistung durch den Gewerbetreibenden beruht und somit von Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst wird (vgl. BVerfGE, B. v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426; VG Berlin, U. v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).Das Bundesverfassungsgericht hat bislang offengelassen, ob der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als Sach- und Rechtsgesamtheit in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG fällt (BVerfG, B. v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 22).
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private …
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2013 - 5 E 13.1126
Eine solche Ausnahme würde voraussetzen, dass die Berufsausübungsregelung wegen ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen zur Berufsaufgabe zwingt (BVerfG, B. v. 17.10.1984 - 1 BvL 18/82 - juris Rn. 38 m. w. N.). - BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68
Öffentliche Last
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2013 - 5 E 13.1126
Ein solcher Entzug kann in zweierlei Formen auftreten: Im Falle der klassischen Enteignung zur Güterbeschaffung, führt die Enteignung zu einem vollständigen oder teilweisen Übergang der Eigentumsposition auf den von der Enteignung Begünstigten (BVerfG, B. v. 10.05.1977 - 1 BvR 514/68 - juris Rn. 126). - BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2013 - 5 E 13.1126
Es ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, vorausgesetzt die Auswahl ist sachlich vertretbar (BVerfG, B. v. 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 - juris Rn. 182). - BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96
Altersgrenze für Kassenärzte
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2013 - 5 E 13.1126
Der gesetzgeberische Spielraum ist dabei umso enger und eine Überprüfung umso strenger am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auszurichten, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfG, B. v. 20.03.2001 - 1 BvR 491/96 - juris Rn. 70). - BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2013 - 5 E 13.1126
Bei dieser strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung muss die Differenzierung geeignet sein das mit ihr verfolgte Ziel zu erreichen, es dürfen keine weniger belastende Differenzierungen zur Verfügung stehen und schließlich muss die Ungleichbehandlung und der rechtfertigende Grund in einem angemessenen Verhältnis stehen (BVerfG, B. v. 30.05.1990 - 1 BvL 2/83 - juris Rn. 73). - BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97
Singularzulassung zum OLG
Auszug aus VG Regensburg, 06.08.2013 - 5 E 13.1126
(b) Die streitgegenständlichen Regelungen sind als Berufsausübungsregelung auch verhältnismäßig, da sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert werden, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfG, U. v. 13.12.2000 - 1 BvR 335/97 - juris Rn. 26). - BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
Freiwillig versicherte Selbständige
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
Krankengeld
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
- BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94
Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss …
- VerfGH Bayern, 20.11.2003 - 12-VII-02
Anliegerregie für Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund
- BVerwG, 22.01.1986 - 8 B 123.84
Kommunalabgaben - Anschlußbeitrag - Entwässerungsanlage
- BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08
Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch …
- VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 CS 12.1965
Widerruf der Fahrlehrerlaubnis; Unzuverlässigkeit; Verkehrsverstöße außerhalb der …
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94
Rentenüberleitung IV
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 15.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
- BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm; …
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
Tierzuchtgesetz II
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR …
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64
Hamburgisches Deichordnungsgesetz
- BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97
Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos
- BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83
Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie