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   VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413   

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VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413 (https://dejure.org/2017,55368)
VG Regensburg, Entscheidung vom 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413 (https://dejure.org/2017,55368)
VG Regensburg, Entscheidung vom 08. März 2017 - RO 5 K 16.33413 (https://dejure.org/2017,55368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3c, § 4 Abs. 1, Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5, Abs. 7
    Einzelfall eines unglaubhaften Vortrags

  • rewis.io

    Einzelfall eines unglaubhaften Vortrags

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413
    Wie oben ausgeführt, hat sich die allgemeine Gefahr in der Herkunftsregion des Klägers nicht so verdichtet, dass für sie eine individuelle Gefahr besteht oder gar, dass der Kläger "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. dazu BVerwG vom 14.11.2007 Az. 10 B 47/07).
  • BVerwG, 09.02.2001 - 1 B 60.01

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund -

    Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413
    Der Kläger hat bisher nicht vorgetragen und dargelegt, dass ihm bei Rückkehr nach Nigeria eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die die Feststellung eines Abschiebeverbotes nach dieser Bestimmung in verfassungskonformer Anwendung rechtfertigen würde (vgl. dazu BVerwG vom 23.8.2006 Az. 1 B 60/01).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

    Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413
    Dieses Abschiebungsverbot erfasst nicht nur Gefahren für Leib und Leben, die seitens eines Staates oder staatsähnlichen Organisation drohen (so BVerwG vom 13.6.2013 - 10 C 13.12).
  • BVerwG, 15.05.2007 - 1 B 217.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Anerkennungsrichtlinie, ernsthafter

    Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413
    Demnach lässt diese Vorschrift keine allgemeine Bedrohung genügen, sondern setzt eine individuelle Bedrohung voraus (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O., vom 15.5.2007 Az. 1 B 217/06 zur früheren Rechtslage).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413
    Nach einer Vorabentscheidung des EuGH vom 17. Februar 2009 Az. C 465/07 ist Art. 15 Buchst. c der Richtlinie wie folgt auszulegen:.
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Entscheidung vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für die Feststellung einer Gruppenverfolgung auch für die neue Rechtslage bestätigt.
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