Rechtsprechung
VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,55368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 3c, § 4 Abs. 1, Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5, Abs. 7
Einzelfall eines unglaubhaften Vortrags - rewis.io
Einzelfall eines unglaubhaften Vortrags
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413
- VGH Bayern, 19.01.2018 - 10 ZB 17.30486
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07
Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis, …
Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413
Wie oben ausgeführt, hat sich die allgemeine Gefahr in der Herkunftsregion des Klägers nicht so verdichtet, dass für sie eine individuelle Gefahr besteht oder gar, dass der Kläger "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. dazu BVerwG vom 14.11.2007 Az. 10 B 47/07). - BVerwG, 09.02.2001 - 1 B 60.01
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - …
Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413
Der Kläger hat bisher nicht vorgetragen und dargelegt, dass ihm bei Rückkehr nach Nigeria eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die die Feststellung eines Abschiebeverbotes nach dieser Bestimmung in verfassungskonformer Anwendung rechtfertigen würde (vgl. dazu BVerwG vom 23.8.2006 Az. 1 B 60/01). - BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12
Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine …
Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413
Dieses Abschiebungsverbot erfasst nicht nur Gefahren für Leib und Leben, die seitens eines Staates oder staatsähnlichen Organisation drohen (so BVerwG vom 13.6.2013 - 10 C 13.12).
- BVerwG, 15.05.2007 - 1 B 217.06
Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Anerkennungsrichtlinie, ernsthafter …
Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413
Demnach lässt diese Vorschrift keine allgemeine Bedrohung genügen, sondern setzt eine individuelle Bedrohung voraus (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O., vom 15.5.2007 Az. 1 B 217/06 zur früheren Rechtslage). - EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413
Nach einer Vorabentscheidung des EuGH vom 17. Februar 2009 Az. C 465/07 ist Art. 15 Buchst. c der Richtlinie wie folgt auszulegen:. - BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 5 K 16.33413
Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Entscheidung vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für die Feststellung einer Gruppenverfolgung auch für die neue Rechtslage bestätigt.