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   VG Regensburg, 08.08.2012 - RO 1 K 11.800   

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VG Regensburg, 08.08.2012 - RO 1 K 11.800 (https://dejure.org/2012,29800)
VG Regensburg, Entscheidung vom 08.08.2012 - RO 1 K 11.800 (https://dejure.org/2012,29800)
VG Regensburg, Entscheidung vom 08. August 2012 - RO 1 K 11.800 (https://dejure.org/2012,29800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zu Grenzen und Inhalt der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung von "Vergleichsklausuren" (im Anschluss an BayVGH, Urteil vom 12.4.2000, BayVBl 2001, 51 ff)Umfang und Schwierigkeitsgrad einer juristischen Zwischenprüfung;Organisatorische Vorkehrungen der Universität zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Regensburg, 08.08.2012 - RO 1 K 11.800
    Die Beklagte hat den nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 84, 34/45; BVerwGE 92, 132/136) bestehenden Anspruch des Prüflings auf ein Überdenken der Prüfungsentscheidung in § 13 Studien- und Prüfungsordnung durch ein Nachprüfungsverfahren geregelt, welches dem Prüfling die Möglichkeit eröffnet, Einwände gegen die Bewertung von schriftlichen Prüfungsleistungen geltend zu machen.

    29 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der die Verwaltungsgerichte folgen (vgl. BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005; BVerwG in Buchholz 321.0 Nr. 307 = NVwZ 1993, 677 = DVBl 1993, 503; vom 21.10.1993 - 6 C 12/92 -), verpflichtet Art. 19 Abs. 4 GG die Gerichte, auch Prüfungsentscheidungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich in vollem Umfang nachzuprüfen.

    Eine vom Prüfling vorgetragene und mit gewichtigen Argumenten versehene fachlich vertretbare Antwort darf nicht als falsch gewertet werden, weil die Prüfer fachlich anderer Ansicht sind wie der Prüfling (vgl. BVerfGE 84, 34; 84, 59; BVerwGE 91, 262/266).

    Prüfungsspezifische Wertungen bleiben somit der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen (vgl. BVerfGE 84, 34/51).

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Regensburg, 08.08.2012 - RO 1 K 11.800
    29 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der die Verwaltungsgerichte folgen (vgl. BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005; BVerwG in Buchholz 321.0 Nr. 307 = NVwZ 1993, 677 = DVBl 1993, 503; vom 21.10.1993 - 6 C 12/92 -), verpflichtet Art. 19 Abs. 4 GG die Gerichte, auch Prüfungsentscheidungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich in vollem Umfang nachzuprüfen.

    Eine vom Prüfling vorgetragene und mit gewichtigen Argumenten versehene fachlich vertretbare Antwort darf nicht als falsch gewertet werden, weil die Prüfer fachlich anderer Ansicht sind wie der Prüfling (vgl. BVerfGE 84, 34; 84, 59; BVerwGE 91, 262/266).

  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Auszug aus VG Regensburg, 08.08.2012 - RO 1 K 11.800
    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 12.4.2000 (BayVBl 2001, 51 ff.) ausgeführt hat, gebietet der Grundsatz der Chancengleichheit, alle Prüflinge gleich zu behandeln, was sich nicht zuletzt in einer gleichmäßigen Benotung (vgl. BVerwG, NJW 1993, 3340) unter Einhaltung der gleichen Maßstäbe für die Bewertung einer Prüfungsleistung bei allen Prüflingen (vgl. BVerwG, DVBl 1996, 1381) niederschlägt.

    Dabei bedeutet der Grundsatz der Chancengleichheit Gleichheit in der Anwendung ausschließlich rechtmäßiger Maßstäbe (BVerwG, DVBl. 1996, 1381/1384).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Regensburg, 08.08.2012 - RO 1 K 11.800
    Die Beklagte hat den nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 84, 34/45; BVerwGE 92, 132/136) bestehenden Anspruch des Prüflings auf ein Überdenken der Prüfungsentscheidung in § 13 Studien- und Prüfungsordnung durch ein Nachprüfungsverfahren geregelt, welches dem Prüfling die Möglichkeit eröffnet, Einwände gegen die Bewertung von schriftlichen Prüfungsleistungen geltend zu machen.
  • BVerwG, 09.06.1993 - 6 B 35.92

    Richtergesetz - Prüfung - Gespaltetene Notenskala - Juristische Prüfung -

    Auszug aus VG Regensburg, 08.08.2012 - RO 1 K 11.800
    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 12.4.2000 (BayVBl 2001, 51 ff.) ausgeführt hat, gebietet der Grundsatz der Chancengleichheit, alle Prüflinge gleich zu behandeln, was sich nicht zuletzt in einer gleichmäßigen Benotung (vgl. BVerwG, NJW 1993, 3340) unter Einhaltung der gleichen Maßstäbe für die Bewertung einer Prüfungsleistung bei allen Prüflingen (vgl. BVerwG, DVBl 1996, 1381) niederschlägt.
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus VG Regensburg, 08.08.2012 - RO 1 K 11.800
    29 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der die Verwaltungsgerichte folgen (vgl. BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005; BVerwG in Buchholz 321.0 Nr. 307 = NVwZ 1993, 677 = DVBl 1993, 503; vom 21.10.1993 - 6 C 12/92 -), verpflichtet Art. 19 Abs. 4 GG die Gerichte, auch Prüfungsentscheidungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich in vollem Umfang nachzuprüfen.
  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

    Auszug aus VG Regensburg, 08.08.2012 - RO 1 K 11.800
    Damit ist in vollem Umfang erkennbar, wie der jeweilige Prüfer zu der abschließenden Bewertung gelangte, welchen Sachverhalt und welche Bewertungsmaßstäbe er der Bewertung zugrunde legte und auf welchen fachlichen Ansichten des Prüfers die Benotung beruhte (vgl. BVerwG vom 1.6.1995 BVerwGE 98, 324).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus VG Regensburg, 08.08.2012 - RO 1 K 11.800
    Insbesondere ist der fachwissenschaftlichen Erörterung zugänglich, ob bei der Lösung eines mit der Aufgabe gestellten Rechtsproblems die Prüfung einer Norm geboten, vertretbar oder fernliegend war (vgl. BVerwG, Beschl.v.17.12.1997, NVwZ 1998, 738; Urt.v.4.5.1999 Az. 6 C 13.98 -, Buchholz421.0 Nr. 395).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus VG Regensburg, 08.08.2012 - RO 1 K 11.800
    Insbesondere ist der fachwissenschaftlichen Erörterung zugänglich, ob bei der Lösung eines mit der Aufgabe gestellten Rechtsproblems die Prüfung einer Norm geboten, vertretbar oder fernliegend war (vgl. BVerwG, Beschl.v.17.12.1997, NVwZ 1998, 738; Urt.v.4.5.1999 Az. 6 C 13.98 -, Buchholz421.0 Nr. 395).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus VG Regensburg, 08.08.2012 - RO 1 K 11.800
    Er verbietet nicht nur eine Verschlechterung zulasten des Prüflings, sondern grundsätzlich auch eine Verbesserung seiner Chancen im Verhältnis zu den anderen Prüflingen; insbesondere dürfen einzelne Kandidaten, indem sie einen Verwaltungsgerichtsprozess anstrengen, nicht die Chance einer vom Vergleichsrahmen unabhängigen Bewertung erhalten (BVerwGE 84, 34/52 = BayVBl. 1991, 590; BVerwG, NJW 2000, 1055/1056 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

  • VG Würzburg, 09.12.2015 - W 2 K 14.960

    Nichtbestehen der Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften

    Hingegen sind die Bewertungen der einzelnen Teilleistungen der Zwischenprüfung nicht als selbstständige rechtliche Regelungen zu erachten (vgl. VG Regensburg, U. v. 8.8.2012 - RO 1 K 11.800 - juris).

    Sinn und Zweck der Zwischenprüfung ist es, frühzeitig festzustellen, ob das Ziel des Grundstudiums erreicht und eine Eignung für ein weiteres Jurastudium gegeben ist (s.a. VG Regensburg, U. v. 8.8.2012- RO 1 K 11.800 - juris).

  • VG München, 26.07.2022 - M 3 K 18.5567

    Erfolglose Rüge gegen Bewertung juristischer Klausur

    Auf die weitere Frage, ob die Vergleichsarbeit möglicherweise zu günstig bewertet ist und ob sich der Kläger hierauf überhaupt berufen könnte (BayVGH, U.v. 12.4.2000 - 7 B 99.1899 - Rn. 28; VG Regensburg, U.v. 8.8.2012 - RO 1 K 11.800 - juris Rn. 43), kommt es daher nicht an.
  • VG Würzburg, 05.06.2019 - W 2 K 18.987

    Zu den Folgen der Unwirksamkeit einer das Bestimmtheitsgebot verletzenden

    Sinn und Zweck der Zwischenprüfung ist es, frühzeitig festzustellen, ob das Ziel des Grundstudiums erreicht und eine Eignung für ein weiteres Jurastudium gegeben ist (s.a. VG Regensburg, U.v. 8.8.2012- RO 1 K 11.800 - juris).
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