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   VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217   

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VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217 (https://dejure.org/2014,1372)
VG Regensburg, Entscheidung vom 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217 (https://dejure.org/2014,1372)
VG Regensburg, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - RN 5 K 13.1217 (https://dejure.org/2014,1372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Spielhallenerlaubnis; Verbot von Mehrfachkonzessionen; Spielhallenkomplex; Übergangsregelung; unechte Rückwirkung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (34)

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217
    Es handelt sich um eine Befreiungsregelung, die ihre inhaltliche Begrenzung aus der Übergangssituation erfährt und deren Anwendung zu dem gemäß § 29 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 2 GlüStV von weiteren Voraussetzungen abhängig ist (so VerfGH vom 28.6.2013, Vf 10-VII-12 u.a. S. 24 des Urdrucks).

    Zur Herstellung eines angemessenen Interessensausgleichs zwischen der angestrebten umfassenden Regelung des Glücksspielmarktes und den berechtigten Erwartungen der Spielhallenbetreiber an der Amortisation getätigter Investitionen, hat der Gesetzgeber mit § 29 Abs. 4 GlüStV eine adäquate Übergangsregelung geschaffen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).

    Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV unterschiedlich festgelegten Übergangsfristen hat der Gesetzgeber den Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen mit den verfolgten Allgemeinwohlinteressen in einer gerechten Abwägung Rechnung getragen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12; BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).

    Die Neureglungen zum Spielhallenrecht sind lediglich Nutzungsbeschränkungen, die im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums als Inhalts- und Schrankenregelungen einzustufen sind (BayVerfGH, U.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).

    Eine solche flächendenkende Zwangswirkung liegt aber hier nicht vor, denn auch wenn das neue Verbot von Mehrfachkonzessionen zur Schließung einzelner Spielhallen führen wird, so betrifft dies nur einzelne Fälle und führt nicht zu einer generellen Aufgabe des Berufs (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).

    Es wird hier ausschließlich der Bereich des § 33i Abs. 2 GewO tangiert, weil der Mindestabstand und das Verbot in baulichen Einheiten eine übermäßige Ausnutzung des Spielbetriebs verhindern sollen und keine gerätebezogenen Regelungen zur Aufstellung oder zur technischen Gestaltung der einzelnen Spielgeräte sowie zum Spielvorgang aufgestellt werden, die in den Bereich von § 33c bis § 33h GewO fallen würden (BayVerfGH, U.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - S. 20 Urdruck).

    Mit den Zielen, die § 1 GlüStV im Blick hat, befassen sich die §§ 29 ff. BauGB nicht." (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris Rn. 82).

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715

    Betriebseinstellungsverfügung; mehrere Spielhallen in einem Spielcenter; neue

    Auszug aus VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217
    Die Befugnis des Ministerpräsidenten ergibt sich dabei aus Art. 47. Abs. 3 BV (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).

    Mit der Antragstellung steht grade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33i GewO erhalten wird (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).

    Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV unterschiedlich festgelegten Übergangsfristen hat der Gesetzgeber den Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen mit den verfolgten Allgemeinwohlinteressen in einer gerechten Abwägung Rechnung getragen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12; BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).

    Zuerst muss festgehalten werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterfällt (BayVGH, B.v. 07.10.2012 - 10 CS 13.1715).

    Zieht man zudem in Erwägung, dass die Klägerin nur einen sehr eingeschränkten Vertrauensschutz besitzt, weil sie bereits bei Erlaubniserteilung nach § 33i GewO auf die zukünftige Rechtslage hingewiesen worden ist, erweist sich die einjährige Übergangsfrist auch nicht als unangemessen kurz (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217
    Eine Enteignung liegt immer nur dann vor, wenn der Staat auf das Eigentum konkret zugreift und dabei zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben eine von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition vollständig oder teilweise entzieht (BVerfG, B.v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 73).

    Eine Inhaltsbestimmung wird selbst dann nicht zur Enteignung, wenn sie in ihren Auswirkungen für den Betroffenen einer Enteignung nahe- oder gleichkommt (BverfG, B.v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 74).

    Der Gesetzgeber muss damit bei der Bestimmung von Inhalts- und Schrankenbestimmungen die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich bringen (BverfG, B.v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 76).

    Dabei darf der Kernbereich der Eigentumsgarantie, zu dem die Privatnützigkeit gehört, nicht ausgehöhlt werden (BVerfG, B.v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 76).

  • VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12

    Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen

    Auszug aus VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217
    Aus diesen Gründen muss abschließend festgestellt werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis eine nicht frei verfügbare, durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition ist, die nicht auf nicht unerheblicher eigener Leistung durch den Gewerbetreibenden beruht und somit von Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst wird (vgl. BVerfGE, B.v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426; VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).

    Die Erlaubnispflicht und die Abstandsregelung betreffen nicht die Frage, ob der Beruf überhaupt ausgeübt werden kann, sondern nur wo (VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217
    Eine solche Ausnahme würde voraussetzen, dass die Berufsausübungsregelung wegen ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen zur Berufsaufgabe zwingt (BVerfG, B.v. 17.10.1984 - 1 BvL 18/82 - juris Rn. 38 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217
    Es muss sich um eine vermögenswerte Rechtsposition handeln, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger privatnützig zugeordnet ist und auf einer nicht unerheblichen Eigenleistung des Rechtsträgers beruht (BVerfG, B.v. 11.05.2005 - 1 BvR 368/97 - juris Rn. 86).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

    Auszug aus VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217
    Wann eine Reglung dem Bauordnungsrecht unterfalle, müsse anhand der Zielsetzung der Maßnahmen bestimmt werden (BVerwG, NVwZ 2001, 1043, 1044).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 47.82

    Strittige Spielhallenbetreibererlaubnis

    Auszug aus VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217
    Auch der Verweis der Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 33i Abs. 2 Nr. 3 GewO, wonach dieser Versagungsgrund nur bei konkreten ortsgebundenen Situationen eingreift (BVerwG, U.v. 09.10.1984 - 1 C 47/82 - juris Rn. 17), kann hier nicht als Argument zur Begrenzung der Landesgesetzgebungskompetenz herangezogen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1994 - 14 S 1947/93

    Bestandsschutz für Anzahl von Spielgeräten in Spielhallenkomplex für die Zeit

    Auszug aus VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217
    Nach dieser Rechtsprechung können zwar benachbarte Betriebsstätten dann als selbständige erlaubnisfähige Spielhallen angesehen werden, wenn sie räumlich so getrennt sind, dass bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätte beeinträchtigt wird (so BVerwG vom 9.10.1984, BVerwGE 70, 180; ferner etwa Urteil vom 30.5.1989, GewArch 1989, 294 und VGH Baden-Württemberg vom 28.6.1994, Az. 14 S 1947/93 Rn. 37).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217
    Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, wann eine öffentlich-rechtliche Position von Art. 14 Abs. 1 GG erfasst wird, zeigt aber, dass die Eigenleistung des Rechtsinhabers gesetzliche Voraussetzung für die Erlangung der Rechtsposition sein muss (vgl. die Anerkennung von Arbeitslosengeldansprüchen, BVerfG, B.v. 12.02.1986 - 1 BvL 39/83 - juris).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der

  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 21.83

    Spielhallen-Betriebsstätten - Gewerbeausübung - Betriebseigenschaft -

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

  • BVerwG, 22.01.1986 - 8 B 123.84

    Kommunalabgaben - Anschlußbeitrag - Entwässerungsanlage

  • VG Freiburg, 25.04.2013 - 5 K 212/13

    Zusätzliche Erlaubnis für bestehende Spielhalle - zur Übergangsregelung in § 51

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

  • VerfGH Bayern, 20.11.2003 - 12-VII-02

    Anliegerregie für Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 10 A 2596/11

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides für die Nutzungsänderung des

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1221

    Einjährige Übergangsfrist verfassungsgemäß; keine Anwendung der fünfjährigen

    Die Klägerin hat auch gleichzeitig eine Verpflichtungsklage auf Erteilung von Erlaubnissen eingereicht, die unter dem Az. RN 5 K 13.1217 geführt wird.

    Infolge dessen hat die Klägerseite im Parallelverfahren RN 5 K 13.1217 dieses Rechtsschutzziel nicht mehr verfolgt.

  • VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128

    Spielhallen; Mehrfachkonzessionen; Abstandsregelung; Verwendung der Spielgeräte

    Die Antragstellerin will im vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz erreichen, dass die drei Spielhallen "W.", "C." und "E." der Antragstellerin in ..., ... bis zum rechtskräftigen Abschluss der Hauptsacheverfahren (RN 5 K 13.1217 und RN 5 K 13.1221) einstweilen mit den §§ 24 und 25 GlüStV vereinbar gelten.
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