Rechtsprechung
VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 10.486 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erhöhte Absetzungen bei einer Eigentumswohnung in einem Baudenkmal;Klagebefugnis des Sondereigentümers;Anforderungen an die Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege;Dachgeschossausbau
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 20.06.2012 - 1 B 12.78
Steuervergünstigung für Sanierung eines Baudenkmals
Auszug aus VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 10.486
Auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.06.2012, Az. 1 B 12.78 werde insoweit verwiesen.Dem Steuerpflichtigen soll damit schon vor Beginn der Arbeiten klar sein, für welche der Maßnahmen im Einzelnen die Erforderlichkeit im Sinn von § 7 i Abs. 1 Satz 1 EStG von der für die spätere Ausstellung der Grundlagenbescheinigung zuständigen Fachbehörde bejaht wird (BayVGH vom 20.06.2012 Az. 1 B 12.78 ).
Vielmehr muss es auch über den Umfang der Arbeiten und über die einzelnen vom Denkmalinhaber geplanten Schritte in Kenntnis gesetzt werden, um überhaupt in die Lage versetzt zu sein, die Erforderlichkeit der Maßnahmen nach Art und Umfang im Sinne des § 7 i EStG beurteilen zu können (vgl. BayVGH vom 20.06.2012 Az. 1 B 12.78 ).
- BFH, 25.06.2009 - IX R 56/08
Zur Beteiligtenfähigkeit und Prozessfähigkeit einer …
Auszug aus VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 10.486
Entgegen der Meinung des Beklagten steht der Klagebefugnis auch nicht entgegen, dass sich die angegriffene Bescheinigung auf das gesamte Gebäude bezieht, denn materiell-rechtlich wird die Wohnungseigentümergemeinschaft durch die hier streitigen Feststellungen nicht berührt (vgl. hierzu BFH vom 25.06.2009 Az. IX R 56/08 ).Die Klagebefugnis steht damit den Klägern, nicht aber der Wohnungseigentümergemeinschaft zu (vgl. hierzu BFH vom 25.06.2009 Az. IX R 56/08 ; BayVGH vom 23.02.2007 Az. 1 Cs 06.3219 ).
- VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
Geltendmachen von Nachbarrechten durch einzelne Mitglieder einer …
Auszug aus VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 10.486
Die Klagebefugnis steht damit den Klägern, nicht aber der Wohnungseigentümergemeinschaft zu (vgl. hierzu BFH vom 25.06.2009 Az. IX R 56/08 ; BayVGH vom 23.02.2007 Az. 1 Cs 06.3219 ). - BFH, 08.09.2004 - X B 51/04
Erhöhte Absetzungen für Baudenkmal nach § 7i EStG; Auslegung
Auszug aus VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 10.486
Der Bundesfinanzhof hat hierzu klargestellt (Beschluss vom 8.9.2004 Az. X B 51/04 ), dass die Baumaßnahmen, gemessen am Zustand des Baudenkmals, geboten sein müssen, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können. - VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 ZB 08.727
Erteilung einer Steuerbescheinigung für die Absetzbarkeit von Sanierungskosten an …
Auszug aus VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 10.486
Die Abstimmung muss auf die konkrete Baumaßnahme bezogen stattfinden; eine generelle Absprache über künftig auszuführende Reparaturarbeiten erfüllt nicht den Begriff der Abstimmung (BayVGH vom 3.12.2008 Az. 15 ZB 08.727 NVwZ 2009, 1053).
- BVerwG, 08.07.2014 - 4 B 18.14
Sinnvolle Nutzung im Sinne des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG; Rechtswirkung der …
Dies ist auch die Sichtweise der Entscheidungen, auf welche sich die Beschwerde stützen zu können glaubt (VGH München, Urteil vom 20. Juni 2012 - 1 B 12.78 - NVwZ-RR 2012, 981 ; VG Regensburg, Urteil vom 9. August 2012 - RO 2 K 10.486 - juris Rn. 19 ff.). - VG Dresden, 22.10.2013 - 7 K 681/13
Erforderlichkeit des Anbaus eines Balkons an ein Baudenkmal zur sinnvollen …
Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 28.2.2012 - 7 K 687/11 - ausgeführt hat, genügt der Umstand, dass mit dem Ausbau die wirtschaftliche Nutzbarkeit eines Objekts optimiert wird, nicht, um entsprechende Aufwendungen als erforderlich anzusehen (vgl hierzu auch VG Regensburg, Urt. v. 9.8.2012 - RO 2 K 10.486 -, VG München, Urt. v. 8.10.2012 - M 8 K 11.1478 -, BayVGH, Beschl. v. 11.11.2009 - 15 CS 09.2374 -, SächsFG, Urt. v. 24.2.2010 - 8 K 1480/09 -, jeweils [...]). - VG Dresden, 10.10.2013 - 7 K 681/13 Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 28.2.2012 (Az. 7 K 687/11) ausgeführt hat, genügt der Umstand, dass mit dem Ausbau die wirtschaftliche Nutzbarkeit eines Objekts optimiert wird, nicht, um entsprechende Aufwendungen als erforderlich anzusehen (vgl hierzu auch VG Regensburg, Urteil v. 9.8.2012 RO 2 K 10.486; VG München, Urteil vom 8.10.2012, M 8 K 11.1478, BayVGH, Beschl. v. 11.11.2009, 15 CS 09.2374; SächsFG, Urteil v. 24.2.2010 8 K 1480/09; jeweils juris).