Rechtsprechung
VG Regensburg, 10.05.2000 - RO 2 K 00.584 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis zum Zwecke des Familiennachzugs; Verweisung der nachzugswilligen Familienangehörigen auf das Visumverfahren; Bestehen der familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Stammberechtigten auf Grund unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 27.03.1998 - 22 B 96.34972
Auszug aus VG Regensburg, 10.05.2000 - RO 2 K 00.584
Hiergegen eingelegte Rechtsmittel blieben erfolglos (VG Regensburg vom 29.08.1996 RO 7 K 95.32305; BayVGH vom 27.03.1998 Az. 22 B 96.34972).Die Kläger sind zwar nach Rechtskraft des Bescheids des Bundesamts vom 5. Oktober 1995 (BayVGH vom 27.03.1998 Az. 22 B 96.34972) mittlerweile seit mindestens zwei Jahren unanfechtbar ausreisepflichtig.
- BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 1.97
Ausländerrecht - Erforderlichkeit der Durchführung des Sichtvermerksverfahrens …
Auszug aus VG Regensburg, 10.05.2000 - RO 2 K 00.584
Denn nach dem unanfechtbaren Abschluss des erfolglosen Asylverfahrens besteht keine Veranlassung, sie im Nachhinein besser zu stellen als andere Ausländer, die nicht im Besitz eines erforderlichen Visums eingereist sind und keinen (erfolglosen) Asylantrag gestellt haben (BVerwG NVwZ 1998, 187 und 189).Dies könnte allenfalls bei einem strikten Rechtsanspruch angenommen werden, also bei einem Anspruch, der nicht - wie die Entscheidung nach § 31 Abs. 1 AuslG - im Ermessen der Ausländerbehörde steht (BVerwG NVwZ 1998, 187).
- BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84
Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus VG Regensburg, 10.05.2000 - RO 2 K 00.584
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass auch die Berufung auf Art. 6 GG einen Ausländer in aller Regel nicht von der Verpflichtung freistellt, die einfachgesetzlichen Verfahrensvorschriften zur Verwirklichung seines Aufenthaltswunsches zu beachten (vgl. BVerwGE 70, 54; InfAuslR 1995, 6 und 153; BVerfG NVwZ 1985, 260; BayVGH, Beschlüsse vom 04.10.1995 - 10 CS 95.3203 und vom 13.01.1998 - 10 ZE 98.25).
- BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus VG Regensburg, 10.05.2000 - RO 2 K 00.584
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass auch die Berufung auf Art. 6 GG einen Ausländer in aller Regel nicht von der Verpflichtung freistellt, die einfachgesetzlichen Verfahrensvorschriften zur Verwirklichung seines Aufenthaltswunsches zu beachten (vgl. BVerwGE 70, 54; InfAuslR 1995, 6 und 153; BVerfG NVwZ 1985, 260; BayVGH, Beschlüsse vom 04.10.1995 - 10 CS 95.3203 und vom 13.01.1998 - 10 ZE 98.25). - BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96
Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber
Auszug aus VG Regensburg, 10.05.2000 - RO 2 K 00.584
Die Verweisung auf die Einhaltung der Visumsvorschriften begegnet grundsätzlich keinen Bedenken im Hinblick auf Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK (BVerwG NVwZ 1998, 189). - BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die …
Auszug aus VG Regensburg, 10.05.2000 - RO 2 K 00.584
Zwar verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung die familiären Bindungen des aufenthaltbegehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen (vgl. BVerfG BayVBl. 1997, 339 f.; BVerfGE 76, 1/49 ff.; 80, 81/93). - BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus VG Regensburg, 10.05.2000 - RO 2 K 00.584
Zwar verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung die familiären Bindungen des aufenthaltbegehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen (vgl. BVerfG BayVBl. 1997, 339 f.; BVerfGE 76, 1/49 ff.; 80, 81/93). - VGH Bayern, 18.09.2000 - 24 ZB 00.2331
Auszug aus VG Regensburg, 10.05.2000 - RO 2 K 00.584
Rechtskräftig: (durch Urteil vom 19. Juni 2000 ersetzt, das durch Hauptsacheerledigung wirkungslos wurde (vgl. Beschluss des BayVGH vom 18. September 2000 Nr. 24 ZB 00.2331)). - BVerfG, 07.11.1984 - 2 BvR 1299/84
Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung über das Bleiberecht vom Vorliegen eines …
Auszug aus VG Regensburg, 10.05.2000 - RO 2 K 00.584
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass auch die Berufung auf Art. 6 GG einen Ausländer in aller Regel nicht von der Verpflichtung freistellt, die einfachgesetzlichen Verfahrensvorschriften zur Verwirklichung seines Aufenthaltswunsches zu beachten (vgl. BVerwGE 70, 54; InfAuslR 1995, 6 und 153; BVerfG NVwZ 1985, 260; BayVGH, Beschlüsse vom 04.10.1995 - 10 CS 95.3203 und vom 13.01.1998 - 10 ZE 98.25). - BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus VG Regensburg, 10.05.2000 - RO 2 K 00.584
Zwar verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung die familiären Bindungen des aufenthaltbegehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen (vgl. BVerfG BayVBl. 1997, 339 f.; BVerfGE 76, 1/49 ff.; 80, 81/93).