Rechtsprechung
VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 E 11.1628 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,84431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 08.11.2011 - RO 5 E 11.1509
- VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 E 11.1628
- VG Regensburg, 10.11.2011 - RO 5 E 11.1628
- VGH Bayern, 09.01.2012 - 12 CE 11.2685
- VGH Bayern, 09.01.2012 - 12 CE 11.2700
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 09.01.2012 - 12 CE 11.2700
Heimaufsicht - Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage …
Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 10. November 2011 - RO 5 E 11.1628 - wird aufgehoben.Dieses - hier allein streitgegenständliche - Verfahren erhielt das Az. RN 5 E 11.1628.
dem Antragsgegner unter Aufhebung des Beschlusses vom 10. November 2011 - RO 5 E 11.1628 - die Veröffentlichung des Prüfberichtes der FQA vom 13. Oktober 2011 - 51-PfleWoqG - für die von ihr betriebene stationäre Pflegeeinrichtung "..., sowohl im Internet als auch auf anderem Wege zu untersagen.
- VG Regensburg, 21.12.2012 - RO 5 E 12.1897
Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet
Auch der Veröffentlichung im Internet fehlt der Regelungscharakter und damit ein wesentliches Merkmal eines Verwaltungsaktes (ebenso bereits die Kammer mit Beschluss vom 10.11.2011, RN 5 E 11.1628 - juris -). - VG Regensburg, 21.12.2012 - RN 5 E 12.1895
Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet
Auch der Veröffentlichung im Internet fehlt der Regelungscharakter und damit ein wesentliches Merkmal eines Verwaltungsaktes (ebenso bereits die Kammer mit Beschluss vom 10.11.2011, RN 5 E 11.1628 - juris -). - VG Regensburg, 20.12.2012 - RO 5 E 12.1798
Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet
Auch der Veröffentlichung im Internet fehlt der Regelungscharakter und damit ein wesentliches Merkmal eines Verwaltungsaktes (ebenso bereits die Kammer mit Beschluss vom 10.11.2011, RN 5 E 11.1628 - juris -).