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VG Regensburg, 11.03.2008 - RN 4 K 07.1690 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Die Ausweisung als Sturmschutzwald zugunsten eines benachbarten Waldbestandes setzt voraus, dass dieser Bestand schutzbedürftig ist und der Sturmschutzwald für seine Funktion geeignet ist (hier: befristeter Schutz einer Naturverjüngung).Die Erklärung zum Schutzwald ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 15.01.1992 - 3 ObOWi 110/91
Auszug aus VG Regensburg, 11.03.2008 - RN 4 K 07.1690
Der benachbarte Wald muss schutzbedürftig sein (vgl. BayObLG, Beschl. v. 15.1.1992, BayVBl 1993, 284: Die Sturmschutzeigenschaft eines Waldes wird nicht allein durch seine Lage im Verhältnis zur Hauptwindrichtung begründet; auch der Zustand seiner Bestockung, insbesondere ihre Widerstandsfähigkeit, und die Anfälligkeit des Schutzobjektes sind dafür mitbestimmend). - BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus VG Regensburg, 11.03.2008 - RN 4 K 07.1690
Das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG schützt nicht die einträglichste Nutzung mit dem größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil (BVerfG, Urt. v. 2.3.1999, BayVBl 2000, 588).
- OLG München, 19.05.2011 - 1 U 5305/10
Amtshaftung: Erlaubnis zum Kahlhieb eines bayrischen Schutzwaldes
Zum einen besteht die Möglichkeit einer zeitlichen Befristung der Bejahung der Sturmschutzeigenschaft auf einige Jahre (vgl. VG Regensburg vom 11.03.2008, Az. RN 4 K 07.1690).