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VG Regensburg, 11.07.2001 - RO 2 K 00.2247 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG); Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis; Anspruch auf Ausstellung eines Reiseausweises; Ungeklärtheit von Identität und Staatsangehörigkeit eines Ausländers; Nicht nur vorübergehende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
Ausländerrecht: Entstehen und Rechtsfolgen der Staatenlosigkeit
Auszug aus VG Regensburg, 11.07.2001 - RO 2 K 00.2247
Der durch die Erteilung einer befristeten Aufenthaltsbefugnis ermöglichte rechtmäßige Aufenthalt wäre zwar auch von der gewissen notwendigen Dauerhaftigkeit, da eine Abschiebung in den Irak auf absehbare Zeit rechtlich unmöglich sowie nicht erkennbar ist, ob und in welchen Drittstaat irakische Staatsangehörige abgeschoben werden könnten (vgl. BVerwGE 92, 116 sowie BVerwG in InfAuslR 1997, 58). - BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90
Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder …
Auszug aus VG Regensburg, 11.07.2001 - RO 2 K 00.2247
Der durch die Erteilung einer befristeten Aufenthaltsbefugnis ermöglichte rechtmäßige Aufenthalt wäre zwar auch von der gewissen notwendigen Dauerhaftigkeit, da eine Abschiebung in den Irak auf absehbare Zeit rechtlich unmöglich sowie nicht erkennbar ist, ob und in welchen Drittstaat irakische Staatsangehörige abgeschoben werden könnten (vgl. BVerwGE 92, 116 sowie BVerwG in InfAuslR 1997, 58). - BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88
Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art. …
Auszug aus VG Regensburg, 11.07.2001 - RO 2 K 00.2247
Zwar gewährt Art. 28 der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 (BGBl 1953 II S.559; "GK" ) unmittelbare Ansprüche auf die Erteilung eines Flüchtlingsausweises (BVerwGE 87, 11 zum inhaltsgleichen Art. 28 Abs. 1 des Übereinkommens zur Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28.09.1954; BGBl 1976 II S.473).