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   VG Regensburg, 12.07.2016 - RN 3 K 15.1219   

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https://dejure.org/2016,31493
VG Regensburg, 12.07.2016 - RN 3 K 15.1219 (https://dejure.org/2016,31493)
VG Regensburg, Entscheidung vom 12.07.2016 - RN 3 K 15.1219 (https://dejure.org/2016,31493)
VG Regensburg, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - RN 3 K 15.1219 (https://dejure.org/2016,31493)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 14.10.2002 - 7 ZB 02.1231
    Auszug aus VG Regensburg, 12.07.2016 - RN 3 K 15.1219
    Letztendlich hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2002 (Az. 7 ZB 02.1231 - juris) diese Frage offen gelassen.

    Gegenüber anderen, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Werten, kommt ihr nicht schlechthin der Vorrang zu, sondern ist die notwendig werdende Grenzziehung zwischen dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit und dem Schutz gleichfalls verfassungsrechtlich geschützter Werte im Wege der Güterabwägung vorzunehmen (vgl. BayVGH, Urt. v. 14. Oktober 2002, Az. 7 ZB 02.1231-juris).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus VG Regensburg, 12.07.2016 - RN 3 K 15.1219
    Auf das einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1973 (Az. 1 BvR 424/71, 1 BvR 325/72) werde verwiesen.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 29. Mai 1973 (1 BvR 424/71, 1 BvR 325/72) ausgeführt, dass Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG dem Wissenschaftler einen gegen Eingriffe des Staates geschützten Freiraum gewährleistet, der vor allem die auf wissenschaftliche Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei dem Auffinden von Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe umfasst, sich aber mit der Frage, inwieweit die Prüfungstätigkeit eines Hochschullehrers dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG unterfällt und mithin der Lehre zuzurechnen ist, nicht auseinandergesetzt.

  • OVG Berlin, 13.09.1984 - 3 B 60.82
    Auszug aus VG Regensburg, 12.07.2016 - RN 3 K 15.1219
    Während das Verwaltungsgericht München in seiner Entscheidung vom 7. Januar 2002 (Az. M 3 K 01.2675 - juris; so auch OVG Berlin, U.v. 13.9.1984 - DVBl. 1985, 1088) die Bewertung einer Diplomprüfungsarbeit nicht als durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt angesehen hat, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Entscheidung vom 12. September 1984 (Az. 7 CE 84.A 1563, DÖV 1985, 496) das Abhalten von Prüfungen dem Schutzbereich der durch Art. 5 Abs. 3 GG garantierten Freiheit der Lehre zugerechnet.
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus VG Regensburg, 12.07.2016 - RN 3 K 15.1219
    Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 2010 (1 BvR 216/07), wonach Fachhochschullehrer, denen die eigenständige Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre übertragen worden ist, sich auf die Freiheit von Wissenschaft, Lehre und Forschung (Art. 5 Abs. 3 GG) berufen können, beantwortet dies nicht.
  • VG München, 07.01.2002 - M 3 K 01.2675
    Auszug aus VG Regensburg, 12.07.2016 - RN 3 K 15.1219
    Während das Verwaltungsgericht München in seiner Entscheidung vom 7. Januar 2002 (Az. M 3 K 01.2675 - juris; so auch OVG Berlin, U.v. 13.9.1984 - DVBl. 1985, 1088) die Bewertung einer Diplomprüfungsarbeit nicht als durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt angesehen hat, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Entscheidung vom 12. September 1984 (Az. 7 CE 84.A 1563, DÖV 1985, 496) das Abhalten von Prüfungen dem Schutzbereich der durch Art. 5 Abs. 3 GG garantierten Freiheit der Lehre zugerechnet.
  • BVerwG, 16.12.1985 - 7 B 233.84

    Wissenschaftsfreiheit - Prüfungsbenotung - Bindende Anordnung -

    Auszug aus VG Regensburg, 12.07.2016 - RN 3 K 15.1219
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 16. Dezember 1985 (Az. 7 B 233 und 234.84, NVwZ 1986, 376) und vom 18. August 1997 (Az. 6 B 15/97 - juris - hier ging es um die Zuerkennung einer Prüfungsverhinderung) die Frage, ob die Prüfungstätigkeit eines Hochschullehrers in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG fällt, offen gelassen.
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LB 5/16

    Auslaufen eines Studienganges; Diplom; Doppeldiplom; Prüfungsordnung;

    Hinsichtlich der in der Literatur streitigen Frage, ob nur Zusicherungen von Behördenmitarbeitern wirksam sind, welche die Kompetenz zur Außenvertretung der Behörde haben (vgl. zu Fragen der behördeninternen Zuständigkeit, der Organkompetenz und der Missachtung einer Kollegialzuständigkeit: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 38 Rdnrn. 96 ff.), ist jedenfalls im Hochschulrecht auch zu bedenken, dass nicht nur rechtlich verselbständigte Prüfungsausschüsse oder einer ähnliche Einrichtung tätig werden mögen, deren Entscheidungen (oder Teile davon in Gestalt von Vorfragen der Zulassung zur Prüfung) nicht wirksam von anderen Stellen der Hochschule vorweggenommen werden können, sondern auch bei "normalen" Entscheidungen im Prüfungsrechtsverhältnis der Schutzbereich der Freiheit von Forschung und Lehre berührt sein kann (vgl. zum Meinungsstand jüngst: VG Regensburg, Urt. v. 12.7.2016 - RN 3 K 15.1219 -, juris) .
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