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   VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248   

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VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248 (https://dejure.org/2012,31452)
VG Regensburg, Entscheidung vom 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248 (https://dejure.org/2012,31452)
VG Regensburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2012 - RO 8 K 12.1248 (https://dejure.org/2012,31452)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248
    Mitteilungen des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit über die Erteilung einer Fahrerlaubnis oder die Ausstellung eines Führerscheins in der Tschechischen Republik sind grundsätzlich als vom Ausstellermitgliedsstaat herrührende unbestreitbare Informationen im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. Urteile vom 26.6.2008, Rs. C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C 336/06) anzusehen (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.8.2011, Az. 3 C 9/11; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 27.10.2009, Az. 10 S 2024/09 ).

    Diese Regelung basiert auf den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (a.a.O.), wonach es ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union (der sog. "Aufnahmemitgliedsstaat") dann ablehnen kann, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus der von einem anderen Mitgliedsstaat nach dem Ablauf einer gegen den Betroffenen im Aufnahmemitgliedsstaat verhängten Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis grundsätzlich ergibt, wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedsstaat herrührender unbestreitbarer Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein vom 29. Juli 1991 (ABl Nr. L 237 vom 24.8.1991 S. 1) aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war, und der Aufnahmemitgliedsstaat in seinem Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet hat, ehe die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt wurde (Az. C-329/06 und C-343/06, RdNr. 72, Az. C-334/06 bis C-336/06, RdNr. 69).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung (so BVerwG vom 11.12.2008, Az. 3 C 26/07 zur Aberkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis wegen mangelnder Fahreignung; Eintragung eines inländischen Wohnsitzes).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248
    Denn aufgrund Gemeinschaftsrechts anerkannt werden müssen nur solche neuen Fahrerlaubnisse, denen eine Eignungsprüfung vorausgegangen ist, wie sie Art. 7 der Richtlinie 91/439/EWG vorsieht (vgl. BayVGH, Beschl. vom 8.2.2010, Az. 11 CE 09.2405 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. vom 29.1.2009, Az. 3 C 31/07 ).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248
    Mitteilungen des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit über die Erteilung einer Fahrerlaubnis oder die Ausstellung eines Führerscheins in der Tschechischen Republik sind grundsätzlich als vom Ausstellermitgliedsstaat herrührende unbestreitbare Informationen im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. Urteile vom 26.6.2008, Rs. C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C 336/06) anzusehen (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.8.2011, Az. 3 C 9/11; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 27.10.2009, Az. 10 S 2024/09 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09

    Zur Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem

    Auszug aus VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248
    Mitteilungen des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit über die Erteilung einer Fahrerlaubnis oder die Ausstellung eines Führerscheins in der Tschechischen Republik sind grundsätzlich als vom Ausstellermitgliedsstaat herrührende unbestreitbare Informationen im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. Urteile vom 26.6.2008, Rs. C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C 336/06) anzusehen (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.8.2011, Az. 3 C 9/11; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 27.10.2009, Az. 10 S 2024/09 ).
  • VGH Bayern, 19.03.2009 - 11 CE 08.3100

    Unzulässigkeit einer einstweiligen Anordnung; unzulässiger Widerspruch;

    Auszug aus VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248
    Eine Eignungsüberprüfung ist darin in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht vorgesehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.03.2009, Az. 11 CE 08.3100).
  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 CE 09.2405

    Antragserweiterung in von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248
    Denn aufgrund Gemeinschaftsrechts anerkannt werden müssen nur solche neuen Fahrerlaubnisse, denen eine Eignungsprüfung vorausgegangen ist, wie sie Art. 7 der Richtlinie 91/439/EWG vorsieht (vgl. BayVGH, Beschl. vom 8.2.2010, Az. 11 CE 09.2405 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. vom 29.1.2009, Az. 3 C 31/07 ).
  • VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462

    Verhängung einer isolierten Sperre keine Maßnahme im Sinn von § 28 Abs. 4 Satz 1

    Auszug aus VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248
    Um einen derartigen Umtausch im Sinn von Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG handelt es sich schon deshalb vorliegend nicht, weil der Führerschein des Klägers aus dem Jahr 2006 nicht von einem anderen Mitgliedsstaat als dem Ausstellermitgliedsstaat unter Prüfung der Gültigkeit des zum Zwecke des Umtausches in eine inländische Fahrerlaubnis vorgelegten ausländischen Führerscheins ausgestellt worden ist (vgl. BayVGH, Beschl. vom 24.1.2012, Az. 11 ZB 11.1896 und Beschl. vom 13.1.2011, Az. 11 C 10.2462, RdNr. 19; sowie zur vorliegenden Konstellation BayVGH, Beschl. vom 9.8.2012, Az. 11 C 12.1631 - Juris).
  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248
    Entgegen der Auffassung des Klägers sind die deutschen Behörden jedenfalls in den Fällen, in denen sich aus den Umständen des Falles Zweifel daran ergeben, ob dem Wohnsitzerfordernis Genüge getan wurde, berechtigt, beim Ausstellermitgliedstaat um diesbezüglich Auskünfte zu ersuchen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2012, Az. 11 CS 11.2795 - Juris).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 11 C 12.1631

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Neues Führerscheindokument

    Auszug aus VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248
    Um einen derartigen Umtausch im Sinn von Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG handelt es sich schon deshalb vorliegend nicht, weil der Führerschein des Klägers aus dem Jahr 2006 nicht von einem anderen Mitgliedsstaat als dem Ausstellermitgliedsstaat unter Prüfung der Gültigkeit des zum Zwecke des Umtausches in eine inländische Fahrerlaubnis vorgelegten ausländischen Führerscheins ausgestellt worden ist (vgl. BayVGH, Beschl. vom 24.1.2012, Az. 11 ZB 11.1896 und Beschl. vom 13.1.2011, Az. 11 C 10.2462, RdNr. 19; sowie zur vorliegenden Konstellation BayVGH, Beschl. vom 9.8.2012, Az. 11 C 12.1631 - Juris).
  • VGH Bayern, 24.01.2012 - 11 ZB 11.1896

    Ersetzung eines ungarischen Führerscheins nach Entziehung der deutschen

  • VG München, 09.12.2016 - M 26 S 16.4719

    Unzulässigkeit des Eilrechtsschutzes bei fehlender Hauptsache

    Eine Eignungsüberprüfung ist darin in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht vorgesehen (vgl. BayVGH, B. v. 19.3.2009 - 11 CE 08.3100 - juris Rn. 17; s. auch VG Regensburg, G. v. 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248 - juris).
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