Rechtsprechung
VG Regensburg, 16.02.2017 - RN 8 K 16.31299 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 3; AsylG § 3, § 4 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1, 2 u 3; AufenthG § 60 Abs. 1, Abs. 5 u Abs. 7 S. 1
Erfolgloser Asylantrag - keine begründete Furcht vor Verfolgung eines afghanischen Staatsangehörigen - rewis.io
Erfolgloser Asylantrag - keine begründete Furcht vor Verfolgung eines afghanischen Staatsangehörigen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 16.02.2017 - RN 8 K 16.31299
- VGH Bayern, 19.06.2017 - 13a ZB 17.30400
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 04.01.2017 - 13a ZB 16.30600
Hazara sind in Afghanistan keiner Gruppenverfolgung ausgesetzt
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2017 - RN 8 K 16.31299
Er gehe daher weiterhin davon aus, dass in Afghanistan für alleinstehende männliche Staatsangehörige keine extreme Gefahrenlage bestehe (vgl. (BayVGH, B.v. 4.1.2017 - 13a ZB 16.30600 -, Rn. 5, juris). - VGH Bayern, 30.07.2015 - 13a ZB 15.30031
Asylrecht Afghanistan; Bedrohung durch Taliban; bewaffneter Konflikt; erhebliche …
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2017 - RN 8 K 16.31299
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht nach einer eingehenden Auswertung der Auskunftslage davon aus, dass afghanische Staatsangehörige bei einer Rückkehr in die Zentralregion im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt sind (vgl. BAyVGH, B.v. 30.7.2015 - 13a ZB 15.30031 m.w.N.). - VGH Bayern, 12.02.2015 - 13a B 14.30309
Für alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige ist, auch …
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2017 - RN 8 K 16.31299
(vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2015, - 13a B 14.30309; BayVGH, U.v. 4.6.2013 - 13a B 12.30063 m.w.N).
- BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2017 - RN 8 K 16.31299
Wie sich aus Art. 4 Abs. 1, 2 und 5 QRL ergibt, kann dabei entsprechend der überkommenen Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 22.3.1983 - 9 C 68/81 - juris Rn. 5 m.w.N.) von dem schutzsuchenden Ausländer erwartet werden, dass er sich nach Möglichkeit unter Vorlage entsprechender Urkunden bemüht, seine Identität und persönlichen Umstände sowie die geltend gemachte Verfolgung und Furcht vor einer Rückkehr nachzuweisen oder jedenfalls substantiiert glaubhaft zu machen. - BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2017 - RN 8 K 16.31299
Ob die Annahme einer extremen Gefahrenlage im Wege der verfassungskonformen Auslegung nunmehr ausscheidet, weil das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 31. Januar 2013 (Az. 10 C 15/12) davon ausgeht, dass in begründeten Ausnahmefällen schlechte humanitäre Bedingungen im Abschiebezielstaat (auch) ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK begründen können, kann letztlich dahinstehen, da die anzuwendenden Gefahrenmaßstäbe identisch sind. - EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2017 - RN 8 K 16.31299
Der betreffende subsidiäre Schutzanspruch besteht vielmehr auch dann, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, eine Zivilperson würde bei Rückkehr in das betreffende Land oder die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit in diesem Gebiet Gefahr laufen, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH, U.v. 17.2.2009 - C-465/07). - VGH Bayern, 04.06.2013 - 13a B 12.30063
Zur Verfolgung afghanischer Staatsangehöriger bei Rückkehr in die Südostregion - …
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2017 - RN 8 K 16.31299
(vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2015, - 13a B 14.30309; BayVGH, U.v. 4.6.2013 - 13a B 12.30063 m.w.N). - BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07
Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis, …
Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2017 - RN 8 K 16.31299
Diese Voraussetzungen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung mit der Formulierung umschrieben, eine Abschiebung müsse ungeachtet der Erlasslage dann ausgesetzt werden, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 14.11.2007 - 10 B 47/07 - juris m.w.N.).