Rechtsprechung
VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Spielhallen; Mehrfachkonzessionen; Abstandsregelung; Verwendung der Spielgeräte in anderen Spielhallen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128
- VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (34)
- VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
Auszug aus VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128
Die Differenzierung nach erfolgter gewerberechtlicher Erlaubniserteilung ist auch deshalb sachgerecht, weil nach der Beschlussfassung der Ministerpräsidenten in den informierten Kreisen mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags zu rechnen war und der Gesetzgeber seinen zulässigen Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat, wenn er Mitnahmeeffekte für den Übergangszeitraum vermeiden wollte (BayVerfGH, E. v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris Rn. 96).Die Neureglungen zum Spielhallenrecht sind lediglich Nutzungsbeschränkungen, die im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums als Inhalts- und Schrankenregelungen einzustufen sind (BayVerfGH, U.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).
Somit wird ausschließlich der Bereich des § 33 i GewO tangiert und keine gerätebezogenen Regelungen zur Aufstellung und technischen Gestaltung der einzelnen Spielgeräte sowie zum Spielvorgang aufgestellt, die in den Bereich von § 33 c bis § 33 h GewO fallen (BayVerfGH, U.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).
Eine wirtschaftliche Verwertung der bestehenden Spielhalle ist, gegebenenfalls nach einer Nutzungsänderung, weiterhin möglich (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).
Zur Herstellung eines angemessenen Interessensausgleich zwischen der angestrebten umfassenden Regelung des Glücksspielmarktes und den berechtigten Erwartungen der Spielhallenbetreiber an der Amortisation getätigter Investitionen hat der Gesetzgeber mit § 29 Abs. 4 GlüStV eine adäquate Übergangsregelung geschaffen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).
Eine solche flächendenkende Zwangswirkung liegt aber hier nicht vor, denn auch wenn das neue Verbot von Mehrfachkonzessionen zur Schließung einzelner Spielhallen führen wird, so betrifft dies nur einzelne Fälle und führt nicht zu einer generellen Aufgabe des Berufs (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).
Dass die Interessen der Spielhallenbetreiber und -unternehmer demgegenüber zurücktreten ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).
Grade dem Mitnahmeeffekt kann der Gesetzgeber nur dadurch begegnen, dass er für Spielhallen die in Kenntnis der geplanten Rechtsänderung beantragt werden, eine deutlich kürzere Anpassungsfrist normiert (BayVerfGH, E. v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128
Eine Enteignung liegt immer nur dann vor, wenn der Staat auf das Eigentum konkret zugreift und dabei zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben eine von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition vollständig oder teilweise entzieht (BVerfG, B.v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 73).Eine Inhaltsbestimmung wird selbst dann nicht zur Enteignung, wenn sie in ihren Auswirkungen für den Betroffenen einer Enteignung nahe- oder gleichkommt (BverfG, B.v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 74).
Der Gesetzgeber muss damit bei der Bestimmung von Inhalts- und Schrankenbestimmungen die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich bringen (BverfG, B.v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 76).
Dabei darf der Kernbereich der Eigentumsgarantie, zu dem die Privatnützigkeit gehört nicht ausgehöhlt werden (BVerfG, B.v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 76).
- VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen
Auszug aus VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128
Aus diesen Gründen muss abschließend festgestellt werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis eine nicht frei verfügbare, durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition ist, die nicht auf nicht unerheblicher eigener Leistung durch den Gewerbetreibenden beruht und somit von Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst wird (vgl. BVerfGE, B.v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426; VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).Der Inhalt der Regelung erschöpft sich nämlich in der Aussage, wann die bisherige gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis erlischt und danach das neue landesrechtliche Regelungsregime eingreift (VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris Rn. 115).
Die Erlaubnispflicht und die Abstandsregelung betreffen nicht die Frage, ob der Beruf überhaupt ausgeübt werden kann, sondern nur wo (VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber …
Auszug aus VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128
Aus diesen Gründen muss abschließend festgestellt werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis eine nicht frei verfügbare, durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition ist, die nicht auf nicht unerheblicher eigener Leistung durch den Gewerbetreibenden beruht und somit von Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst wird (vgl. BVerfGE, B.v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426; VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).Das Bundesverfassungsgericht hat bislang offengelassen, ob der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als Sach- und Rechtsgesamtheit in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG fällt (BVerfG, B.v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 22).
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128
Dies gilt insbesondere dann, wenn nach derzeitigem Erkenntnisstand bei weitem die meisten Spieler mit problematischen oder pathologischen Spielverhalten an Automaten spielen, so wie sie auch die Antragstellerin betreibt (BVerfG, U. v. 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01). - VerfGH Bayern, 20.11.2003 - 12-VII-02
Anliegerregie für Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund
Auszug aus VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128
Allerding setzt das Rechtstaatsprinzip der Rückwirkung von Normen Grenzen (BayVerfGH, U.v. 20.11.2003 - Vf. 12-VII-02 - juris Rn. 83). - BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern
Auszug aus VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128
Diese betreffen das Vermögen des einzelnen Spielers und seiner Angehörigen sowie in Fällen des Vermögensverlustes mittelbar die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte und bei Spielsucht die Gesundheit des Spielers (BVerwG, U.v. 28.03.2001 - 6 C 2/01 - juris Rn. 39). - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
Krankengeld
Auszug aus VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128
Danach führt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung aus, dass das Vertrauen in eine bestehende Regelung erst im Moment eines abweichenden Parlamentsbeschlusses zerstört wird (BVerfG, B.v. 24.03.1998 - 1 BvL 6/92 - juris Rn. 2 b). - VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 CS 12.1965
Widerruf der Fahrlehrerlaubnis; Unzuverlässigkeit; Verkehrsverstöße außerhalb der …
Auszug aus VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128
Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist dieser Betrag nach Nr. 1.5 des Streitwertkataloges zu halbieren (vgl. BayVGH vom 28.1.2013, Az. 11 CS 12.1965 ). - BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94
Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss …
Auszug aus VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128
Ferner darf der mit der Maßnahme verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (BVerfG, B.v. 26.04.1995 - 1 BvL 19/94 - juris Rn. 52). - BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private …
- BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68
Öffentliche Last
- BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08
Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch …
- BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96
Altersgrenze für Kassenärzte
- BVerwG, 22.01.1986 - 8 B 123.84
Kommunalabgaben - Anschlußbeitrag - Entwässerungsanlage
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
Freiwillig versicherte Selbständige
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
- BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97
Singularzulassung zum OLG
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94
Rentenüberleitung IV
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 15.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
- BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 10 A 2596/11
Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides für die Nutzungsänderung des …
- BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97
Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
Tierzuchtgesetz II
- VG Freiburg, 25.04.2013 - 5 K 212/13
Zusätzliche Erlaubnis für bestehende Spielhalle - zur Übergangsregelung in § 51 …
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64
Hamburgisches Deichordnungsgesetz
- VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1221
Einjährige Übergangsfrist verfassungsgemäß; keine Anwendung der fünfjährigen …
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR …
- BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83
Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie
- VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217
Spielhallenerlaubnis; Verbot von Mehrfachkonzessionen; Spielhallenkomplex; …
- VG Arnsberg, 21.10.2013 - 1 L 395/13
Auswirkungen einer fehlenden Konzession für die Vermittlung von Sportwetten auf …
vgl. zu dieser Eingriffsqualität: Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, juris Rn. 97 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 3. September 2013 - 12 B 5333/13 -, juris Rn. 23 ff., VG Regensburg, Beschluss vom 16. August 2013 - RN 5 E 13.1128 -, juris Rn. 47 ff.; Schneider, GewArch 2013, 137 (138).