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   VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267   

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VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267 (https://dejure.org/2019,21106)
VG Regensburg, Entscheidung vom 17.04.2019 - RN 3 K 19.267 (https://dejure.org/2019,21106)
VG Regensburg, Entscheidung vom 17. April 2019 - RN 3 K 19.267 (https://dejure.org/2019,21106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVZO§ 31a; BayDSG Art. 2, Art. 28; VwGO § 101 Abs. 2,... § 113 Abs. 1 S. 1, § 114, § 117 Abs. 5, § 154 Abs. 1, § 167; DSGVO Art. 2 Abs. 2; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 4; BDSG § 45; RDGEG § 3, § 5; GKG § 52 Abs. 1
    Datenschutz-Grundverordnung steht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen

  • rewis.io

    Datenschutz-Grundverordnung steht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Der Dienstwagen im Fokus der DSGVO

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrzeughalter muss den Fahrer benennen, ansonsten droht Fahrtenbuch, da hilft auch die DS-GVO nicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Oldenburg, 06.07.2011 - 7 A 3283/09
    Auszug aus VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267
    Die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist ist insbesondere dann unschädlich, wenn die Überschreitung des Zeitrahmens ausnahmsweise für die Unmöglichkeit der Fahrzeugführerfeststellung nicht ursächlich war (vgl. VG Oldenburg, U.v. 6.7.2011 - 7 A 3283/09 - juris).

    Dies wird in der Rechtsprechung beispielsweise dann angenommen, wenn der Halter unter Hinweis darauf, dass das festgestellte Fahrzeug von mehreren Personen benutzt wird, den Fahrzeugführer nicht benennt, obwohl er sich erkennbar daran erinnern kann (vgl. VG Saarland, B.v. 5.2.1997 - 3 F 10/97 - beck-online), wenn dem Halter ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Geschwindigkeitsmessfoto vorgelegt worden ist, da hier keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen gestellt werden (vgl. VGH BW, B.v.20.11.1998 - 10 S 2673/98 und VG Oldenburg, U.v. 6.7.2011 - 7 A 3283/09 - jeweils beck-online) oder wenn die Zuwiderhandlung mit dem Firmenfahrzeug eines Kaufmanns im geschäftlichen Zusammenhang begangen worden ist, da es für einen Kaufmann sachgerechtem kaufmännischem Verhalten entspricht, auch Geschäftsfahrten längerfristig zu dokumentieren (vgl. OVG NRW, U.v. 31.3.1995 - 25 A 2798/93 und VG Saarland, B.v. 5.2.1997 - 3 F 10/97 - jeweils beck-online).

  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267
    Soweit für die darauf beruhende Herausgabe von personenbezogenen Daten durch den Kläger die Datenschutz-Grundverordnung wiederum anwendbar sein sollte, wäre er hierfür auch ohne Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO berechtigt gewesen, da dies zur Erfüllung seiner rechtlichen Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeughalters (vgl. zu dieser z.B. BVerwG B.v. 14.5.1997 - 3 B 28/97 - juris) erforderlich gewesen wäre.
  • VGH Bayern, 24.06.2013 - 11 CS 13.1079

    Fahrtenbuchauflage; unzureichende Mitwirkung bei der Feststellung des

    Auszug aus VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267
    Als Kriterium für die zeitliche Bemessung ist vor allem das Gewicht der festgestellten Verkehrszuwiderhandlung heranzuziehen (BayVGH, B.v. 24.6.2013 - 11 CS 13.1079 - juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2009 - 12 ME 107/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267
    Ein Erstrecken der Anordnung auf ein "etwaiges Ersatzfahrzeug" wäre dabei selbst dann möglich, wenn der Betroffene vortragen würde, die Anschaffung eines Ersatz- bzw. Nachfolgefahrzeugs nicht zu beabsichtigen (vgl. NdsOVG, B.v. 23.7.2009 - 12 ME 107/09 - beck-online).
  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267
    Die Behörde hat in sachgemäßem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen zu treffen, die in gleich gelagerten Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; BVerwG, B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - juris; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2576 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267
    Die Behörde hat in sachgemäßem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen zu treffen, die in gleich gelagerten Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; BVerwG, B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - juris; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2576 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - juris Rn. 17).
  • VG Saarlouis, 05.02.1997 - 3 F 10/97
    Auszug aus VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267
    Dies wird in der Rechtsprechung beispielsweise dann angenommen, wenn der Halter unter Hinweis darauf, dass das festgestellte Fahrzeug von mehreren Personen benutzt wird, den Fahrzeugführer nicht benennt, obwohl er sich erkennbar daran erinnern kann (vgl. VG Saarland, B.v. 5.2.1997 - 3 F 10/97 - beck-online), wenn dem Halter ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Geschwindigkeitsmessfoto vorgelegt worden ist, da hier keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen gestellt werden (vgl. VGH BW, B.v.20.11.1998 - 10 S 2673/98 und VG Oldenburg, U.v. 6.7.2011 - 7 A 3283/09 - jeweils beck-online) oder wenn die Zuwiderhandlung mit dem Firmenfahrzeug eines Kaufmanns im geschäftlichen Zusammenhang begangen worden ist, da es für einen Kaufmann sachgerechtem kaufmännischem Verhalten entspricht, auch Geschäftsfahrten längerfristig zu dokumentieren (vgl. OVG NRW, U.v. 31.3.1995 - 25 A 2798/93 und VG Saarland, B.v. 5.2.1997 - 3 F 10/97 - jeweils beck-online).
  • VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15

    Anforderungen an Geschwindigkeitsmessungen bei Auferlegung eines Fahrtenbuchs;

    Auszug aus VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267
    Die ermittelnde Behörde darf regelmäßig auf zeitraubende, kaum erfolgversprechende weitere Aufklärungsmaßnahmen verzichten, wenn der Fahrzeughalter erkennbar nicht gewillt ist, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitzuwirken; dies soll nach in der Rechtsprechung vertretener Auffassung unabhängig von den Gründen gelten, warum der Fahrzeughalter zu einer Mitwirkung nicht gewillt ist, und unbeschadet dessen, ob dieser zu einer Mitwirkung auch verpflichtet ist (so jedenfalls VG Trier, B.v. 23.2.2015 - 1 L 349/15.TR - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.02.2010 - 11 CS 09.2977

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn um mehr als

    Auszug aus VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267
    Dann kann bereits bei einem einmaligen Verstoß eine Fahrtenbuchauflage angeordnet werden (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2010 - 11 CS 09.2977 - juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 10 S 2673/98

    Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrers - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267
    Dies wird in der Rechtsprechung beispielsweise dann angenommen, wenn der Halter unter Hinweis darauf, dass das festgestellte Fahrzeug von mehreren Personen benutzt wird, den Fahrzeugführer nicht benennt, obwohl er sich erkennbar daran erinnern kann (vgl. VG Saarland, B.v. 5.2.1997 - 3 F 10/97 - beck-online), wenn dem Halter ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Geschwindigkeitsmessfoto vorgelegt worden ist, da hier keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen gestellt werden (vgl. VGH BW, B.v.20.11.1998 - 10 S 2673/98 und VG Oldenburg, U.v. 6.7.2011 - 7 A 3283/09 - jeweils beck-online) oder wenn die Zuwiderhandlung mit dem Firmenfahrzeug eines Kaufmanns im geschäftlichen Zusammenhang begangen worden ist, da es für einen Kaufmann sachgerechtem kaufmännischem Verhalten entspricht, auch Geschäftsfahrten längerfristig zu dokumentieren (vgl. OVG NRW, U.v. 31.3.1995 - 25 A 2798/93 und VG Saarland, B.v. 5.2.1997 - 3 F 10/97 - jeweils beck-online).
  • VGH Bayern, 06.10.1997 - 11 B 96.4036
  • VG München, 19.07.2007 - M 23 K 07.2195
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2012 - 12 LA 169/11

    Begründung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils i.R. der

  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2576

    Keine Ermittlung des verantwortlichen Fahrers möglich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • VG Mainz, 21.02.2006 - 3 K 545/05

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung; Zeugnisverweigerung des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2023 - 7 B 10360/23

    Führen eines Fahrtenbuchs; Preisgabe von persönlichen Daten an die Polizei- oder

    Dabei bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten im Ordnungswidrigkeitenverfahren - in dessen Rahmen die vorliegenden Ermittlungen vorgenommen wurden - in den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO fällt (zweifelnd: VG Regensburg, Urteil vom 17. April 2019 - RN 3 K 19.267 -, juris Rn. 25 ff.) oder sie hiervon gemäß Art. 2 Abs. 2 lit. b) DSGVO ausgenommen ist (ebenfalls offenlassend: BayVGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2022 - 11 ZB 22.895 -, juris Rn. 18 und vom 30. November 2022 - 11 CS 22.1813 -, juris Rn. 34).

    Ferner ist auch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden - die Eröffnung des Anwendungsbereichs der DSGVO vorausgesetzt - gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO gerechtfertigt (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 17. April 2019 - RN 3 K 19.267 -, juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 23 km/h -

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist - ungeachtet der Eröffnung des sachlichen Anwendungsbereichs der DSGVO (zweifelnd VG Regensburg, U.v. 17.4.2019 - RN 3 K 19.267 - juris Rn. 24 ff.) - im Falle des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31a StVZO eine Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen von Behörden und Gerichten, die insoweit Dritte im Sinn des Art. 4 Nr. 10 DSGVO sind, bei Abwägung mit den Interessen des Fahrzeugführers zulässig.
  • VG München, 23.03.2020 - M 23 K 20.361

    Fahrtenbuchauflage von sechs Monaten nach Nichteinhaltung des Mindestabstands

    Es ist daher nicht Aufgabe der Bußgeldstelle, innerbetrieblichen Vorgängen und Unterlagen nachzuspüren (VG Regensburg, U.v. 17.4.2019 - RN 3 K 19.267 - juris Rn. 23).
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