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   VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822   

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VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822 (https://dejure.org/2011,64887)
VG Regensburg, Entscheidung vom 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822 (https://dejure.org/2011,64887)
VG Regensburg, Entscheidung vom 18. November 2011 - RO 2 K 09.00822 (https://dejure.org/2011,64887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Planfeststellungsverfahren: Pflicht zur fristgerechten Geltendmachung von öffentlichen Belangen, der Rüge der Existenzgefährdung; Fortwirkung der Präklusion bezüglich der nicht durch eine Tektur geänderten Planungsteile; Beeinflussung der Trassenwahl durch Detailplanung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Grundstückseigentümers zur Geltendmachung der Beeinträchtigung der aus seiner Sicht betroffenen öffentlichen Belange zur Vermeidung des Ausschlusses der Einwendung gem. Art. 73 Abs. 4 S. 3 BayVwVfG; Unabhängigkeit der Detailplanung der ausgewählten Trasse ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 21.10.2009 - 8 ZB 09.1469

    Planfeststellung Staatsstraße; keine Zulassung der Berufung; keine

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822
    Insbesondere fehlt eine Konkretisierung hinsichtlich des Umfangs und der betroffenen bzw. benötigten Flächen, mithin der Darlegung eines prüfbaren Konzepts, das nur der Kläger selbst offenlegen kann (vgl. zu den Anforderungen BayVGH vom 21.10.2009 Az. 8 ZB 09.1469 ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs beträgt bei Anfechtungsklagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse der Streitwert regelmäßig ein Drittel des Verkehrswerts der in Anspruch genommenen Grundstücke; sonstige Beeinträchtigungen sind zusätzlich zu berücksichtigten (vgl. BayVGH vom 21.10.2009 Az. 8 ZB 09.1469 und vom 19.02.2003 Az. 8 C 03.53 ).

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822
    Fehlt es - wie hier - schon im Ansatz an einer solchen Thematisierung, kommt es auf Details wie die Frage, ob bestimmte erst im Klageverfahren gerügte Defizite der Bestandserfassung oder -bewertung für einen Laien aus den Planunterlagen bereits erkennbar waren, für den Einwendungsausschluss nicht an (BVerwG vom 14.07.2011 Az. 9 A 14/10 ).

    Zukunftsplanungen eines Grundstückseigentümers müssen jedoch nur dann in die planerische Abwägung eingestellt werden, wenn sie sich nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke bei vernünftiger und wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektiv anbieten und nach dem Willen des Eigentümers in absehbarer Zeit verwirklicht werden sollen (BVerwG vom 14.07.2011 Az. 9 A 14/10 ).

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822
    Die von Klägerseite aufgeworfene Frage, ob es sich bei der gewählten Lösung überhaupt um eine "Ortsumgehung" handelt oder nur um die Verlegung der Ortsdurchfahrt innerhalb geschlossener Ortslage, betrifft die Frage der Trassenwahl (vgl. BVerwG vom 09.06.2004 Az. 9 A 11/03 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - allerdings für den Fall einer Bundesstraße - im Urteil vom 9. Juni 2004 (Az. 9 A 11/03 ) dargelegt, dass zur Erfüllung des Planungsziels einer Ortsumgehung jedenfalls in einem kleinen Ort eine Trasse innerhalb geschlossener Ortslage grundsätzlich nur schlecht geeignet ist.

  • BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung;

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822
    Auch Art. 73 Abs. 8 Satz 1 BayVwVfG eröffnet das Anhörungsverfahren für die unveränderten Teile des Plans nicht neu (vgl. BVerwG vom 23.06.2009 Az. 9 VR 1/09).

    Auch Art. 73 Abs. 8 BayVwVfG eröffnet nur für die Planänderung (und die davon Betroffenen) das Anhörungsverfahren neu (vgl. BVerwG vom 23.06.2009 Az. 9 VR 1/09, NVwZ-RR 2009, 753 - 756).

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822
    Dazu zählt, alternative Planungen auf ihre jeweilige Eingriffsintensität bei gleicher planerische Zielsetzung zu prüfen (BVerwG vom 26.06.1992 Az. 4 B 1-11/92 u.a. ).
  • VGH Hessen, 02.12.1998 - 2 Q 3447/97

    Straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822
    Fragen der Gestaltung und Dimensionierung der Straße oder ihrer Verknüpfung mit anderen Verkehrswegen sind wesentliche Elemente der planerischen Gestaltung, die nicht der Planrechtfertigung unterliegen, sondern an den Maßstäben des Abwägungsgebotes zu messen sind (HessVGH vom 02.12.1998 Az. 2 Q 3447/97 ).
  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050

    Westtangente Rosenheim (B 15) darf gebaut werden

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822
    Insoweit können auch Ersatzlandangebote mit geeigneten Flächen eine Existenzgefährdung abwenden (vgl. BayVGH vom 30.09.2009 Az. 8 A 05.40050 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2003 - 11 D 53/00
    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822
    Seinem Anliegen, das Vorhaben zu verhindern, wird insoweit Genüge getan, als der streitgegenständliche Planfeststellungsbeschluss bis zur etwaigen Behebung der Mängel nicht vollzogen werden darf (vgl. BVerwG vom 14.07.2011 Az. 9 A 12.10; OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.09.2003 Az. 11 D 53/00.AK ).
  • BVerwG, 04.08.2011 - 9 B 33.11

    Neubau einer Bundesstraße; Einwendungen Privater wegen Verletzung des

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822
    Privateinwendern kann auch keine Obliegenheit zur rechtlichen Einordnung ihrer Einwendungen auferlegt werden (vgl. BVerwG vom 04.08.2011 Az. 9 B 33/11 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.2011 - 9 VR 1.11

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße 112, Ortsumgehung

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822
    Andererseits hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 6. April 2011 (Az. 9 VR 1/11 ) hierzu klargestellt, dass eine entsprechende Planung nicht schlichtweg ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 23.03.2011 - 9 A 9.10

    Klage gegen ein weiteres Teilstück der B 178n abgewiesen

  • BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 11.10

    Rechtliches Gehör; Einwendungsausschluss des Planbetroffenen; Zugriff auf

  • BVerwG, 24.04.2009 - 9 B 10.09

    Fachplanungsrecht; Alternativlösungen; Trassenvarianten; Grobanalyse;

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen -

  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss;

  • VGH Bayern, 19.02.2003 - 8 C 03.53

    Streitwert bei straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren Klagebegehren bei

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

  • VGH Bayern, 04.11.2008 - 8 A 07.40043

    Auch der 2. Bauabschnitt der B 15 neu darf gebaut werden

  • VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.880

    Ortsumgehung Lederdorn vorerst gestoppt

  • BVerwG, 11.05.2010 - 7 VR 2.09

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Ausschluss von Einwendungen; Anforderungen

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 39.04

    Zuständigkeit für eine Entscheidung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes;

  • VG München, 25.09.2012 - M 2 K 11.1283

    Planfeststellung für eine Staatsstraße; Planrechtfertigung; Abwägung;

    Eine Existenzgefährdung einzelner landwirtschaftlicher Betriebe wurde vom Bevollmächtigten hinsichtlich aller von ihm vertretenen Klageparteien weder im Einwendungs- (vgl. hierzu VG Regensburg vom 18.11.2011 Az. RO 2 K 09.00822 juris RdNr. 89) noch im Klageverfahren substantiiert geltend gemacht.

    Die Klägerin wäre mit diesem Vortrag somit ohnehin präkludiert (vgl. hierzu VG Regensburg vom 18.11.2011 Az. RO 2 K 09.00822 juris RdNr. 89).

  • VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381

    Planfeststellung der St ...; Klagen eigentumsbetroffener Kläger;

    Wird ein Betrieb jedoch weder vernichtet noch gefährdet, kann sich die Planfeststellungsbehörde damit begnügen, den Betroffenen auf das nachfolgende Enteignungs- und Entschädigungsverfahren zu verweisen (BVerwG vom 23.3.2011 Az. 9 A 9/10 RdNr. 28; VG Regensburg vom 18.11.2011 Az. RO 2 K 09.00822 RdNr. 93).
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