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   VG Regensburg, 19.04.2012 - RN 2 K 11.127   

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https://dejure.org/2012,13162
VG Regensburg, 19.04.2012 - RN 2 K 11.127 (https://dejure.org/2012,13162)
VG Regensburg, Entscheidung vom 19.04.2012 - RN 2 K 11.127 (https://dejure.org/2012,13162)
VG Regensburg, Entscheidung vom 19. April 2012 - RN 2 K 11.127 (https://dejure.org/2012,13162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ortsumgehung, Staatsstraßenausbau, Präklusion, Verbandsklage, Anwendbarkeit der Bagatellschwellen der Fachkonvention 2007 bei der Überbrückung eines FFH-Gebiets (verneint), Trassenwahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bau von neuen Staatsstraßen nur bei vorheriger Planfeststellung nach Art. 36 Abs. 1 S. 1 BayStrWG; Notwendigkeit der Umgehung des Stadtkerns von Plattling

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VG Regensburg, 19.04.2012 - RN 2 K 11.127
    Ob dieses Planerfordernis von einem anerkannten Naturschutzverein trotz dessen beschränkter Rügebefugnis beanstandet werden kann, bedarf daher keiner Klärung (vgl. BVerwG v. 12.03.2008 BVerwGE 130, 299).

    Die Erhaltungsziele ergeben sich aus den gefertigten Standard-Datenbögen, in denen die Merkmale des Gebiets beschrieben werden, die aus nationaler Sicht erhebliche ökologische Bedeutung für das Ziel der Erhaltung der natürliche Lebensräume und Arten haben (BVerwG vom 12.03.2008 BVerwGE 130, 299).

    Es ist nicht erkennbar, dass sie hinter dem Standard der "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" zurückbleiben (BVerwG v. 12.03.2008 a.a.O.).

    Diese hängt wesentlich von naturschutzfachlichen Feststellungen und Bewertungen ab (BVerwG v. 12.03.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

    Auszug aus VG Regensburg, 19.04.2012 - RN 2 K 11.127
    Dies schließt eine umfassende gerichtliche Kontrolle der behördlichen Entscheidung aus (BVerwG v. 23.11.2007 - 9 B 38.07 - NuR 2008, 176).

    Unterbleibt eine solche Darstellung hinreichend sicher betroffener Arten sowie die Darlegung der Risiken für den Erhaltungszustand der jeweiligen Population ist der Verein mit seinem artenschutzrechtlichen Vorbringen nach § 64 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 2 Abs. 3 UmwRG präkludiert (vgl. BVerwG v. 23.11.2007 NuR 2008, 176 oder BayVGH v. 19.04.2011 - 8 ZB 10.129 ).

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Regensburg, 19.04.2012 - RN 2 K 11.127
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Trassenführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE v. 09.06.2004 - 9 A 11/03 ).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 9 B 10.05

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen der Rüge eines

    Auszug aus VG Regensburg, 19.04.2012 - RN 2 K 11.127
    Hierbei kommt es entgegen der Auffassung des Klägers nicht auf eine Vermeidbarkeit durch eine alternative Trassenwahl an, sondern darauf, ob die Beeinträchtigung am Ort des Vorhabens vermeidbar ist (vgl. BVerwG v. 03.03.2005 - 9 B 10.05 ).
  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129

    Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche

    Auszug aus VG Regensburg, 19.04.2012 - RN 2 K 11.127
    Unterbleibt eine solche Darstellung hinreichend sicher betroffener Arten sowie die Darlegung der Risiken für den Erhaltungszustand der jeweiligen Population ist der Verein mit seinem artenschutzrechtlichen Vorbringen nach § 64 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 2 Abs. 3 UmwRG präkludiert (vgl. BVerwG v. 23.11.2007 NuR 2008, 176 oder BayVGH v. 19.04.2011 - 8 ZB 10.129 ).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VG Regensburg, 19.04.2012 - RN 2 K 11.127
    In Ausübung ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit hat die Planfeststellungsbehörde eine derartige Abwägung vorzunehmen und dabei alle naheliegenden Vor- und Nachteile zu ermitteln, zu gewichten und verantwortlich abzuwägen (BVerwG v. 14.02.1975 BVerwGE 48, 56).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

    Auszug aus VG Regensburg, 19.04.2012 - RN 2 K 11.127
    Da diese Unterlagen ausdrücklich mit der Bitte, die bereits vorhandenen Gutachten auf neuesten rechtlichen und fachlichen (!) Stand zu bringen, angefordert worden waren, spricht viel dafür, dass auch diese gutachtlichen Äußerungen dem Kläger zur evtl. Stellungnahme gemäß § 63 Abs. 2 BNatSchG hätten zugeleitet werden müssen (vgl. BVerwG v. 12.11.1997 NJW 1998, 2154 oder BVerwG v. 12.12.1996 BVerwGE 102, 358).
  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

    Auszug aus VG Regensburg, 19.04.2012 - RN 2 K 11.127
    Mit der Präklusionsregelung sollen die Vereinigungen wie der Kläger angehalten werden, bereits im Verwaltungsverfahren ihre Sachkunde einzubringen und ihren naturschutzfachlichen Sachverstand zu mobilisieren (vgl. BVerwG v. 12.04.2005 NVwZ 2005, 943 oder v. 09.08.2010 - 9 B 10/10 ).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus VG Regensburg, 19.04.2012 - RN 2 K 11.127
    Für die Frage, ob die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands gewährleistet ist, dürfen zugunsten des zu beurteilenden Projekts die vom Vorhabensträger geplanten oder in der Planfeststellung angeordneten Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden; denn es macht aus der Sicht des Habitatschutzes keinen Unterschied, ob durch ein Projekt verursachte Beeinträchtigungen von vornherein als unerheblich einzustufen sind oder ob sie diese Eigenschaft erst durch entsprechende Vorkehrungen erlangen (vgl. BVerwG v. 17.01.2007 NVwZ 2007, 1054 und vom 14.04.2010 BVerwGE 136, 291, BayVGH vom 24.11.2010 - 8 A 10.40022 ).
  • BVerwG, 09.08.2010 - 9 B 10.10

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Präklusion; Sachkunde der Naturschutzverbände

    Auszug aus VG Regensburg, 19.04.2012 - RN 2 K 11.127
    Mit der Präklusionsregelung sollen die Vereinigungen wie der Kläger angehalten werden, bereits im Verwaltungsverfahren ihre Sachkunde einzubringen und ihren naturschutzfachlichen Sachverstand zu mobilisieren (vgl. BVerwG v. 12.04.2005 NVwZ 2005, 943 oder v. 09.08.2010 - 9 B 10/10 ).
  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050

    Westtangente Rosenheim (B 15) darf gebaut werden

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

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