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   VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320   

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VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320 (https://dejure.org/2017,7143)
VG Regensburg, Entscheidung vom 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320 (https://dejure.org/2017,7143)
VG Regensburg, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - RO 8 K 16.1320 (https://dejure.org/2017,7143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WHG § 6 Abs. 1, § ... 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 1, Abs. 2, § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 3, § 34, § 35, § 68; BayFiG Art. 1 Abs. 1, Art. 9, Art. 25 Abs. 4; VwGO § 42 Abs. 2; UmwRG § 4 Abs. 1, Abs. 3; UVPG § 3c S. 1, § 4 Abs. 1, Abs. 3
    Beeinträchtigung eines dinglichen Fischereirechts durch den Betrieb einer Wasserkraftanlage

  • rewis.io

    Beeinträchtigung eines dinglichen Fischereirechts durch den Betrieb einer Wasserkraftanlage

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 8 CS 15.1096

    Das Fischereirecht nach Art. 1 Abs. 1 BayFiG gewährt gegenüber

    Auszug aus VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320
    Mit Beschluss vom 17.4.2015 - RO 8 S. 15.245 hat das Gericht den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt, die hiergegen erhobene Beschwerde hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23.2.2016 - 8 CS 15.1096 zurückgewiesen.

    Eine Klagebefugnis aufgrund gewillkürter Prozessstandschaft kommt ebenfalls nicht in Betracht, da jedenfalls im Anfechtungsrechtsstreit eine gewillkürte Prozessstandschaft nach § 42 Abs. 2 VwGO ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH vom 30.7.2007 Az. 22 BV 05.3270 m.w.N.)." Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat die Frage in seinem hierzu ergangenen Beschluss vom 23.2.2016 - 8 CS 15.1096 hingegen offen gelassen.

    Fehlt es an derartigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, liegt keine nachteilige Einwirkung auf die Fischereirechte vor (so BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.76; auch B.v. 23.2.2016 - 8 CS 15.1096).

    Dem Kläger steht mithin auch das Fischereiausübungsrecht und damit die Befugnis zu Hege, Fang und Aneignung zu (so BayVGH, B.v. 23.2.2016 - 8 CS 15.1096).

  • VGH Bayern, 17.03.1998 - 8 A 97.40031
    Auszug aus VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320
    Tendenziell hat deshalb der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Abwehrrecht des Pächters eines Fischereirechts abgelehnt (vgl. BayVGH vom 17.03.1998, Az. 8 A 97.40031).

    In einem solchen Fall, in welchem dem Pächter das Fischereirecht nicht nur in einem Teilbereich (wie z.B. in dem Fall des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17.3.1998 - 8 A 97.40031, juris), sondern seinem ganzen Umfang nach übertragen wurde, hat die Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass auch die rechtlichen Interessen des Fischereipächters zu den im Planfeststellungsverfahren abwägungserheblichen Belangen gehören (vgl. zu einer wasserstraßenrechtlichen Planfeststellung: BVerwG, U.v. 3.5.2011 - 7 A 9/09 - juris, Rn. 26, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. außerdem BayVGH, B.v. 21.8.2012 - 8 CS 12.847 - juris; B.v. 4.9.2012 - 8 ZB 12.534 - juris)." Nachdem die vom Kläger behauptete Rechtsverletzung nach Auffassung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint, geht das Gericht hier zu Gunsten des Klägers von einer Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO aus.

    Es erstreckt sich auf das, was der jeweilige Zustand des Gewässers an fischereilicher Nutzung ermöglicht (BayVGH vom 17.3.1998, NVwZ-RR 1999, 734/735; BayVerfGH vom 30.5.1979, BayVerfGHE 32, 74/79).

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320
    So liegen erhebliche nachteilige Auswirkungen, die die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen, daher bereits dann vor, wenn sie bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge nach § 12 UVPG zu berücksichtigen sind (BayVGH, B.v. 6.9.2016 - 8 CS 15.2510 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 34; U.v.17.12.2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 37 m.w.N.; U.v. 25.6.2014 - 9 A 1.13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 21 m.w.N.).

    Nur wenn bei der vorzunehmenden Gewichtung der abwägungserheblichen Umweltbelange unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten vorhaben- und standortbezogenen Kriterien bereits zum Zeitpunkt der Vorprüfung feststeht, dass ein abwägungserheblicher Umweltbelang keinen Einfluss auf das Ergebnis der behördlichen Entscheidung haben kann, bedarf es keiner Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (BVerwG, U.v. 25.6.2014 a.a.O. Rn. 22 f. m.w.N.; vgl. auch OVG NW, U.v. 19.11.2015 - 2 D 57/14.NE - juris Rn. 71 m.w.N.).

    Zu untersuchen ist, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben des § 3c UVPG durchgeführt worden und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist (BVerwG. U.v. 20.12.2011 - 9 A 31/10 - juris Rn. 24; BVerwG, U.v. 25.6.2014 - 9 A 1/13 - juris Rn. 16; VGH BW, B.v. 25.9.2012 - 10S 731/12 - juris Rn. 28).

  • VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1319

    Planfeststellungsbeschluss für eine Wasserkraftanlage

    Auszug aus VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320
    Außerdem wird Bezug genommen auf das Klägervorbringen in dem ursprünglich unter dem Az. RO 8 K 15.18, jetzt unter dem Az. RO 8 K 16.1319 anhängigen Klageverfahren des ... gegen den streitgegenständlichen Bescheid.

    Insoweit verweist das Gericht auf seine Ausführungen in den, den Beteiligten bekannten, Beschlüssen vom 17.4.2015 - RO 8 S. 15.245 und vom 31.10.2016 - RO 8 S. 16.1289 sowie im Urteil vom 20.2.2017 - RO 8 K 16.1319.

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320
    Vielmehr geht es um den Schutz der natürlichen Lebensräume und der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse und nicht [auch] um den Schutz der menschlichen Gesundheit (vgl. BVerwG, U.v. 26.4.2007 - 4 C 12/05 - juris Rn. 33 ff.).
  • VG Bayreuth, 20.12.2012 - B 2 K 11.497

    Klagebefugnis des Pächters eines Fischereirechts

    Auszug aus VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320
    In gleicher Weise hat das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg in einer Entscheidung vom 06.12.2010 (Az. RO 8 K 10.90842) zwar dem Inhaber eines dinglichen Fischereirechts eine dem Eigentum an Gewässergrundstücken vergleichbare Rechtsposition eingeräumt, allerdings auch darauf hingewiesen, dass dieses dingliche Recht den Inhaber im Gegensatz zum obligatorischen Fischereiausübungsrecht nicht nur im Verhältnis zu einer bestimmten Person, sondern gegenüber jedermann berechtigt (so VG Bayreuth vom 20.12.2012 Az. B 2 K 11.497 und hierzu BayVGH vom 2.9.2014 Az. 8 ZB 14.36).
  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10

    Drittschutz im Wasserrecht

    Auszug aus VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320
    Die Umweltziele des Art. 4 WRRL einschließlich der Vermeidungs- und Erhaltungsgebote sowie Verschlechterungsverbote stellen (lediglich) Zielvorgaben dar, auf die die in Pflicht genommenen Mitgliedstaaten prozedural hinzuarbeiten haben Dieser programmatische Charakter der Umweltziele des Art. 4 WRRL, der für die Mitgliedstaaten eine bestimmte Flexibilität auf dem Weg zu den angestrebten Umweltzielen begründet, bewirkt indes zugleich prinzipiell deren mangelnde Eignung zur unionsrechtlichen Begründung einklagbarer Rechtspositionen (vgl. zum Ganzen nur Hess. VGH, U.v. 1.9.2011 - 7 A 1736/10 - juris Rn. 92 f. m.w.N.] Ob das Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf das FFH-Gebiet DE6640371 "Talsystem von Schwarzach, Auerbach und Ascha" in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen haben kann (vgl. § 34 Abs. 2 BNatSchG), kann dahinstehen.
  • VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.76

    Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte

    Auszug aus VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320
    Fehlt es an derartigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, liegt keine nachteilige Einwirkung auf die Fischereirechte vor (so BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.76; auch B.v. 23.2.2016 - 8 CS 15.1096).
  • VGH Bayern, 02.09.2014 - 8 ZB 14.36

    Nichtberücksichtigung abgeleiteter Rechte Dritter im Rahmen der Genehmigung der

    Auszug aus VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320
    In gleicher Weise hat das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg in einer Entscheidung vom 06.12.2010 (Az. RO 8 K 10.90842) zwar dem Inhaber eines dinglichen Fischereirechts eine dem Eigentum an Gewässergrundstücken vergleichbare Rechtsposition eingeräumt, allerdings auch darauf hingewiesen, dass dieses dingliche Recht den Inhaber im Gegensatz zum obligatorischen Fischereiausübungsrecht nicht nur im Verhältnis zu einer bestimmten Person, sondern gegenüber jedermann berechtigt (so VG Bayreuth vom 20.12.2012 Az. B 2 K 11.497 und hierzu BayVGH vom 2.9.2014 Az. 8 ZB 14.36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - 2 D 57/14

    Feststellung der Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgrund

    Auszug aus VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320
    Nur wenn bei der vorzunehmenden Gewichtung der abwägungserheblichen Umweltbelange unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten vorhaben- und standortbezogenen Kriterien bereits zum Zeitpunkt der Vorprüfung feststeht, dass ein abwägungserheblicher Umweltbelang keinen Einfluss auf das Ergebnis der behördlichen Entscheidung haben kann, bedarf es keiner Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (BVerwG, U.v. 25.6.2014 a.a.O. Rn. 22 f. m.w.N.; vgl. auch OVG NW, U.v. 19.11.2015 - 2 D 57/14.NE - juris Rn. 71 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

  • VGH Bayern, 21.08.2012 - 8 CS 12.847

    Antragsbefugnis; Bergrechtliche Zulassung; Wasserrechtliche Erlaubnis zum

  • VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15

    Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2014 - 5 S 534/13

    Erfolglose Klage gegen die Planänderung für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

  • BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08

    Eigentum; Besitzrecht; Pacht; Unternehmensflurbereinigung; Bebauungsplan;

  • EuGH, 04.05.2016 - C-346/14

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 4 Abs. 3

  • VGH Bayern, 06.09.2016 - 8 CS 15.2510

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer wasserrechtlichen Bewilligung für

  • VGH Bayern, 30.07.2007 - 22 BV 05.3270
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 5 S 1282/13

    Anwendung von UVPG § 3b Abs 2 auf Änderungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens

  • VGH Bayern, 04.09.2012 - 8 ZB 12.534

    Klagebefugnis, Fischereiausübung, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb,

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • BVerwG, 03.05.2011 - 7 A 9.09

    Planfeststellung; Wasserstraße, Planfeststellung für Ausbau von -; Abwägung, -

  • VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20

    Aufstau; Fluss; Habitat; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigung; Stehende

    Fehlt es an derartigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, liegt keine nachteilige Einwirkung auf die Fischereirechte vor (VGH München, Beschl. v. 03.06.2008 - 22 ZB 08.76 -, Rn. 9, juris; VG Regensburg, Urt. v. 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320 -, Rn. 40, juris).

    Der Regelung über die Umweltziele mangelt es ferner an der Unbedingtheit und Bestimmtheit, die Voraussetzung der Annahme einer individualrechtsverleihenden Unionsnorm auch ohne ausdrückliche Anordnung deren Klagbarkeit ist (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, Rn. 92, juris: VG Regensburg, Urt. v. 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320 -, Rn. 46, juris).

  • VG Hannover, 11.01.2022 - 12 A 785/20

    Abfluss; Brücke; Drittschutz; Genehmigung; Klagebefugnis; Nachbar; Nachbarschutz;

    Der Regelung über die Umweltziele mangelt es ferner an der Unbedingtheit und Bestimmtheit, die Voraussetzung der Annahme einer individualrechtsverleihenden Unionsnorm auch ohne ausdrückliche Anordnung deren Klagbarkeit ist (zum Vorstehenden insgesamt VG Hannover, Urt. v. 12.01.2021 - 4 A 1902/20 -, juris Rn. 98 unter Verweis auf VGH Kassel, Urt. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, juris Rn. 92, und VG Regensburg, Urt. v. 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320 -, juris Rn. 46).
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