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   VG Regensburg, 20.03.2013 - RO 1 K 12.72   

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VG Regensburg, 20.03.2013 - RO 1 K 12.72 (https://dejure.org/2013,9371)
VG Regensburg, Entscheidung vom 20.03.2013 - RO 1 K 12.72 (https://dejure.org/2013,9371)
VG Regensburg, Entscheidung vom 20. März 2013 - RO 1 K 12.72 (https://dejure.org/2013,9371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Anforderungen an ärztliches Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 B 12.2062

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Anforderungen

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RO 1 K 12.72
    Die Vorschrift stellt in diesem Zusammenhang eine die Grundregel des Satzes 1 ergänzende Regelung dar, mit deren Hilfe - einem Regelbeispiel bzw. einer gesetzlichen Vermutung entsprechend oder zumindest vergleichbar - die Feststellung der Dienstunfähigkeit im Einzelfall erleichtert werden kann (BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris).

    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt der Beamtin oder des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für sie geeignet ist (vgl. BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53/55; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297/300 Rn. 14).

    Die materielle Rechtmäßigkeit einer solchen Prognose und damit die Versetzung der Beamtin oder des Beamten in den Ruhestand hängt regelmäßig von den Kenntnissen ab, die der zuständigen Behörde im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zur Frage der Dienstunfähigkeit zur Verfügung stehen ( BVerwG, U.v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267/269; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297Rn. 14; BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris ).

    Auch diese sind vom Gericht - in den Grenzen der erforderlichen Sachkenntnis - nicht ungeprüft zu übernehmen, sondern selbstverantwortlich zu überprüfen und nachzuvollziehen (BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 20; OVG NW, U.v. 22.1.2010 - 1 A 2211.07 - juris Rn. 35 ff.).

    Steht eine Prüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 BBG inmitten, muss insbesondere plausibel sein, dass keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist (BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21).

    Auch ist es nicht Aufgabe des Gerichts, eine ausreichende Entscheidungsgrundlage für den Dienstherrn (erstmals) herbeizuführen, zumal es auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt (BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RO 1 K 12.72
    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt der Beamtin oder des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für sie geeignet ist (vgl. BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53/55; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297/300 Rn. 14).

    Die materielle Rechtmäßigkeit einer solchen Prognose und damit die Versetzung der Beamtin oder des Beamten in den Ruhestand hängt regelmäßig von den Kenntnissen ab, die der zuständigen Behörde im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zur Frage der Dienstunfähigkeit zur Verfügung stehen ( BVerwG, U.v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267/269; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297Rn. 14; BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris ).

  • BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 2.10

    Zwangspensionierungsverfahren; Anforderungen an amtsärztliches Gutachten

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RO 1 K 12.72
    Wie detailliert eine amtsärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann daher nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ( BVerwG, B.v. 20.1.2011 - 2 B 2.10 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RO 1 K 12.72
    Die materielle Rechtmäßigkeit einer solchen Prognose und damit die Versetzung der Beamtin oder des Beamten in den Ruhestand hängt regelmäßig von den Kenntnissen ab, die der zuständigen Behörde im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zur Frage der Dienstunfähigkeit zur Verfügung stehen ( BVerwG, U.v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267/269; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297Rn. 14; BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris ).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RO 1 K 12.72
    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt der Beamtin oder des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für sie geeignet ist (vgl. BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53/55; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297/300 Rn. 14).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RO 1 K 12.72
    Sie muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen inhaltlich nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (vgl. BVerwG, U.v. 21.6.2007 - 2 A 6/06 - juris).
  • BVerwG, 06.03.2012 - 2 A 5.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Grundsatz

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RO 1 K 12.72
    (vgl. BVerwG, U. v. 26.3.2009 - 2 C 73/08 - sowie v. 6.3.2012 - 2 A 5/10 - jeweils juris).
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