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   VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 08.01525   

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https://dejure.org/2010,35541
VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 08.01525 (https://dejure.org/2010,35541)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22.04.2010 - RO 5 K 08.01525 (https://dejure.org/2010,35541)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22. April 2010 - RO 5 K 08.01525 (https://dejure.org/2010,35541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Weitere Zwangsgeldandrohung, Feststellungsinteresse, Nichtvollzugszusage der Behörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes mit dem Bestimmtheitsgrundsatz; Notwendigkeit des Vorliegens des zugrunde liegenden Leistungsbescheids für die Fälligstellung der dort angedrohten Zwangsgeldforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 09.1472

    Zwangsgeldandrohung, Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Fristbestimmung,

    Auszug aus VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 08.01525
    Gegen den Bescheid erhob die Klägerin am 05.06.2008 Klage zum Verwaltungsgericht Regensburg, die zuletzt unter dem Az: RO 5 K 09.1472 geführt wurde.

    Das Verfahren RO 5 K 08.948 wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 17.08.2009 insoweit abgetrennt und eingestellt, und im Übrigem unter dem Az. RO 5 K 09.1472 fortgeführt.

    Das Gericht hat die Akten des Verfahrens RO 5 K 09.1472 (1. Zwangsgeldandrohung) beigezogen.

    Das Gericht hat aber im Urteil vom 22.4.2010 RO 5 K 09.1472 entschieden, dass die erste Zwangsgeldandrohung im Bescheid vom 02.06.2008 rechtswidrig war und das fällig gestellte erste Zwangsgeld von 50.000,-- Euro nicht fällig geworden ist, da die im Grundbescheid gesetzte Frist (9.7.2008) während des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens RO 5 S 08.947 entweder gegenstandslos geworden ist oder weil der Beklagte nach der erstinstanzlichen Entscheidung sein Anwendungsermessen nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 VwZVG nicht ausgeübt hat und der Klägerin keine ausreichende Zeit eingeräumt hat, die Anordnung zu befolgen.

  • VerfGH Bayern, 24.01.2007 - 50-VI-05
    Auszug aus VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 08.01525
    Sie stellt nur eine - gesetzlich nicht vorgeschriebene - Mitteilung des Bedingungseintrittes dar (BayVerfGH v. 24.01.2007, BayVBl. 2007, 306).

    Eine solche kommt nur insoweit in Betracht, als Umstände geltend gemacht werden, die Bezug auf den Bedingungseintritt (Fälligkeit) nehmen, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die Klägerin der Unterlassungsverpflichtung rechtzeitig nachgekommen ist (BayVerfGH v. 24.01.2007, BayVBl. 2007, 306).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 1 A 10.95

    Verwaltungsverfahren - Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Fall der

    Auszug aus VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 08.01525
    Damit ist der aufschiebend bedingte Leistungsbescheid entfallen, den aber die Fälligstellung der dort angedrohten Zwangsgeldforderung voraussetzt (siehe Art. 31 Abs. 3 Satz 3 BayVwZVG und auch BVerwG, NVwZ 1998, 393, 394).
  • VGH Hessen, 18.10.1990 - 4 TH 206/89

    Zur Rechtmäßigkeit der Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes zur

    Auszug aus VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 08.01525
    Dies ist dann der Fall, wenn die Baulichkeiten grundstücks- und funktionsbezogen zusammengehören, also beieinander stehen und einem gleichen oder ähnlichen Zweck dienen (vgl. z.B. Hess. VGH v. 18.10.1990 Az. 4 TH 206/89, Rz. 46).
  • VGH Bayern, 25.11.2008 - 10 CS 08.2055

    Nur vor dem 1. Januar 2007 bereits tatsächlich betriebene Lotterievermittlungen

    Auszug aus VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 08.01525
    Mit Schriftsatz vom 01.08.2008 beantragte die Klägerin beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Beschwerdeverfahren Az.10 CS 08.2055, den Beklagten aufzufordern, von Vollstreckungsmaßnahmen für die Dauer des Beschwerdeverfahrens abzusehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2003 - 13 B 1313/03

    Angriff der erforderlichen Begründung für die Anordnung der sofortigen

    Auszug aus VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 08.01525
    Nur wenn der geringst mögliche Verstoß gegen die Ordnungsverfügung so zu bewerten ist, dass das Zwangsgeld in voller angedrohter Höhe gerechtfertigt ist, ist die Androhung noch verhältnismäßig (vgl. OVG NRW v. 10.09.2003 Az. 13 B 1313/03 Rdnr. 9).
  • VG Augsburg, 29.09.2011 - Au 5 K 10.1874

    Feststellungsklage; Fälligkeitsmitteilung Zwangsgeld; Beweislastregel; Androhung

    Das zunächst angedrohte Zwangsmittel ist jedoch nur dann erfolglos oder gilt als erfolglos, wenn der Verantwortliche seine Verpflichtung innerhalb der Frist, die für die Verpflichtung aus dem Grundverwaltungsakt bestand, nicht erfüllt hat (vgl. VG Regensburg vom 22.4.2010, Az. RO 5 K 08.01525; juris).
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