Rechtsprechung
VG Regensburg, 24.01.2018 - RO 2 K 16.32411 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 3, § 4, § 28 Abs. 1a; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1
Erfolglose Asylklage eines äthiopischen Staatsangehörigen - rewis.io
Erfolglose Asylklage eines äthiopischen Staatsangehörigen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (26)
- VG Würzburg, 15.09.2017 - W 3 K 17.31180
Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Auszug aus VG Regensburg, 24.01.2018 - RO 2 K 16.32411
Das Gericht geht nach wie vor davon aus, dass es für die Feststellung des relevanten Gefährdungsgrades grundsätzlich darauf ankommt, ob eine Organisation von den äthiopischen Stellen etwa als terroristisch eingestuft wird und in welcher Art und in welchem Umfang der oder die Betreffende sich im Einzelfall exilpolitisch tatsächlich und wahrnehmbar betätigt hat (vgl. auch VG Kassel, U.v. 5.9.2017 - 1 K 2320/17.KSA mit weiteren Nachweisen; a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180).Bei Würdigung der vorgenannten Auskunftslage in einer Gesamtschau, insbesondere aufgrund der aktuellen Auskunft des Auswärtigen Amtes und des Leibniz-Instituts für Globale und Regionale Studien (GIGA) nimmt das Gericht nicht an, dass äthiopische Asylbewerber sofern sie sich zu einer Exilorganisation (hier: TBOJ/UOSG), die einer vom äthiopischen Staat als terroristisch eingestuften Vereinigung nahesteht, bekennen und sie für diese Exilorganisation nur ein Mindestmaß an Aktivität vorweisen, für den Fall der Rückkehr nach Äthiopien bereits mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG erwartet (vgl. auch VG Kassel, U.v. 5.9.2017 - 1 K 2320/17.KS.A; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GlA - juris, a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180).
Das Gericht ging in ständiger Rechtsprechung auch im Hinblick auf die Auskunftslage während des Ausnahmezustandes entgegen der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Würzburg (VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180 - juris) davon aus, dass nicht jede exilpolitische Betätigung im Falle der Rückkehr nach Äthiopien zu einer beachtlichen Verfolgungswahrscheinlichkeit führt.
- VG Kassel, 05.09.2017 - 1 K 2320/17
Äthiopien, Exilpolitik, Oromo, Vorverfolgung, Rückkehrgefährdung
Auszug aus VG Regensburg, 24.01.2018 - RO 2 K 16.32411
Das Gericht geht nach wie vor davon aus, dass es für die Feststellung des relevanten Gefährdungsgrades grundsätzlich darauf ankommt, ob eine Organisation von den äthiopischen Stellen etwa als terroristisch eingestuft wird und in welcher Art und in welchem Umfang der oder die Betreffende sich im Einzelfall exilpolitisch tatsächlich und wahrnehmbar betätigt hat (vgl. auch VG Kassel, U.v. 5.9.2017 - 1 K 2320/17.KSA mit weiteren Nachweisen; a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180).Bei Würdigung der vorgenannten Auskunftslage in einer Gesamtschau, insbesondere aufgrund der aktuellen Auskunft des Auswärtigen Amtes und des Leibniz-Instituts für Globale und Regionale Studien (GIGA) nimmt das Gericht nicht an, dass äthiopische Asylbewerber sofern sie sich zu einer Exilorganisation (hier: TBOJ/UOSG), die einer vom äthiopischen Staat als terroristisch eingestuften Vereinigung nahesteht, bekennen und sie für diese Exilorganisation nur ein Mindestmaß an Aktivität vorweisen, für den Fall der Rückkehr nach Äthiopien bereits mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG erwartet (vgl. auch VG Kassel, U.v. 5.9.2017 - 1 K 2320/17.KS.A; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GlA - juris, a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180).
- VG München, 31.05.2016 - M 12 K 16.30593
Exilpolitische Betätigung für die EPPF
Auszug aus VG Regensburg, 24.01.2018 - RO 2 K 16.32411
Vielmehr ist ausschlaggebend, ob der jeweilige Funktionsträger nicht nur durch das Innehaben eines Amtes, sondern durch sein davon unabhängiges politisches Engagement im Heimatland und im Bundesgebiet sich als eine von der Masse der äthiopischen Asylbewerber abhebende und nach außen erkennbar politisch interessierte und aktive Person darstellt (VG Bayreuth, B.v. 26.8.2013 - B 3 K 12.30096 - juris; so im Ergebnis auch VG Ansbach, U.v. 21.2.2017 - AN 3 K 16.30481 - juris, VG Ansbach, U.v. 27.9.2016 - AN 3 K 16.30562 - juris; VG Ansbach, U.v. 27.08.2012 - AN 12.30258 - juris; VG München, U.v.31.5.2016 - M 12 K 16.30593 - juris; VG Kassel, U.v. 21.7.2016 - 1 K 1953/15.KS.A - juris).
- VG Ansbach, 21.02.2017 - AN 3 K 16.30481
Keine staatliche Verfolgung bei einer Rückkehr nach Äthiopien wegen einfacher …
Auszug aus VG Regensburg, 24.01.2018 - RO 2 K 16.32411
Vielmehr ist ausschlaggebend, ob der jeweilige Funktionsträger nicht nur durch das Innehaben eines Amtes, sondern durch sein davon unabhängiges politisches Engagement im Heimatland und im Bundesgebiet sich als eine von der Masse der äthiopischen Asylbewerber abhebende und nach außen erkennbar politisch interessierte und aktive Person darstellt (VG Bayreuth, B.v. 26.8.2013 - B 3 K 12.30096 - juris; so im Ergebnis auch VG Ansbach, U.v. 21.2.2017 - AN 3 K 16.30481 - juris, VG Ansbach, U.v. 27.9.2016 - AN 3 K 16.30562 - juris; VG Ansbach, U.v. 27.08.2012 - AN 12.30258 - juris; VG München, U.v.31.5.2016 - M 12 K 16.30593 - juris; VG Kassel, U.v. 21.7.2016 - 1 K 1953/15.KS.A - juris). - VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 3 K 16.30562
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei untergeordneter …
Auszug aus VG Regensburg, 24.01.2018 - RO 2 K 16.32411
Vielmehr ist ausschlaggebend, ob der jeweilige Funktionsträger nicht nur durch das Innehaben eines Amtes, sondern durch sein davon unabhängiges politisches Engagement im Heimatland und im Bundesgebiet sich als eine von der Masse der äthiopischen Asylbewerber abhebende und nach außen erkennbar politisch interessierte und aktive Person darstellt (VG Bayreuth, B.v. 26.8.2013 - B 3 K 12.30096 - juris; so im Ergebnis auch VG Ansbach, U.v. 21.2.2017 - AN 3 K 16.30481 - juris, VG Ansbach, U.v. 27.9.2016 - AN 3 K 16.30562 - juris; VG Ansbach, U.v. 27.08.2012 - AN 12.30258 - juris; VG München, U.v.31.5.2016 - M 12 K 16.30593 - juris; VG Kassel, U.v. 21.7.2016 - 1 K 1953/15.KS.A - juris). - BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Regensburg, 24.01.2018 - RO 2 K 16.32411
Ob die Annahme einer extremen Gefahrenlage im Wege der verfassungskonformen Auslegung nunmehr ausscheidet, weil das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 31.1.2013 (Az. 10 C 15/12 - juris) davon ausgeht, dass in begründeten Ausnahmefällen schlechte humanitäre Bedingungen im Abschiebezielstaat (auch) ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK begründen können, kann letztlich dahinstehen, da die anzuwendenden Gefahrenmaßstäbe weitgehend übereinstimmen. - VG Bayreuth, 26.08.2013 - B 3 K 12.30096
Exilpolitische Tätigkeiten für die TBOJ/UOSG (auch Leiter der Propaganda und …
Auszug aus VG Regensburg, 24.01.2018 - RO 2 K 16.32411
Vielmehr ist ausschlaggebend, ob der jeweilige Funktionsträger nicht nur durch das Innehaben eines Amtes, sondern durch sein davon unabhängiges politisches Engagement im Heimatland und im Bundesgebiet sich als eine von der Masse der äthiopischen Asylbewerber abhebende und nach außen erkennbar politisch interessierte und aktive Person darstellt (VG Bayreuth, B.v. 26.8.2013 - B 3 K 12.30096 - juris; so im Ergebnis auch VG Ansbach, U.v. 21.2.2017 - AN 3 K 16.30481 - juris, VG Ansbach, U.v. 27.9.2016 - AN 3 K 16.30562 - juris; VG Ansbach, U.v. 27.08.2012 - AN 12.30258 - juris; VG München, U.v.31.5.2016 - M 12 K 16.30593 - juris; VG Kassel, U.v. 21.7.2016 - 1 K 1953/15.KS.A - juris). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01
Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …
Auszug aus VG Regensburg, 24.01.2018 - RO 2 K 16.32411
Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG gebieten danach die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn einer extremen Lebensgefahr oder einer extremen Gefahr der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit entgegen gewirkt werden muss, was dann der Fall ist, wenn der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein würde (BVerwG, U.v. 17.10.1995 - BVerwGE 99, 324; BVerwG, U.v. 19.11.1996 - BVerwGE 102, 249, BVerwG, U.v. 12.7.2001 - BVerwGE 115, 1). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Regensburg, 24.01.2018 - RO 2 K 16.32411
Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG gebieten danach die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn einer extremen Lebensgefahr oder einer extremen Gefahr der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit entgegen gewirkt werden muss, was dann der Fall ist, wenn der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein würde (BVerwG, U.v. 17.10.1995 - BVerwGE 99, 324; BVerwG, U.v. 19.11.1996 - BVerwGE 102, 249, BVerwG, U.v. 12.7.2001 - BVerwGE 115, 1). - BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
Auszug aus VG Regensburg, 24.01.2018 - RO 2 K 16.32411
Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG gebieten danach die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn einer extremen Lebensgefahr oder einer extremen Gefahr der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit entgegen gewirkt werden muss, was dann der Fall ist, wenn der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein würde (BVerwG, U.v. 17.10.1995 - BVerwGE 99, 324; BVerwG, U.v. 19.11.1996 - BVerwGE 102, 249, BVerwG, U.v. 12.7.2001 - BVerwGE 115, 1). - VG Kassel, 21.07.2016 - 1 K 1953/15
- VG Augsburg, 11.08.2016 - Au 1 K 16.30744
Keine Flüchtlingsanerkennung wegen Nationaldienstverweigerung in Eritrea
- VG Gießen, 11.07.2017 - 6 K 4787/15
Äthiopien, politische Verfolgung, Sippenhaft, Exilpolitik, Mitläufer, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 14 A 2316/16
Kein Flüchtlingsstatus für Syrer
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2016 - A 9 S 908/13
Bestimmung des Streitgegenstandes durch den in der Klageschrift angekündigten …
- VG Ansbach, 24.10.2016 - AN 3 K 16.30452
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einfaches OLF Mitglied aus …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2014 - 13 A 1305/13
Formelle Urteilsprüfung wegen mangelnder Begründungstiefe
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
- BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85
Asylsuchender - Richterliche Überzeugung - Individuelles Verfolgungsschicksal - …
- BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …
- VGH Bayern, 25.02.2008 - 21 B 05.31082
Äthiopien; Nachfluchtgründe
- VGH Bayern, 25.02.2008 - 21 B 07.30363
Äthiopien; Nachfluchtgründe
- BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
- BVerwG, 21.10.1986 - 9 C 28.85
Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Rechtsmißbrauch - Provokation der Verfolgung …
- BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83
Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere …
- BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71
Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …
- VG Bayreuth, 06.03.2018 - B 7 K 17.32889
Erfolglose Klage eines Äthiopiers auf Anerkennung als Flüchtling
Das Bundesamt hat jedoch im streitgegenständlichen Bescheid zu Recht ausgeführt, dass eine für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche kritische landesweite Verfolgungsdichte von oromischen Volkszugehörigen nicht zu erkennen ist (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; vgl. auch Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 06.03.2017 - Gz. 508-516.80/3 - ETH).Vielmehr kommt es - auch nach der aktuellen Lage - für die Feststellung des relevanten Gefährdungsgrades grundsätzlich darauf an, ob eine Organisation von den äthiopischen Stellen etwa als terroristisch eingestuft wird und in welcher Art und in welchem Umfang der oder die Betreffende sich im Einzelfall exilpolitisch tatsächlich und wahrnehmbar betätigt hat (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v. 20.11.2017 - B 2 K 16.31139 - juris; vgl. auch VG Kassel, U.v. 5.9.2017 - 1 K 2320/17.KS.A - juris; a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180 - juris).
Von Bedeutung ist auch, ob und wie sich die zurückgeführte Person anschließend in Äthiopien politisch betätigt Die bloße Asylantragstellung im Ausland bleibt - soweit bekannt - ohne Konsequenzen (…AA, Lagebericht Äthiopien vom 6.3.2017, S. 16; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris; VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris).
Auffällig ist hierbei auch, dass S. zum einen zwar deutliche Aussagen trifft (…Bestrafung jedes Mitglieds einer exilpolitischen Gruppe, die mit einer als terroristisch eingestuften Gruppe zusammenarbeitet [Rn. 232 der Stellungnahme vom 15.2.2017];… häufige Verhaftungen [Rn. 214 der Stellungnahme vom 15.2.2017];… längere Inhaftierung verbunden mit intensiver Befragung und mit hoher Wahrscheinlichkeit inhumaner Haftbedingungen [Rn. 237 der Stellungnahme vom 15.2.2017]), gleichzeitig aber äußert, dass sich angesichts der Willkürlichkeit die konkreten Verfolgungshandlungen im Einzelnen schwer vorhersagen ließen und er an anderer Stelle (…Rn. 226 der Stellungnahme vom 15.2.2017) angibt, dass im heutigen Äthiopien, die eine staatliche Verfolgung auslösenden Momente in der Regel vielschichtig seien und sich nur selten auf ein bestimmtes Merkmal reduzieren ließen (vgl. ausführlich: VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris).
Bei einer Gesamtwürdigung der vorliegenden Auskunftslage nimmt das Gericht daher auch weiterhin nicht an, dass äthiopische Asylbewerber, sofern sie sich zu einer Exilorganisation (hier: TBOJ/UOSG), die einer vom äthiopischen Staat als terroristisch eingestuften Vereinigung nahesteht, bekennen und sie für diese Exilorganisation nur ein Mindestmaß an Aktivität vorweisen, für den Fall der Rückkehr nach Äthiopien bereits mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG erwartet (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 20.11.2017 - B 2 K 16.31139 - juris; VG Kassel, U.v. 5.9.2017 - 1 K 2320/17.KS.A - juris; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.Gl.A - juris, a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180 - juris).
Vielmehr müssen nach Überzeugung des Gerichts bei einer Rückkehr nach Äthiopien nur solche Personen mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen rechnen müssen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland derart exponiert politisch betätigt haben, dass die äthiopischen Behörden sie als ernsthafte Oppositionsangehörige einstufen (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.7.2015 - 21 B 15.30119 - juris; BayVGH, U.v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 und 21 B 05.31082 - juris).
- VG Bayreuth, 05.06.2018 - B 7 K 17.32410
Zustellung in Gemeinschaftsunterkunft durch Niederlegung
Vielmehr kommt es - auch nach der aktuellen Lage - für die Feststellung des relevanten Gefährdungsgrades grundsätzlich darauf an, ob eine Organisation von den äthiopischen Stellen etwa als terroristisch eingestuft wird und in welcher Art und in welchem Umfang der oder die Betreffende sich im Einzelfall exilpolitisch tatsächlich und wahrnehmbar betätigt hat (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v. 20.11.2017 - B 2 K 16.31139 - juris; vgl. auch VG Kassel, U.v. 22.2.2018 - 1 K 302/17.KS.A - juris; VG Kassel, U.v. 5.9.2017- 1 K 2320/17.KS.A - juris; a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180 - juris).Die bloße Asylantragstellung im Ausland bleibt - soweit bekannt - ohne Konsequenzen (…AA, Lagebericht Äthiopien vom 22.3.2018, S. 18; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris; VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris).
Auffällig ist hierbei auch, dass S. zum einen zwar deutliche Aussagen trifft (…Bestrafung jedes Mitglieds einer exilpolitischen Gruppe, die mit einer als terroristisch eingestuften Gruppe zusammenarbeitet [Rn. 232 der Stellungnahme vom 15.2.2017];… häufige Verhaftungen [Rn. 214 der Stellungnahme vom 15.2.2017];… längere Inhaftierung verbunden mit intensiver Befragung und mit hoher Wahrscheinlichkeit inhumaner Haftbedingungen [Rn. 237 der Stellungnahme vom 15.2.2017]), gleichzeitig aber äußert, dass sich angesichts der Willkürlichkeit die konkreten Verfolgungshandlungen im Einzelnen schwer vorhersagen ließen und er an anderer Stelle (…Rn. 226 der Stellungnahme vom 15.2.2017) angibt, dass im heutigen Äthiopien, die eine staatliche Verfolgung auslösenden Momente in der Regel vielschichtig seien und sich nur selten auf ein bestimmtes Merkmal reduzieren ließen (vgl. ausführlich: VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris).
Bei einer Gesamtwürdigung der vorliegenden Auskunftslage nimmt das Gericht daher auch weiterhin nicht an, dass äthiopischen Asylbewerbern, die sich zu einer Exilorganisation (hier: TBOJ/UOSG) - welche einer vom äthiopischen Staat als terroristisch eingestuften Vereinigung nahesteht - bekennen und für diese Exilorganisation nur ein Mindestmaß an Aktivität vorweisen, für den Fall der Rückkehr nach Äthiopien bereits mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG erwartet (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v. 6.3.2018 - B 7 K 17.32889 - juris; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 20.11.2017 - B 2 K 16.31139 - juris; VG Kassel, U.v. 5.9.2017 - 1 K 2320/17.KS.A - juris; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.Gl.A - juris, a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180 - juris).
Vielmehr müssen nach Überzeugung des Gerichts bei einer Rückkehr nach Äthiopien nur solche Personen mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen rechnen müssen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland derart exponiert politisch betätigt haben, dass die äthiopischen Behörden sie als ernsthafte Oppositionsangehörige einstufen (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v. 6.3.2018 - B 7 K 17.32889 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.7.2015 - 21 B 15.30119 - juris; BayVGH, U.v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 und 21 B 05.31082 - juris).
- VG Bayreuth, 18.06.2018 - B 7 K 16.31771
Bedeutung des UNHCR-Flüchtlingsausweises und Verfolgung in Äthiopien
Vielmehr kommt es - auch nach der aktuellen Lage - für die Feststellung des relevanten Gefährdungsgrades grundsätzlich darauf an, ob eine Organisation von den äthiopischen Stellen etwa als terroristisch eingestuft wird und in welcher Art und in welchem Umfang der oder die Betreffende sich im Einzelfall exilpolitisch tatsächlich und wahrnehmbar betätigt hat (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v. 20.11.2017 - B 2 K 16.31139 - juris; vgl. auch VG Kassel, U.v. 22.2.2018 - 1 K 302/17.KS.A - juris; VG Kassel, U.v. 5.9.2017- 1 K 2320/17.KS.A - juris; a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180 - juris).Die bloße Asylantragstellung im Ausland bleibt - soweit bekannt - ohne Konsequenzen (…AA, Lagebericht Äthiopien vom 22.3.2018, S. 18; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris; VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris).
Auffällig ist hierbei auch, dass S. zum einen zwar deutliche Aussagen trifft (…Bestrafung jedes Mitglieds einer exilpolitischen Gruppe, die mit einer als terroristisch eingestuften Gruppe zusammenarbeitet [Rn. 232 der Stellungnahme vom 15.2.2017];… häufige Verhaftungen [Rn. 214 der Stellungnahme vom 15.2.2017];… längere Inhaftierung verbunden mit intensiver Befragung und mit hoher Wahrscheinlichkeit inhumaner Haftbedingungen [Rn. 237 der Stellungnahme vom 15.2.2017]), gleichzeitig aber äußert, dass sich angesichts der Willkürlichkeit die konkreten Verfolgungshandlungen im Einzelnen schwer vorhersagen ließen und er an anderer Stelle (…Rn. 226 der Stellungnahme vom 15.2.2017) angibt, dass im heutigen Äthiopien, die eine staatliche Verfolgung auslösenden Momente in der Regel vielschichtig seien und sich nur selten auf ein bestimmtes Merkmal reduzieren ließen (vgl. ausführlich: VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris).
Bei einer Gesamtwürdigung der vorliegenden Auskunftslage nimmt das Gericht daher auch weiterhin nicht an, dass äthiopischen Asylbewerbern, die sich zu einer Exilorganisation bekennen und für diese Exilorganisation nur ein Mindestmaß an Aktivität vorweisen, für den Fall der Rückkehr nach Äthiopien bereits mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG erwartet (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018- RO 2 K 16.30643 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v. 6.3.2018 - B 7 K 17.32889 - juris; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 20.11.2017- B 2 K 16.31139 - juris; VG Gießen, U.v. 25.4.2018 - 6 K 116/17.GI.A - juris; VG Kassel, U.v. 5.9.2017 - 1 K 2320/17.KS.A - juris; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.Gl.A - juris, a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017- W 3 K 17.31180 - juris).
Vielmehr müssen nach Überzeugung des Gerichts bei einer Rückkehr nach Äthiopien nur solche Personen mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen rechnen müssen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland derart exponiert politisch betätigt haben, dass die äthiopischen Behörden sie als ernsthafte Oppositionsangehörige einstufen (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v. 6.3.2018 - B 7 K 17.32889 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.7.2015 - 21 B 15.30119 - juris; BayVGH, U.v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 und 21 B 05.31082 - juris).
- VG Bayreuth, 12.07.2018 - B 7 K 17.31169
Asyl, Äthiopien: Widersprüchlicher Vortrag zur Flucht
Vielmehr kommt es - auch nach der aktuellen Lage - für die Feststellung des relevanten Gefährdungsgrades grundsätzlich darauf an, ob eine Organisation von den äthiopischen Stellen etwa als terroristisch eingestuft wird und in welcher Art und in welchem Umfang der oder die Betreffende sich im Einzelfall exilpolitisch tatsächlich und wahrnehmbar betätigt hat (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v. 20.11.2017 - B 2 K 16.31139 - juris; vgl. auch VG Kassel, U.v. 22.2.2018 - 1 K 302/17.KS.A - juris; VG Kassel, U.v. 5.9.2017- 1 K 2320/17.KS.A - juris; a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180 - juris).Die bloße Asylantragstellung im Ausland bleibt - soweit bekannt - ohne Konsequenzen (…AA, Lagebericht Äthiopien vom 22.3.2018, S. 18; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris; VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris).
Auffällig ist hierbei auch, dass Schröder zum einen zwar deutliche Aussagen trifft (…Bestrafung jedes Mitglieds einer exilpolitischen Gruppe, die mit einer als terroristisch eingestuften Gruppe zusammenarbeitet [Rn. 232 der Stellungnahme vom 15.2.2017];… häufige Verhaftungen [Rn. 214 der Stellungnahme vom 15.2.2017];… längere Inhaftierung verbunden mit intensiver Befragung und mit hoher Wahrscheinlichkeit inhumaner Haftbedingungen [Rn. 237 der Stellungnahme vom 15.2.2017]), gleichzeitig aber äußert, dass sich angesichts der Willkürlichkeit die konkreten Verfolgungshandlungen im Einzelnen schwer vorhersagen ließen und er an anderer Stelle (…Rn. 226 der Stellungnahme vom 15.2.2017) angibt, dass im heutigen Äthiopien, die eine staatliche Verfolgung auslösenden Momente in der Regel vielschichtig seien und sich nur selten auf ein bestimmtes Merkmal reduzieren ließen (vgl. ausführlich: VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris).
Bei einer Gesamtwürdigung der vorliegenden Auskunftslage nimmt das Gericht daher auch weiterhin nicht an, dass äthiopischen Asylbewerbern, die sich zu einer Exilorganisation (hier: TBOJ/UOSG) - welche einer vom äthiopischen Staat als terroristisch eingestuften Vereinigung nahesteht - bekennen und für diese Exilorganisation nur ein Mindestmaß an Aktivität vorweisen, für den Fall der Rückkehr nach Äthiopien bereits mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG erwartet (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v. 6.3.2018 - B 7 K 17.32889 - juris; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 20.11.2017 - B 2 K 16.31139 - juris; VG Gießen, U.v. 25.4.2018 - 6 K 116/17.GI.A - juris; VG Kassel, U.v. 5.9.2017 - 1 K 2320/17.KS.A - juris; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.Gl.A - juris, a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180 - juris).
Vielmehr müssen nach Überzeugung des Gerichts bei einer Rückkehr nach Äthiopien nur solche Personen mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen rechnen müssen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland derart exponiert politisch betätigt haben, dass die äthiopischen Behörden sie als ernsthafte Oppositionsangehörige einstufen (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v. 6.3.2018 - B 7 K 17.32889 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.7.2015 - 21 B 15.30119 - juris; BayVGH, U.v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 und 21 B 05.31082 - juris).
- VG Bayreuth, 26.03.2019 - B 7 K 17.32837 Es kam in der Vergangenheit gerade hinsichtlich der Oromo immer wieder zu einzelnen unterdrücken den und diskriminierenden Handlungen wie auch zur Verletzung von Menschenrechten, die jedoch die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche kritische landesweite Verfolgungsdichte von oromischen Volkszugehörigen klar erreicht haben und auch gegen wärtig nicht erreichen (vgl. VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; s.a. Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 17.10.2018).
Vielmehr kam es für die Feststellung des relevanten Gefährdungsgrades grundsätzlich darauf an, ob eine Organisation von den äthiopischen Stellen etwa als terroristisch eingestuft wird und in welcher Art und in welchem Umfang der Betreffende sich im Einzelfall exilpolitisch tatsächlich und wahrnehmbar betätigt hat (vgl. VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836; VG Bayreuth, U.v. 20.11.2017 - B 2 K 16.31139; s. auch VG Kassel, U.v. 5.9.2017 - 1 K 2320/17.KS.A; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A; a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017-W 3 K 17.31180; zum Maßstab vgl. VGH BW, U.v. 30.5.2017- A 9 S 991/15 - alle juris).
Die bloße Asyl antragstellung im Ausland bleibe - soweit bekannt - ohne Konsequenzen (…Lagebericht Äthi opien vom 22.03.2018, S. 18; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris; VG Regensburg, U.v. 24.1.2018- RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018-RO 2 K 16.30643 - juris).
Auffällig ist hierbei auch, dass Schröder zum einen zwar deutliche Aussagen trifft (…Bestrafung jedes Mitglieds/Unterstützers einer exilpolitischen Gruppe, die mit einer als terro ristisch eingestuften Gruppe zusammenarbeitet [Rn. 232 der Stellungnahme vom 15.02.2017];… häufige Verhaftungen [Rn. 214 der Stellungnahme vom 15.02.2017];… längere Inhaftierung verbunden mit intensiver Befragung und mit hoher Wahrscheinlichkeit inhuma ner Haftbedingungen [Rn. 237 der Stellungnahme vom 15.02.2017]), gleichzeitig aber äu ßert, dass sich angesichts der Willkürlichkeit die konkreten Verfolgungshandlungen im Ein zelnen schwer vorhersagen ließen und er an anderer Stelle (…Rn. 226 der Stellungnahme vom 15.02.2017) angibt, dass im heutigen Äthiopien die eine staatliche Verfolgung auslösenden Momente in der Regel vielschichtig seien und sich nur selten auf ein bestimmtes Merkmal reduzieren ließen (vgl. ausführlich VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411; VG Gießen, U.v. 11.7.2017-6 K 4787/15.GI.A - beide juris).
Bei einer Rückkehr nach Äthiopien mussten bislang solche Personen in beachtlich wahr scheinlicher Weise mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen rechnen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland derart exponiert politisch betätigt haben, dass die äthiopischen Behörden sie mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als ernsthafte Oppositionsangehörige ein gestuft haben (vgl. VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018-AN 3 K 16.31836; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.7.2015-21 ZB 15.30119 m.w.N. - alle juris).
- VG Bayreuth, 15.08.2018 - B 7 K 17.31116
Keine beachtliche Verfolgungsgefahr bei einer Rückkehr nach Äthiopien wegen …
Bezieht man dies mit ein, so wird die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche kritische landesweite Verfolgungsdichte von oromischen Volkszugehörigen klar nicht erreicht (vgl. VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; s.a. Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 22.03.2018 - Gz. 508-516.80/3 - ETH).Vielmehr kam es für die Feststellung des relevanten Gefährdungsgrades grundsätzlich darauf an, ob eine Organisation von den äthiopischen Stellen etwa als terroristisch eingestuft wird und in welcher Art und in welchem Umfang der Betreffende sich im Einzelfall exilpolitisch tatsächlich und wahrnehmbar betätigt hat (vgl. VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836; VG Bayreuth, U.v. 20.11.2017 - B 2 K 16.31139; s. auch VG Kassel, U.v. 5.9.2017 - 1 K 2320/17.KS.A; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A; a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180; zum Maßstab vgl. VGH BW, U.v. 30.5.2017 - A 9 S 991/15 - alle juris).
Die bloße Asylantragstellung im Ausland bleibe - soweit bekannt - ohne Konsequenzen (…Lagebericht Äthiopien vom 22.03.2018, S. 18; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris; VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris).
Auffällig ist hierbei auch, dass Sch. zum einen zwar deutliche Aussagen trifft (…Bestrafung jedes Mitglieds/Unterstützers einer exilpolitischen Gruppe, die mit einer als terroristisch eingestuften Gruppe zusammenarbeitet [Rn. 232 der Stellungnahme vom 15.02.2017];… häufige Verhaftungen [Rn. 214 der Stellungnahme vom 15.02.2017];… längere Inhaftierung verbunden mit intensiver Befragung und mit hoher Wahrscheinlichkeit inhumaner Haftbedingungen [Rn. 237 der Stellungnahme vom 15.02.2017]), gleichzeitig aber äußert, dass sich angesichts der Willkürlichkeit die konkreten Verfolgungshandlungen im Einzelnen schwer vorhersagen ließen und er an anderer Stelle (…Rn. 226 der Stellungnahme vom 15.02.2017) angibt, dass im heutigen Äthiopien die eine staatliche Verfolgung auslösenden Momente in der Regel vielschichtig seien und sich nur selten auf ein bestimmtes Merkmal reduzieren ließen (vgl. ausführlich VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - beide juris).
Bei einer Rückkehr nach Äthiopien mussten bislang solche Personen in beachtlich wahrscheinlicher Weise mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen rechnen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland derart exponiert politisch betätigt haben, dass die äthiopischen Behörden sie mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als ernsthafte Oppositionsangehörige eingestuft haben (vgl. VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.7.2015 - 21 ZB 15.30119 m.w.N. - alle juris).
- VG Bayreuth, 30.05.2018 - B 7 K 17.30943
Untergeordnete Betätigung für eine äthiopische Exilorganisation
Vielmehr kommt es - auch nach der aktuellen Lage - für die Feststellung des relevanten Gefährdungsgrades grundsätzlich darauf an, ob eine Organisation von den äthiopischen Stellen etwa als terroristisch eingestuft wird und in welcher Art und in welchem Umfang der oder die Betreffende sich im Einzelfall exilpolitisch tatsächlich und wahrnehmbar betätigt hat (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v. 20.11.2017 - B 2 K 16.31139 - juris; vgl. auch VG Kassel, U.v. 22.2.2018 - 1 K 302/17.KS.A - juris; VG Kassel, U.v. 5.9.2017- 1 K 2320/17.KS.A - juris; a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180 - juris).Die bloße Asylantragstellung im Ausland bleibt - soweit bekannt - ohne Konsequenzen (…AA, Lagebericht Äthiopien vom 22.3.2018, S. 18; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris; VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris).
Auffällig ist hierbei auch, dass Schröder zum einen zwar deutliche Aussagen trifft (…Bestrafung jedes Mitglieds einer exilpolitischen Gruppe, die mit einer als terroristisch eingestuften Gruppe zusammenarbeitet [Rn. 232 der Stellungnahme vom 15.2.2017];… häufige Verhaftungen [Rn. 214 der Stellungnahme vom 15.2.2017];… längere Inhaftierung verbunden mit intensiver Befragung und mit hoher Wahrscheinlichkeit inhumaner Haftbedingungen [Rn. 237 der Stellungnahme vom 15.2.2017]), gleichzeitig aber äußert, dass sich angesichts der Willkürlichkeit die konkreten Verfolgungshandlungen im Einzelnen schwer vorhersagen ließen und er an anderer Stelle (…Rn. 226 der Stellungnahme vom 15.2.2017) angibt, dass im heutigen Äthiopien, die eine staatliche Verfolgung auslösenden Momente in der Regel vielschichtig seien und sich nur selten auf ein bestimmtes Merkmal reduzieren ließen (vgl. ausführlich: VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris).
Bei einer Gesamtwürdigung der vorliegenden Auskunftslage nimmt das Gericht daher auch weiterhin nicht an, dass äthiopischen Asylbewerbern, die sich zu einer Exilorganisation (hier: TBOJ/UOSG) - welche einer vom äthiopischen Staat als terroristisch eingestuften Vereinigung nahesteht - bekennen und für diese Exilorganisation nur ein Mindestmaß an Aktivität vorweisen, für den Fall der Rückkehr nach Äthiopien bereits mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG erwartet (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v. 6.3.2018 - B 7 K 17.32889 - juris; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 20.11.2017 - B 2 K 16.31139 - juris; VG Kassel, U.v. 5.9.2017 - 1 K 2320/17.KS.A - juris; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.Gl.A - juris, a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180 - juris).
Vielmehr müssen nach Überzeugung des Gerichts bei einer Rückkehr nach Äthiopien nur solche Personen mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen rechnen müssen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland derart exponiert politisch betätigt haben, dass die äthiopischen Behörden sie als ernsthafte Oppositionsangehörige einstufen (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v. 6.3.2018 - B 7 K 17.32889 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.7.2015 - 21 B 15.30119 - juris; BayVGH, U.v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 und 21 B 05.31082 - juris).
- VG Bayreuth, 25.01.2019 - B 7 K 17.30304
Grundsätzliches Fehlen einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung in …
Vielmehr kommt bzw. kam es für die Feststellung des relevanten Gefährdungsgrades grundsätzlich darauf an, ob eine Organisation von den äthiopischen Stellen etwa als terroristisch eingestuft wird und in welcher Art und in welchem Umfang der oder die Betreffende sich im Einzelfall exilpolitisch tatsächlich und wahrnehmbar betätigt hat (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v.20.11.2017 - B 2 K 16.31139 - juris; vgl. auch VG Kassel, U.v. 22.2.2018 - 1 K 302/17.KS.A - juris; VG Kassel, U.v. 5.9.2017- 1 K 2320/17.KS.A - juris; a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180 - juris).Die bloße Asylantragstellung im Ausland bleibe - soweit bekannt - ohne Konsequenzen (…AA, Lagebericht Äthiopien vom 22.3.2018, S. 18; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris; VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris).
Auffällig ist hierbei auch, dass Schröder zum einen zwar deutliche Aussagen trifft (…Bestrafung jedes Mitglieds einer exilpolitischen Gruppe, die mit einer als terroristisch eingestuften Gruppe zusammenarbeitet [Rn. 232 der Stellungnahme vom 15.2.2017];… häufige Verhaftungen [Rn. 214 der Stellungnahme vom 15.2.2017];… längere Inhaftierung verbunden mit intensiver Befragung und mit hoher Wahrscheinlichkeit inhumaner Haftbedingungen [Rn. 237 der Stellungnahme vom 15.2.2017]), gleichzeitig aber äußert, dass sich angesichts der Willkürlichkeit die konkreten Verfolgungshandlungen im Einzelnen schwer vorhersagen ließen und er an anderer Stelle (…Rn. 226 der Stellungnahme vom 15.2.2017) angibt, dass im heutigen Äthiopien, die eine staatliche Verfolgung auslösenden Momente in der Regel vielschichtig seien und sich nur selten auf ein bestimmtes Merkmal reduzieren ließen (vgl. ausführlich: VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris).
Bei einer Rückkehr nach Äthiopien mussten schon bislang allenfalls solche Personen mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen rechnen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland exponiert politisch betätigt haben (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v. 6.3.2018 - B 7 K 17.32889 - juris; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 20.11.2017- B 2 K 16.31139 - juris; VG Gießen, U.v. 25.4.2018 - 6 K 116/17.GI.A - juris; VG Kassel, U.v. 5.9.2017 - 1 K 2320/17.KS.A - juris; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.Gl.A - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.7.2015 - 21 B 15.30119 - juris; BayVGH, U.v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 und 21 B 05.31082 - juris; a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017- W 3 K 17.31180 - juris).
- VG Bayreuth, 05.09.2018 - B 7 K 17.33349
Verumutungswirkung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EG bezüglich …
Vielmehr kommt es für die Feststellung des relevanten Gefährdungsgrades grundsätzlich darauf an, ob eine Organisation von den äthiopischen Stellen etwa als terroristisch eingestuft wird und in welcher Art und in welchem Umfang der oder die Betreffende sich im Einzelfall exilpolitisch tatsächlich und wahrnehmbar betätigt hat (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v.20.11.2017 - B 2 K 16.31139 - juris; vgl. auch VG Kassel, U.v. 22.2.2018 - 1 K 302/17.KS.A - juris; VG Kassel, U.v. 5.9.2017- 1 K 2320/17.KS.A - juris; a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180 - juris).Die bloße Asylantragstellung im Ausland bleibe - soweit bekannt - ohne Konsequenzen (…AA, Lagebericht Äthiopien vom 22.3.2018, S. 18; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris; VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris).
Auffällig ist hierbei auch, dass Sch. zum einen zwar deutliche Aussagen trifft (…Bestrafung jedes Mitglieds einer exilpolitischen Gruppe, die mit einer als terroristisch eingestuften Gruppe zusammenarbeitet [Rn. 232 der Stellungnahme vom 15.2.2017];… häufige Verhaftungen [Rn. 214 der Stellungnahme vom 15.2.2017];… längere Inhaftierung verbunden mit intensiver Befragung und mit hoher Wahrscheinlichkeit inhumaner Haftbedingungen [Rn. 237 der Stellungnahme vom 15.2.2017]), gleichzeitig aber äußert, dass sich angesichts der Willkürlichkeit die konkreten Verfolgungshandlungen im Einzelnen schwer vorhersagen ließen und er an anderer Stelle (…Rn. 226 der Stellungnahme vom 15.2.2017) angibt, dass im heutigen Äthiopien, die eine staatliche Verfolgung auslösenden Momente in der Regel vielschichtig seien und sich nur selten auf ein bestimmtes Merkmal reduzieren ließen (vgl. ausführlich: VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris).
Bei einer Rückkehr nach Äthiopien mussten schon bislang allenfalls solche Personen mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen rechnen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland exponiert politisch betätigt haben, dass sie die äthiopischen Behörden als ernsthafte Oppositionsangehörige einstufen haben (VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836 - juris; VG Bayreuth, U.v. 6.3.2018 - B 7 K 17.32889 - juris; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 20.11.2017- B 2 K 16.31139 - juris; VG Gießen, U.v. 25.4.2018 - 6 K 116/17.GI.A - juris; VG Kassel, U.v. 5.9.2017 - 1 K 2320/17.KS.A - juris; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.Gl.A - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.7.2015 - 21 B 15.30119 - juris; BayVGH, U.v. 25.2.2008 - 21 B 07.30363 und 21 B 05.31082 - juris; a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017- W 3 K 17.31180 - juris).
- VG Bayreuth, 31.08.2018 - B 7 K 17.32128
Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für Oromo aus Äthiopien - …
Bezieht man dies mit ein, so wird die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche kritische landesweite Verfolgungsdichte von oromischen Volkszugehörigen klar nicht erreicht (vgl. VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; s.a. Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 22.03.2018 - Gz. 508-516.80/3 - ETH).Vielmehr kam es für die Feststellung des relevanten Gefährdungsgrades grundsätzlich darauf an, ob eine Organisation von den äthiopischen Stellen etwa als terroristisch eingestuft wird und in welcher Art und in welchem Umfang der Betreffende sich im Einzelfall exilpolitisch tatsächlich und wahrnehmbar betätigt hat (vgl. VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836; VG Bayreuth, U.v. 20.11.2017 - B 2 K 16.31139; s. auch VG Kassel, U.v. 5.9.2017 - 1 K 2320/17.KS.A; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A; a.A. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180; zum Maßstab vgl. VGH BW, U.v. 30.5.2017 - A 9 S 991/15 - alle juris).
Die bloße Asylantragstellung im Ausland bleibe - soweit bekannt - ohne Konsequenzen (…Lagebericht Äthiopien vom 22.03.2018, S. 18; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - juris; VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411 - juris; VG Regensburg U.v. 8.3.2018 - RO 2 K 16.30643 - juris).
Auffällig ist hierbei auch, dass S. zum einen zwar deutliche Aussagen trifft (…Bestrafung jedes Mitglieds/Unterstützers einer exilpolitischen Gruppe, die mit einer als terroristisch eingestuften Gruppe zusammenarbeitet [Rn. 232 der Stellungnahme vom 15.02.2017];… häufige Verhaftungen [Rn. 214 der Stellungnahme vom 15.02.2017];… längere Inhaftierung verbunden mit intensiver Befragung und mit hoher Wahrscheinlichkeit inhumaner Haftbedingungen [Rn. 237 der Stellungnahme vom 15.02.2017]), gleichzeitig aber äußert, dass sich angesichts der Willkürlichkeit die konkreten Verfolgungshandlungen im Einzelnen schwer vorhersagen ließen und er an anderer Stelle (…Rn. 226 der Stellungnahme vom 15.02.2017) angibt, dass im heutigen Äthiopien die eine staatliche Verfolgung auslösenden Momente in der Regel vielschichtig seien und sich nur selten auf ein bestimmtes Merkmal reduzieren ließen (vgl. ausführlich VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411; VG Gießen, U.v. 11.7.2017 - 6 K 4787/15.GI.A - beide juris).
Bei einer Rückkehr nach Äthiopien mussten bislang solche Personen in beachtlich wahrscheinlicher Weise mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen rechnen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland derart exponiert politisch betätigt haben, dass die äthiopischen Behörden sie mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit als ernsthafte Oppositionsangehörige eingestuft haben (vgl. VG Regensburg, U.v. 24.1.2018 - RO 2 K 16.32411; VG Ansbach, U.v. 14.2.2018 - AN 3 K 16.31836; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.7.2015 - 21 ZB 15.30119 m.w.N. - alle juris).
- VG Bayreuth, 06.04.2018 - B 7 K 17.32833
- VG Bayreuth, 07.12.2018 - B 7 K 17.31304
Widerlegung der Verfolgungsvermutung bei Rückkehr
- VG Bayreuth, 27.06.2018 - B 7 K 17.31492
Erfolgloser Asylantrag einer alleinerziehenden äthiopischen Asylbewerberin
- VG Bayreuth, 13.09.2018 - B 7 K 18.31332
Erfolglose Klage eines Äthiopiers wegen Folgeantrag gestützt auf exilpolitische …
- VG Bayreuth, 26.04.2018 - B 7 K 17.32226
Verfolgungsgefahr für einen Asylantragsteller aus der äthiopischen …
- VG Bayreuth, 27.06.2018 - B 7 K 17.31491
Keine asylrechtlich relevante Gruppenverfolgung von oromischen Volkszugehörigen …
- VG Bayreuth, 28.02.2018 - B 7 K 17.30457
Erfolglose Asylklage eines äthiopischen Staatsangehörigen
- VG Bayreuth, 27.06.2018 - B 7 K 17.33411
Asyl, Äthiopien: Mindestmaß an exilpolitischer Betätigung begründet keine …
- VG Bayreuth, 04.06.2018 - B 7 K 17.32175
Erfolgloses Asylbegehren eines Klägers aus Äthiopien - Zugehörigkeit zur …
- VG Bayreuth, 09.03.2018 - B 7 K 17.30981
Erfolglose Asylklage eines äthiopischen Staatsangehörigen
- VG Bayreuth, 13.03.2018 - B 7 K 17.31917
Oromo in Äthiopien unterliegen keiner sog. "Gruppenverfolgung"
- VG Regensburg, 31.07.2018 - RO 2 K 17.33894
Keine Verfolgung exilpolitisch tätiger Oromo in Äthiopien
- VG Gießen, 05.02.2019 - 6 K 6496/17
- VG Bayreuth, 31.10.2018 - B 7 K 17.32826
Aktuell keine asylrelevante Verfolgung Oppostioneller in Äthiopien - keine …
- VG Regensburg, 08.03.2018 - RO 2 K 16.30643
Exilpolitische Betätigung, Äthiopien
- VG Düsseldorf, 13.12.2018 - 6 K 4004/17
Antrag auf Vertagung Ungeeignetes Beweismittel Regierungskritische Beiträge im …
- VG Regensburg, 20.02.2019 - RO 2 K 18.33013
Fehlende Glubwürdigkeit wegen Identitätstäuschung - Widerlegung der …
- VG Düsseldorf, 08.03.2018 - 6 K 3856/17
Äthiopien; Demonstration ; Universität; Oromo; OLF; unglaubhaft; Masterplan; …
- VG Regensburg, 31.01.2022 - RO 16 K 20.30122
Äthiopien: Unglaubhafter Vortrag zu erlittener Vorverfolgung aufgrund politischen …
- VG Regensburg, 24.06.2020 - RO 16 K 17.34922
- VG Bayreuth, 03.04.2019 - B 7 K 17.32109
- VG Bayreuth, 09.07.2019 - B 7 K 17.33427
- VG Regensburg, 18.03.2021 - RO 2 K 19.31197
Äthiopien: Klage abgewiesen.
- VG Regensburg, 22.07.2020 - RO 2 K 19.30829
- VG Gießen, 25.04.2018 - 6 K 116/17
Asylrecht - Hauptsacheverfahren (K)
- VG Gießen, 26.06.2020 - 6 K 3240/17
- VG Gießen, 06.03.2020 - 6 K 2275/17
- VG Würzburg, 09.05.2018 - W 3 K 18.30299
Asyl, Äthiopien, Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, exilpolitische …
- VG Augsburg, 15.02.2021 - Au 1 K 18.30699
Äthiopien: keine systematische Verfolgung von Oppositionellen ohne exponierte …
- VG Gießen, 21.05.2019 - 6 K 556/17
- VG Trier, 11.11.2019 - 1 K 13692/17
Äthiopien, Oromo, Gruppenverfolgung, Gruppenverfolgung, OLF, Oromo Liberation …