Rechtsprechung
VG Regensburg, 24.06.2015 - RO 1 S 15.627 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beeinträchtigung dienstlicher Interessen durch die Tätigkeit eines Ruhestandsbeamten als Steuerberater
- rewis.io
Beamtenstatus, Dienstliches Interesse
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 05.09.2012 - 3 CS 12.1241
Untersagung der Rechtsanwaltstätigkeit eines im Ruhestand befindlichen ehemaligen …
Auszug aus VG Regensburg, 24.06.2015 - RO 1 S 15.627
Zur Bedeutung und den Voraussetzungen des Tätigkeitsverbotes führt der Bayerische Verwaltungsgerichthof (B.v. 5.9.2012, 3 CS 12.1241, juris) zutreffend aus:.Die Erwerbstätigkeit ist zu untersagen, wenn eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen zu "besorgen" ist, das heißt, wenn bei verständiger Würdigung der erkennbaren Umstände unter Berücksichtigung der erfahrungsgemäß zu erwartenden Entwicklung eine Beeinträchtigung wahrscheinlich ist (BayVGH v. 5.9.2012, a.a.O.; BVerwG, Urt.v. 14.2.1990, 6 C 54, 88, juris).
- BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 37.95
Recht der Soldaten - Untersagung der Erwerbstätigkeit nach Ausscheiden aus dem …
Auszug aus VG Regensburg, 24.06.2015 - RO 1 S 15.627
(BVerwG Urteil vom 6.12.1989 - 6 C 52/87, BVerwGE 84, 1947, vom 12.12.1996 2 C 37.95 ).". - BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87
Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von …
Auszug aus VG Regensburg, 24.06.2015 - RO 1 S 15.627
(BVerwG Urteil vom 6.12.1989 - 6 C 52/87, BVerwGE 84, 1947, vom 12.12.1996 2 C 37.95 ).".
- BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82
Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte
Auszug aus VG Regensburg, 24.06.2015 - RO 1 S 15.627
Derartige Berufsausübungsregelungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts statthaft und bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumten Regelungsauftrags, wenn sie durch hinreichende (sachgerechte und vernünftige) Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn das gewählte Mittel zum Erreichen des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfG v. 4.10.1983 BVerfGE 65, 116; v. 28.11.1984 BVerfGE 68, 272). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2014 - 6 B 34/14
Untersagung jeglicher steuerberatender Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich des …
Auszug aus VG Regensburg, 24.06.2015 - RO 1 S 15.627
Die Sachlage sei nicht mit derjenigen vergleichbar, über den das OVG Nordrhein-Westfalen (B. v. 22.4.2014, 6 B 34/14) entschieden habe. - BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für …
Auszug aus VG Regensburg, 24.06.2015 - RO 1 S 15.627
Derartige Berufsausübungsregelungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts statthaft und bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumten Regelungsauftrags, wenn sie durch hinreichende (sachgerechte und vernünftige) Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn das gewählte Mittel zum Erreichen des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfG v. 4.10.1983 BVerfGE 65, 116; v. 28.11.1984 BVerfGE 68, 272).
- VG München, 18.11.2019 - M 5 S 19.4865
Untersagung der Tätigkeit als Rechtsanwalt im früheren Aufgabenbereich als …
Die Tätigkeit des Antragstellers war damit auch innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Finanzamts S. in allen Steuerfällen zu untersagen (VG Regensburg, B.v. 24.6.2015 - RO 1 S 15.627 - DStR 2015, 1944, juris Rn. 37).