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   VG Regensburg, 26.03.2013 - RO 5 S 13.355   

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VG Regensburg, 26.03.2013 - RO 5 S 13.355 (https://dejure.org/2013,7849)
VG Regensburg, Entscheidung vom 26.03.2013 - RO 5 S 13.355 (https://dejure.org/2013,7849)
VG Regensburg, Entscheidung vom 26. März 2013 - RO 5 S 13.355 (https://dejure.org/2013,7849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Umfang der Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs von Berufsausübungsverboten (hier: Widerruf der Fahrlehrerlaubnis)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 CS 12.1965

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2013 - RO 5 S 13.355
    Es muss sich dann um Verstöße handeln, die hinsichtlich Häufigkeit und Schwere die Prognose erlauben, der Betreffende werde wegen dieses Fehlverhaltens letztlich seine Fahrschüler nicht zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr anleiten (BayVGH vom 28.1.2013, Az. 11 CS 12.1965 ; OVG Nordrhein-Westfalen vom 28.4.2008, Az. 8 B 457/08 ).

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (so jüngst für den Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis: BayVGH vom 28.1.2013, Az. 11 CS 12.1965 m.w.N.).

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist dieser Betrag nach Nr. 1.5 des Streitwertkataloges zu halbieren (vgl. BayVGH vom 28.1.2013, Az. 11 CS 12.1965 ).

  • VGH Bayern, 27.10.2005 - 11 CS 05.1967
    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2013 - RO 5 S 13.355
    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde nach der ständigen Rechtsprechung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (so z.B. zur Anordnung des Sofortvollzugs für Fälle der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs: BayVGH vom 27.10.2005, Az. 11 CS 05.1967 und vom 4.1.2006, Az. 11 CS 05.1878 ).
  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2013 - RO 5 S 13.355
    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde nach der ständigen Rechtsprechung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (so z.B. zur Anordnung des Sofortvollzugs für Fälle der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs: BayVGH vom 27.10.2005, Az. 11 CS 05.1967 und vom 4.1.2006, Az. 11 CS 05.1878 ).
  • VG Regensburg, 15.05.2014 - RO 5 K 13.332
    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2013 - RO 5 S 13.355
    Gegen diesen dem Antragsteller am 20.2.2013 zugestellten Bescheid ließ der Antragsteller Klage erheben, die unter dem Az. RO 5 K 13.332 geführt wird.
  • VGH Bayern, 24.02.1988 - 14 CS 88.00004

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2013 - RO 5 S 13.355
    Dies ergibt sich aus dem oben angeführten Zweck der Begründungspflicht, die der Behörde bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung deren Ausnahmecharakter vor Augen führen und sie zu einer besonders sorgfältigen Abwägung der beteiligten Interessen anhalten soll (vgl. BayVGH vom 24.2.1988, BayVBl 1989, 117; OVG Rheinland-Pfalz vom 30.1.1985, DVBl 1985, 1077).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2013 - RO 5 S 13.355
    Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die sofortige Vollziehung eines Berufsausübungsverbotes nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist (BVerfG vom 8.4.2010, BVerfGK 17, 228 unter Hinweis auf BVerfG vom 2.3.1977, BVerfGE 44, 105).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 1 DB 2.02

    Zuverlässigkeit eines seinen Fahrschülern trotz eines bestehenden Fahrverbots

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2013 - RO 5 S 13.355
    Bei Vorliegen dieses bloß formellen Rechtsfehlers stellt die entscheidende Kammer allerdings nicht die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her, sondern sie hebt lediglich die Anordnung der sofortigen Vollziehung auf (vgl. auch BVerwG vom 31.01.2002, Az. 1 DB 2/02 ; VGH Baden-Württemberg vom 27.09.2011, Az. 1 S 2554/11 ; VG Berlin vom 12.6.2012, Az. 1 L 125.12 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2008 - 8 B 457/08

    Vollzugsinteresse; Begründung; Fehlen; Nachholung; Aussetzung

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2013 - RO 5 S 13.355
    Es muss sich dann um Verstöße handeln, die hinsichtlich Häufigkeit und Schwere die Prognose erlauben, der Betreffende werde wegen dieses Fehlverhaltens letztlich seine Fahrschüler nicht zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr anleiten (BayVGH vom 28.1.2013, Az. 11 CS 12.1965 ; OVG Nordrhein-Westfalen vom 28.4.2008, Az. 8 B 457/08 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1985 - 11 B 201/84

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2013 - RO 5 S 13.355
    Dies ergibt sich aus dem oben angeführten Zweck der Begründungspflicht, die der Behörde bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung deren Ausnahmecharakter vor Augen führen und sie zu einer besonders sorgfältigen Abwägung der beteiligten Interessen anhalten soll (vgl. BayVGH vom 24.2.1988, BayVBl 1989, 117; OVG Rheinland-Pfalz vom 30.1.1985, DVBl 1985, 1077).
  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10

    Begründungspflicht der Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2013 - RO 5 S 13.355
    Hierdurch kommt der eingeschränkte Prüfungsumfang und die eingeschränkte Bindungswirkung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zum Ausdruck (vgl. OVG Thüringen vom 28.07.2011, Az. 1 EO 1108/10 ).
  • VG Berlin, 12.06.2012 - 1 L 125.12

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11
  • VGH Bayern, 13.10.2006 - 11 CS 06.1724

    Widerruf der Fahrlehrerlaubnis; Unzuverlässigkeit; Verkehrsverstöße außerhalb der

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09
  • VG Regensburg, 15.05.2014 - RO 5 K 13.332

    Örtliche Zuständigkeit für den Widerruf der Fahrlehrererlaubnis, wenn der Behörde

    Zugleich ließ er um vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO nachsuchen (Az. RO 5 S 13.355).

    Mit Beschluss vom 26.3.2013 (Az. RO 5 S 13.355), auf den Bezug genommen wird, hat das Verwaltungsgericht die Anordnung der sofortigen Vollziehung des streitgegenständlichen Bescheids in Nr. 3 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Klage hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet, weil es die im Bescheid gegebene Begründung für die Anordnung des Sofortvollzugs nicht als ausreichend angesehen hat.

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