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   VG Regensburg, 26.07.2016 - RO 6 K 16.261   

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https://dejure.org/2016,54125
VG Regensburg, 26.07.2016 - RO 6 K 16.261 (https://dejure.org/2016,54125)
VG Regensburg, Entscheidung vom 26.07.2016 - RO 6 K 16.261 (https://dejure.org/2016,54125)
VG Regensburg, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - RO 6 K 16.261 (https://dejure.org/2016,54125)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.12.2000 - 5 C 25.00

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer ausländischen Hochschule;

    Auszug aus VG Regensburg, 26.07.2016 - RO 6 K 16.261
    Das regelmäßig verlässliche Beweiszeichen der Immatrikulation kann allerdings durch objektiv feststellbare Umstände sowohl widerlegt als auch ersetzt werden (BVerwG, U. v. 5.12.2000 - 5 C 25/00 - juris).

    Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz soll nämlich nicht die Begründung eines organisationsrechtlichen Status an der Ausbildungsstätte, sondern vielmehr die Durchführung einer förderungsfähigen Ausbildung gefördert werden (BVerwG, U. v. 5.12.2000 - 5 C 25/00 - juris).

  • BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 99.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Immatrikulation als

    Auszug aus VG Regensburg, 26.07.2016 - RO 6 K 16.261
    Ein "Besuch" einer Ausbildungsstätte gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BAföG liegt vor, solange der Auszubildende der Ausbildungsstätte organisationsrechtlich angehört und die Ausbildung an der Ausbildungsstätte auch tatsächlich betreibt (BVerwG, U. v. 26.10.1978 - V C 41.77- juris; B. v. 13.11.1987 - 5 B 99/86 - juris).

    Eine organisationsrechtliche Zugehörigkeit setzt in der Regel die Immatrikulation an der betroffenen Hochschule voraus (BVerwG, B. v. 13.11.1987 - 5 B 99/86 - juris).

  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 41.77

    Auszubildender - Ferienbeginn - Ferien - Unterbrechung der Ausbildung -

    Auszug aus VG Regensburg, 26.07.2016 - RO 6 K 16.261
    Ein "Besuch" einer Ausbildungsstätte gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BAföG liegt vor, solange der Auszubildende der Ausbildungsstätte organisationsrechtlich angehört und die Ausbildung an der Ausbildungsstätte auch tatsächlich betreibt (BVerwG, U. v. 26.10.1978 - V C 41.77- juris; B. v. 13.11.1987 - 5 B 99/86 - juris).
  • VG Hamburg, 04.05.2017 - 2 K 1667/16

    Ausbildungsförderung für Auslandsstudium - Visiting Scholar

    Zutreffend haben das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg (Urt. v. 26.7.2016, RO 6 K 16.261) und ihm folgend der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 1.2.2017, 12 ZB 16.1581, juris Rn. 5) für einen Kommilitonen des Klägers darauf abgestellt,.

    Die Stellung als Visiting Scholar ist dafür im Einzelfall hinreichend (vgl. dazu bereits VGH München, Beschl. v. 1.2.2017, a.a.O., Rn. 4, VG Regensburg, Urt. v. 26.7.2016, a.a.O., VG Frankfurt a. M., Urt. v. 12.2.2002, a.a.O., Rn. 32).

  • VG Mainz, 27.07.2017 - 1 K 1244/16

    Ausbildungsförderung für im Ausland absolviertes Forschungspraktikum

    Nicht gefolgt werden könne, auch hinsichtlich der vom Landesamt für Ausbildungsförderung veranlassten Weisungslage, dem Verwaltungsgericht Regensburg (Urteil vom 26. Juli 2016 - RO 6 K 16.261, BeckRS 2016, 114784), das bei bloßer Ausbildung in einem ausländischen Forschungslabor einen "Besuch" annehme.

    Ob und wie weit der Kläger zur Zahlung von Studiengebühren verpflichtet war, hat dabei außer Betracht zu bleiben (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 26.07.2016 - RO 6 K 16.261, BeckRS 2016, 114784).

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