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   VG Regensburg, 28.03.2011 - RO 8 K 10.2300   

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VG Regensburg, 28.03.2011 - RO 8 K 10.2300 (https://dejure.org/2011,67075)
VG Regensburg, Entscheidung vom 28.03.2011 - RO 8 K 10.2300 (https://dejure.org/2011,67075)
VG Regensburg, Entscheidung vom 28. März 2011 - RO 8 K 10.2300 (https://dejure.org/2011,67075)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Auszug aus VG Regensburg, 28.03.2011 - RO 8 K 10.2300
    BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 2 BvR 613/06, juris, Rdn. 5 und 18 f., und vom 28. Februar 2008 1 BvR 1778/05, juris, Rdn. 3; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 2008 2 C 2/07, juris, Rdn. 18, und vom 5. Mai 2010 2 C 12/10, juris, Rdn. 17, jeweils m.w.N.

    BVerwG, Urteile vom 26. Juni 2008 2 C 2/07, juris, Rdn. 18, und vom 5. Mai 2010 2 C 12/10, juris, Rdn. 17 m.w.N.".

    ee) Schließlich verstößt die Übertragung der Entscheidungskompetenz aus § 22 Abs. 3 BBhV auf den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 35 Abs. 4 SGB V) gegen die verfassungsrechtlich garantierte Fürsorgepflicht (Art. 33 Abs. 5 GG), denn die nähere Bestimmung einer beihilferechtlichen Leistungsbegrenzung auf Festbeträge bleibt damit einem Gremium überlassen, in dem der Dienstherr nicht vertreten ist und das seine Entscheidungen nicht unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn, sondern nach Maßgabe des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherungen unter Berücksichtigung der Interessen der Versichertengemeinschaften trifft (vgl. BVerwG vom 28. Mai 2008 2 C 24/07, juris Rn 18; vom 26. Juni 2008 2 C 2/07, juris Rn 20; vom 26. August 2009 2 C 62/08, juris Rn 22; vom 5. Mai 2010 2 C 12/10, juris Rn 21; vgl. auch VG Düsseldorf a.a.O.).

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Regensburg, 28.03.2011 - RO 8 K 10.2300
    Dabei hat der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlichen Zusammenhang zwischen Fürsorge und Alimentation besondere Aufmerksamkeit zu widmen (so BVerwG vom 17.6.2004 Az. 2 C 50/02).

    Dass der Gesetzgeber mit § 80 BBG eine Begrenzungsmöglichkeit auf die in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Festbeträge schaffen wollte, ergibt sich nicht nur aus der Historie (vgl. insbesondere BVerwG vom 17.6.2004 Az. 2 C 50/02 zu den früheren auf der Grundlage des § 79 BBG a. F. ergangenen BhV) und der Gesetzesbegründung (Amtliche Begründung zu § 80 Abs. 4 BBG, BR-Drs. 720/07), sondern auch aus Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck der Vorschrift.

  • BVerwG, 18.02.2009 - 2 C 23.08

    Beihilfensystem; beihilferechtliches Leistungsprogramm; Anlassbezogenheit der

    Auszug aus VG Regensburg, 28.03.2011 - RO 8 K 10.2300
    a) Da es sich bei der Begrenzung der Beihilfefähigkeit auf Festbeträge um eine Einschränkung des Grundsatzes handelt, dass Beihilfe gewährt wird, soweit die Aufwendungen notwendig und wirtschaftlich angemessen sind (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 BBhV), bedarf es in materieller Hinsicht einer inneren, den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG standhaltenden Rechtfertigung und in formeller Hinsicht einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage (BVerwG vom 28.5.2009 Az. 2 C 28/08 mit Hinweis auf BVerwG vom 18. Februar 2009 Az. 2 C 23.08).

    Aufwendungen sind der Höhe nach angemessen, wenn und soweit keine gleich wirksame preisgünstigere Behandlung zur Verfügung steht (BVerwG vom 18. Februar 2009 Az. 2 C 23.08).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VG Regensburg, 28.03.2011 - RO 8 K 10.2300
    Das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratiegebot verpflichten den parlamentarischen Gesetzgeber, in grundlegenden Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit dieser staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 49, 89/126; 83, 130/142; BVerfG vom 24. September 2003 Az. 2 BvR 1436/02, = EuGRZ 2003, 621 = NJW 2003, 3111).
  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus VG Regensburg, 28.03.2011 - RO 8 K 10.2300
    Die Regelungsform des Gesetzes ist für das Beamtenverhältnis typisch und sachangemessen (vgl. z. B. BVerfGE 52, 303/335 ff.; BVerwG vom 26. November 1992 Az. 2 C 11.92, BVerwGE 91, 200/203).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Regensburg, 28.03.2011 - RO 8 K 10.2300
    Der Gesetzgeber selbst hat in der Bandbreite seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten (vgl. BVerfGE 58, 68/77 f.; 79, 223/235; 83, 89/98; 106, 225/232) das Leistungssystem zu bestimmen, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit bietet, festzulegen, welche "Risiken" erfasst werden, für welche Personen Leistungen beansprucht werden können, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben.
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus VG Regensburg, 28.03.2011 - RO 8 K 10.2300
    Der Gesetzgeber selbst hat in der Bandbreite seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten (vgl. BVerfGE 58, 68/77 f.; 79, 223/235; 83, 89/98; 106, 225/232) das Leistungssystem zu bestimmen, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit bietet, festzulegen, welche "Risiken" erfasst werden, für welche Personen Leistungen beansprucht werden können, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben.
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VG Regensburg, 28.03.2011 - RO 8 K 10.2300
    Der Gesetzgeber selbst hat in der Bandbreite seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten (vgl. BVerfGE 58, 68/77 f.; 79, 223/235; 83, 89/98; 106, 225/232) das Leistungssystem zu bestimmen, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit bietet, festzulegen, welche "Risiken" erfasst werden, für welche Personen Leistungen beansprucht werden können, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben.
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VG Regensburg, 28.03.2011 - RO 8 K 10.2300
    Der Gesetzgeber selbst hat in der Bandbreite seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten (vgl. BVerfGE 58, 68/77 f.; 79, 223/235; 83, 89/98; 106, 225/232) das Leistungssystem zu bestimmen, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit bietet, festzulegen, welche "Risiken" erfasst werden, für welche Personen Leistungen beansprucht werden können, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben.
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus VG Regensburg, 28.03.2011 - RO 8 K 10.2300
    Das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratiegebot verpflichten den parlamentarischen Gesetzgeber, in grundlegenden Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit dieser staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 49, 89/126; 83, 130/142; BVerfG vom 24. September 2003 Az. 2 BvR 1436/02, = EuGRZ 2003, 621 = NJW 2003, 3111).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 613/06

    Keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Beschränkung

  • BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Viagra auf Kassenrezept

  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 11.92

    Beamtenrecht - Ausbildungskosten

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94

    Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

  • VG Düsseldorf, 17.12.2010 - 13 K 7034/09

    Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn durch den Ausschluss der

  • VG Koblenz, 24.08.2010 - 2 K 1005/09

    Festbeträge für Arzneimittelbeihilfe nicht anwendbar

  • VG Saarlouis, 24.11.2009 - 3 K 648/09

    Zulässigkeit von Leistungsbeschränkungen im Beihilferecht (hier:

  • VG Saarlouis, 09.03.2010 - 3 K 14/10

    Beihilfe: Festbetragsregelung mit höherrangigem Recht vereinbar

  • VG Wiesbaden, 18.11.2010 - 8 K 1276/09

    Festbetragsregelung der Bundesbeihilfeverordnung

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • VG Bayreuth, 19.08.2014 - B 5 K 13.535

    Festbetrag; Beihilfe; Sortis

    Auch die Systemunterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bestehenden Beihilfe verbieten es nicht, dass der Gesetzgeber die beiden Leistungssysteme aneinander angleichen und eine jeweils gleichlautende Festbetragsregelung einführen könnte (vgl. VG Regensburg, U.v. 28. März 2011, Az. RO 8 K 10.2300, Rn. 36).
  • VG Augsburg, 27.01.2015 - Au 2 K 13.987

    Beihilfe zu Aufwendungen für ärztlich verordnete Arzneimittel; Sortis;

    Auch die Systemunterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bestehenden Beihilfe verbieten es nicht, dass der Gesetzgeber die beiden Leistungssysteme aneinander angleichen und eine jeweils gleichlautende Festbetragsregelung einführen könnte (vgl. VG Regensburg, U.v. 28.3.2011 - RO 8 K 10.2300 - juris Rn. 36).
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