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   VG Regensburg, 28.04.2010 - RO 8 K 09.30272   

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VG Regensburg, 28.04.2010 - RO 8 K 09.30272 (https://dejure.org/2010,39008)
VG Regensburg, Entscheidung vom 28.04.2010 - RO 8 K 09.30272 (https://dejure.org/2010,39008)
VG Regensburg, Entscheidung vom 28. April 2010 - RO 8 K 09.30272 (https://dejure.org/2010,39008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2, RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 3, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
    Asylverfahren, Irak, Yeziden, religiöse Verfolgung, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Abschiebungsverbot, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, allgemeine Gefahr, Sheikan, Ninive, Mosul, Sperrwirkung, Erlasslage, Syrien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Regensburg, 28.04.2010 - RO 8 K 09.30272
    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (vgl. BVerwG v. 14.7.2009, NVwZ 2010, 196).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Regensburg, 28.04.2010 - RO 8 K 09.30272
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.6.2008 (BVerwGE 131, 198) dient dieses Abschiebungsverbot der Umsetzung der Regelung über den subsidiären Schutz nach Art. 15 c der Richtlinie 2004/83/EG (sog. Qualifikationsrichtlinie).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Regensburg, 28.04.2010 - RO 8 K 09.30272
    Bayerischen Staatsministeriums des Innern die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger nach wie vor ausgesetzt ist und Duldungen bis auf weiteres grundsätzlich um jeweils sechs Monate verlängert werden, liegt eine sog. Erlasslage vor, die bezüglich der Feststellungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG Sperrwirkung hat (vgl. BVerwG v. 12.7.2001 BVerwGE 114, 379).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VG Regensburg, 28.04.2010 - RO 8 K 09.30272
    Denn eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, kann gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen, weil sie - gemessen an der Zahl der Gruppenmitglieder - nicht ins Gewicht fällt und sich deshalb nicht als Bedrohung der Gruppe darstellt (vgl. BVerwG v. 5.7.1994, 9 C 158/94).
  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Auszug aus VG Regensburg, 28.04.2010 - RO 8 K 09.30272
    Das Gericht verweist hier auf die Feststellungen, die der BayVGH in seinem Urteil vom 21.1.2010 (Az. 13a B 08.30285) getroffen hat.
  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 13a ZB 10.30275

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; Gefahrendichte; rechtliches Gehör

    Im Gegensatz zur hier angegriffenen Entscheidung habe das Verwaltungsgericht Regensburg im Urteil vom 28. April 2010 (Az. RO 8 K 09.30272) die Verfolgungshandlungen gegenüber Yeziden in den Jahren 2007 und 2008 berücksichtigt.

    Dies zeigt bereits die von den Klägern zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg im Verfahren Az. RO 8 K 09.30272, die auf den Zeitraum zwischen 2003 und Herbst 2009 abstellt und auf 1.262 dokumentierte Übergriffe verweist.

    In einer Gesamtwertung kommt das Verwaltungsgericht Regensburg im Verfahren Az. RO 8 K 09.30272 zum Schluss, dass die für eine Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte nicht erreicht wird.

    Die Kläger selbst zitieren die Annahme des Verwaltungsgerichts Regensburg im Verfahren Az. RO 8 K 09.30272 von 500.000 Yeziden.

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