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   VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 11.2340   

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VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 11.2340 (https://dejure.org/2013,55614)
VG Regensburg, Entscheidung vom 29.01.2013 - RN 6 K 11.2340 (https://dejure.org/2013,55614)
VG Regensburg, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - RN 6 K 11.2340 (https://dejure.org/2013,55614)
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  • BGH, 22.10.2008 - XII ZR 148/06

    Haftung des Vermieters einer in Brand geratenen Scheune für Schäden an

    Auszug aus VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 11.2340
    Bei verhaltensbezogenen Pflichten, wie einer Aufklärungspflicht, kann von einer vorhandenen Schädigung auf eine Pflichtverletzung geschlossen werden, wenn der Gläubiger darlegt, dass die Schadensursache allein aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Schuldners stammt ( BGH U.v. 22.10.2008 - XII ZR 148/06 - NJW 2009, 142).

    Folglich verbleibt es bei der gesetzlichen Darlegungs- und Beweislastverteilung des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, da der Gefahrenbereich nicht allein aus dem Verantwortungsbereich des Beklagten stammt ( BGH U.v. 22.10.2008 - XII ZR 148/06 - NJW 2009, 142).

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 11.2340
    Mit dem Begriff der Angemessenheit ist das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Übermaßverbot angesprochen, dessen Funktion in der Abwehr unverhältnismäßiger Belastungen des Einzelnen durch den Staat liegt (BVerwG U.v. 24.3.2011 - 4 C 11/10 - BVerwGE 139, 262; BVerwG U.v. 6.7.1973 - 4 C 22/72 - BVerwGE 42, 331).

    Das Gebot der Angemessenheit verlangt, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung des Gesamtvorganges die Gegenleistung des Vertragspartners der Behörde nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der von der Behörde zu erbringenden Leistung stehen darf und dass auch sonst keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Gegenleistung eine unzumutbare Belastung bedeutet (BVerwG U.v. 25.11.2005 - 4 C 15/04 - BVerwGE 124, 385; BVerwG U.v. 6.7.1973 - 4 C 22/72 - BVerwGE 42, 331).

  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 216/02

    Schutzwirkungen eines Stellplatzvertrages auf einem Campingplatz gegenüber

    Auszug aus VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 11.2340
    Steht demnach fest, dass als Schadensursache nur eine solche aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Schuldners in Betracht kommt, muss dieser sich nicht nur hinsichtlich der subjektiven Seite, sondern auch hinsichtlich der objektiven Pflichtwidrigkeit entlasten (BGH U.v. 16.2.2005 - XII ZR 216/02 - ZMR 2005, 520).
  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

    Auszug aus VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 11.2340
    Das Gebot der Angemessenheit verlangt, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung des Gesamtvorganges die Gegenleistung des Vertragspartners der Behörde nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der von der Behörde zu erbringenden Leistung stehen darf und dass auch sonst keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Gegenleistung eine unzumutbare Belastung bedeutet (BVerwG U.v. 25.11.2005 - 4 C 15/04 - BVerwGE 124, 385; BVerwG U.v. 6.7.1973 - 4 C 22/72 - BVerwGE 42, 331).
  • BVerwG, 24.03.2011 - 4 C 11.10

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; städtebauliche

    Auszug aus VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 11.2340
    Mit dem Begriff der Angemessenheit ist das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Übermaßverbot angesprochen, dessen Funktion in der Abwehr unverhältnismäßiger Belastungen des Einzelnen durch den Staat liegt (BVerwG U.v. 24.3.2011 - 4 C 11/10 - BVerwGE 139, 262; BVerwG U.v. 6.7.1973 - 4 C 22/72 - BVerwGE 42, 331).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2003 - 7 LA 130/02

    Fehlen der Geschäftsgrundlage; Geschäftsgrundlage; subjektive Geschäftsgrundlage;

    Auszug aus VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 11.2340
    Wenn hier davon auszugehen wäre, dass sich die Verhältnisse nicht nach Vertragsschluss geändert haben, sondern der Irrtum über das anfängliche Bestehen dieser Verhältnisse nachträglich aufgedeckt worden wäre, käme Art. 60 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG entsprechend zur Anwendung (NdsOVG B.v. 14.2.2003 - 7 LA 130/02 - NVwZ 2003, 629; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 60 Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 1 LC 86/09

    Berücksichtigung einer Steigerung des Grundstückswerts bei der Angemessenheit der

    Auszug aus VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 11.2340
    Zu berücksichtigen ist dabei auch die Steigerung des Grundstückswertes im Zuge des Erlasses eines Flächennutzungs- und Bebauungsplanes durch die planende Gemeinde (vgl. NdsOVG U.v. 19.5.2011 - 1 LC 86/09 - BauR 2012, 70; BayVGH B.v. 21.9.2009 - 4 ZB 08.1681 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 21.09.2009 - 4 ZB 08.1681

    Forderung aus städtebaulichem Vertrag

    Auszug aus VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 11.2340
    Zu berücksichtigen ist dabei auch die Steigerung des Grundstückswertes im Zuge des Erlasses eines Flächennutzungs- und Bebauungsplanes durch die planende Gemeinde (vgl. NdsOVG U.v. 19.5.2011 - 1 LC 86/09 - BauR 2012, 70; BayVGH B.v. 21.9.2009 - 4 ZB 08.1681 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902

    Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme; Beseitigung

    Auszug aus VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 11.2340
    Hierzu zählt insbesondere die Bewertung, ob die städtebauliche Maßnahme etwa nur dem geplanten Vorhaben des Bauwilligen oder auch anderen zukünftigen Bauvorhaben zu Gute kommt oder ob zugleich durch die bereits verwirklichte Infrastrukturmaßnahme die bestehenden baulichen Anlagen begünstigt werden (BayVGH B.v. 16.11.2009 - 4 BV 07.1902 - juris Rn. 47 f.).
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