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   VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681   

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VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681 (https://dejure.org/2018,14993)
VG Regensburg, Entscheidung vom 30.05.2018 - RO 5 S 18.681 (https://dejure.org/2018,14993)
VG Regensburg, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - RO 5 S 18.681 (https://dejure.org/2018,14993)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GlüStV 2012 § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 3, Abs. 5, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Abs. 2 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5; RStV § 58 Abs. 4, § 59 Abs. 2; BayVwVfG Art. 28 Abs. 1, Art. 40
    Untersagung der Fernsehwerbung für im Internet veranstaltete Glücksspiele

  • online-und-recht.de

    Auch Werbung mit Gratis-Gewinnspiel kann Glücksspiel-Verbot berührt sein

  • Glücksspiel & Recht

    Auch Werbung mit Gratis-Gewinnspiel kann Glücksspiel-Verbot berührt sein

  • rewis.io

    Untersagung der Fernsehwerbung für im Internet veranstaltete Glücksspiele

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 02.03.2017 - 10 CS 16.2149

    Untersagung der Vermittlung von und Werbung für Zweitlotterien im Internet

    Auszug aus VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681
    Der BayVGH hat mit Beschluss vom 2. März 2017 - Az. 10 CS 16.2149 die dagegen eingelegte Beschwerde zurückgewiesen.

    Eine Ausnahme nach § 5 Abs. 3 Satz 2 GlüStV komme hier nicht in Betracht, weil zum einen keine Werbeerlaubnis für das Angebot "0..." bzw. "1..." vorliege und zum anderen, weil es sich bei der unter www....com angebotenen "Zweitlotterie" um ein nicht erlaubtes und auch nicht erlaubnisfähiges Glücksspiel handele, wie der BayVGH im Beschluss vom 2.3.2017 - Az. 10 CS 16.2149, das OVG Lüneburg im Beschluss vom 12.12.2016 - Az.11 ME 157/16 und auch das OVG Saarlouis im Beschluss vom 12.5.2016 - Az.1 B 199/15 festgestellt haben.

    Er diente nicht allein dem Schutz des Monopols, sondern auch unabhängig davon der Verfassung, wie unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung, so Bundesverwaltungsgericht vom 20.6.2013 - 8 C 39/12 Rn 50. Ein solches Erlaubnisverfahren ermöglicht die präventive Prüfung, ob unter anderem die für die Tätigkeit erforderliche persönliche Zuverlässigkeit vorliegt und die Anforderungen des Jugend- und Spielerschutzes sowie die besonderen Regelungen der gewerblichen Vermittlung und des Vertriebs von Sportwetten beachtet werden (so auch Bayer. Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 2. März 2017 - Az. 10 CS 16.2149 Rn. 10).

    e) Das Gericht geht ebenso wie der BayVGH mit Beschluss vom 2. März 2017 - Az. 10 CS 16.2149 Rn. 7 von der Anwendbarkeit des Erlaubnisvorbehalts aus.

    Der VGH hat im Beschluss vom 2. März 2017 - 10 CS 16.2149 - im Rechtsstreit der Firma ... Limited ausgeführt, dass der Gleichheitssatz bei einer großen Anzahl von rechtswidrigen Zuständen nicht verlangt, in sämtlichen Fällen und zur gleichen Zeit gegen alle Störer vorzugehen.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681
    Er diente nicht allein dem Schutz des Monopols, sondern auch unabhängig davon der Verfassung, wie unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung, so Bundesverwaltungsgericht vom 20.6.2013 - 8 C 39/12 Rn 50. Ein solches Erlaubnisverfahren ermöglicht die präventive Prüfung, ob unter anderem die für die Tätigkeit erforderliche persönliche Zuverlässigkeit vorliegt und die Anforderungen des Jugend- und Spielerschutzes sowie die besonderen Regelungen der gewerblichen Vermittlung und des Vertriebs von Sportwetten beachtet werden (so auch Bayer. Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 2. März 2017 - Az. 10 CS 16.2149 Rn. 10).

    Einen Anspruch auf Duldung einer unerlaubten Tätigkeit vermittelt das Unionsrecht auch bei Unanwendbarkeit der Monopolregelung nicht (so Bundesverwaltungsgericht vom 20.6.2013, a. a. O. Rn. 53).

    Sie ist aber nicht als Verschärfung der Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit präventiver Untersagungen zu verstehen und behauptet keine Pflicht der Behörde, eine unerlaubte Tätigkeit bis zur Klärung ihrer Erlaubnisfähigkeit zu dulden (so Bundesverwaltungsgericht vom 20.6.2013 a. a. O. Rn. 51 u. Rn. 52).

  • VGH Bayern, 22.07.2009 - 10 CS 09.1184

    Verbot von Sportwetten und Sportwettenwerbung im Internet in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681
    i) Die in Ziffer 1 des streitgegenständlichen Bescheides angeordnete, räumlich auf das Gebiet des Freistaats Bayern beschränkte Untersagung berücksichtigt, dass die Glücksspielaufsichtsbehörde jedes Landes grundsätzlich nur mit Wirkung für das eigene Bundesland tätig werden kann und entspricht insoweit dem vom Glücksspielstaatsvertrag gezogenen Grenzen der Befugnis der Glücksspielaufsicht sowie der zu ergangenen Rechtsprechung des BayVGH (vgl. vom 22.7.2009, Az: 10 CS 09.1184 und 10 CS 09.1185).

    Wird das Unterlassen einer Handlung angeordnet, muss die Behörde dem Einzelnen grundsätzlich nicht aufzeigen, auf welche Weise er dem Verbot Rechnung tragen kann (so BayVGH vom 22.7.2009 Az. 10 CS 09.1184, Rn. 19).

  • EuGH, 11.07.2013 - C-657/11

    Belgian Electronic Sorting Technology - Richtlinien 84/450/EWG und 2006/114/EG -

    Auszug aus VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681
    Allein die Nutzung einer sorgfältig ausgewählten Domain, die einen fremden Markennamen zum Bestandteil habe, unterfalle dem Begriff der Werbung wie sich aus der Entscheidung des EuGH vom 11.7.2013 -C-657/11 ergebe.

    In dem vom EuGH vom 11.7.2013 -C-657/11 entschiedenen Fall hat das Gericht allein die Nutzung einer Domain mit einer fremden Marke als Werbung eingestuft (s. Rn. 43, 47, 48, 58).

  • OVG Saarland, 12.05.2016 - 1 B 199/15

    Einschreiten gegen Glücksspiel im Internet

    Auszug aus VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681
    Eine Ausnahme nach § 5 Abs. 3 Satz 2 GlüStV komme hier nicht in Betracht, weil zum einen keine Werbeerlaubnis für das Angebot "0..." bzw. "1..." vorliege und zum anderen, weil es sich bei der unter www....com angebotenen "Zweitlotterie" um ein nicht erlaubtes und auch nicht erlaubnisfähiges Glücksspiel handele, wie der BayVGH im Beschluss vom 2.3.2017 - Az. 10 CS 16.2149, das OVG Lüneburg im Beschluss vom 12.12.2016 - Az.11 ME 157/16 und auch das OVG Saarlouis im Beschluss vom 12.5.2016 - Az.1 B 199/15 festgestellt haben.

    Nach diesen Leitlinien soll gegen jede Art unerlaubten Online-Glücksspiels konsequent vorgegangen werden, wobei unter den besonders genannten Bereichen neben den Casino- und Pokerspielen sowie den Sport- und Pferdewetten auch die Zweitlotterien ausdrücklich genannt sind (vgl. OVG des Saarlands, B. vom 12.05.2016 - 1 B 199/15 Rn. 23 m. w. N).

  • VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.00448

    Rechtmäßigkeit der Untersagung von Sportwetten im Internet

    Auszug aus VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681
    Der Spielvertrag kommt nach den AGB der Firma Ltd. zwischen dem Spielteilnehmer und der 11... Ltd. zustande; diese zahlt danach etwaige Spielgewinne ... Ltd. aus, die sie ihrerseits an die Spielteilnehmer weiterleitet (aus Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 27. September 2016, Az. AN 15 S 16.00448, siehe unten).

    Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 27. September 2016 - Az. AN 15 S 16.00448 einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

  • EuGH, 15.10.2007 - C-409/07

    Avalon Service-Online-Dienste - Verbindung

    Auszug aus VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681
    Mit dem Kohärenzgebot ist aber eine moderate Werbung für staatliche Glückspielangebote vereinbar, um Spieler von Spielen mit hohem Suchtpotenzial fernzuhalten, die über das Internet oder andere schwer zu beseitigende Kanäle angeboten werden, und die Werbung nicht auf die Erhöhung der Staatseinnahmen gerichtet ist (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts ... in den verbunden Rechtssachen C-316/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 Rn. 59, 60, 61).
  • EuGH, 15.10.2007 - C-410/07

    Happel - Verbindung

    Auszug aus VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681
    Mit dem Kohärenzgebot ist aber eine moderate Werbung für staatliche Glückspielangebote vereinbar, um Spieler von Spielen mit hohem Suchtpotenzial fernzuhalten, die über das Internet oder andere schwer zu beseitigende Kanäle angeboten werden, und die Werbung nicht auf die Erhöhung der Staatseinnahmen gerichtet ist (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts ... in den verbunden Rechtssachen C-316/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 Rn. 59, 60, 61).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681
    Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass Beschränkungen der Spieltätigkeit durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein können (vgl. EuGH vom 6.11.2003, C-243/01 "G..."; EuGH vom 6.3.2007, C-238/04 "P...").
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681
    Sie sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wie sich aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2008, Az. 1 BvR 928/08 ergibt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2009 - 13 B 991/09

    Zulässigkeit der Untersagung einer Glücksspielvermittlung im Internet außerhalb

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • EuGH - C-238/04 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

  • VG Regensburg, 13.12.2018 - RO 5 K 17.2046

    Erlaubnis einer Primärlotterie

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2016 - 11 ME 157/16

    Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisverfahren; Erlaubnisvorbehalt;

  • VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377

    Rechtskonformität rundfunkrechtlicher Gewinnspielregelungen

  • VG Regensburg, 15.05.2019 - RO 5 K 18.672
  • VG München, 09.08.2018 - M 17 S 18.3799

    Untersagung von Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel

    Mit Beschluss vom 30. Mai 2018 lehnte das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg den Antrag der ... Ltd. auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Untersagungsanordnung der Regierung der Oberpfalz vom 11. April 2018 ab (Az. RO 5 S 18.681).

    Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2015 (7 BV 13.2153) sei keine andere Bewertung gerechtfertigt, da im Gegensatz zu "fulltiltpoker.net" der Sachverhalt bei "...gratis" anders liege (so auch VG Regensburg, B.v. 30.5.2018, a.a.O.).

    So jedenfalls die folgenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Regensburg (B.v. 30.5.2018 - RO 5 S 18.681 - juris Rn. 43 ff.), das sich insbesondere auch mit dem von Antragstellerseite zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2015 (Az. 7 BV 13.2153) auseinandersetzt:.

    Vielmehr können die Behörden im Einzelfall durch eine verfassungskonforme Auslegung den grundgesetzlichen Vorgaben Rechnung tragen, da der Glücksspielstaatsvertrag Ausnahmeregelungen wie etwa in § 5 Abs. 3 Satz 2 GlüStV vorsieht (vgl. VG Regensburg, B.v. 30.5.2018 - RO 5 S 18.681 - juris Rn. 54).

  • VG Neustadt, 10.10.2018 - 5 L 1045/18

    Fernsehausstrahlung - SAT 1 - einer Werbung für unerlaubtes Glücksspiel;

    Gegen das Angebot der A... Ltd. liegen vollziehbare und gerichtlich bestätigte glückspielrechtliche Untersagungsverfügungen aus den Bundesländern Bayern und Niedersachsen vor (s. dazu VG Regensburg, Beschluss vom 30. Mai 2018 - RO 5 S 18.681 -, juris und Bay. VGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 10 CS 18.1211 - zum Untersagungsbescheid vom 11. April 2018; VG Hannover, Beschluss vom 27. August 2018 - 10 B 3280/18 - zum Untersagungsbescheid vom 6. April 2018).

    Vielmehr können die Behörden im Einzelfall durch eine verfassungskonforme Auslegung den grundgesetzlichen Vorgaben Rechnung tragen, da der Glücksspielstaatsvertrag Ausnahmeregelungen wie etwa in § 5 Abs. 3 Satz 2 GlüStV vorsieht (VG Regensburg, Beschluss vom 30. Mai 2018 - RO 5 S 18.681 -, juris).

    Die Antragsgegnerin weist zutreffend darauf hin, dass sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 04. Februar 2016 - C-336/14 -, NVwZ 2016, 369 nicht die Unanwendbarkeit eines verwaltungsrechtlichen Erlaubnisverfahrens ergibt (s. auch VG Regensburg, Beschluss vom 30. Mai 2018 - RO 5 S 18.681 -, juris; VG München, Beschluss vom 5. September 2018 - M 17 S 18.3843 -).

  • VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722

    Gemeinsame Richtlinien und glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung

    Bereits mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 30. Mai 2018 - RO 5 S 18.681 - war der Antrag der Firma L* ... Ltd. auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen die Untersagungsverfügung abgelehnt worden.
  • VG Regensburg, 15.05.2019 - RO 5 K 18.672

    Vermittlung von Glücksspielprodukten via Internet - Untersagung von Werbespots

    Die Klägerin reichte am 7.5.2018 beim Gericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage nach § 80 Abs. 5 VwGO ein, der mit Beschluss vom 30.05.2018 Az.RO 5 S 18.681 abgelehnt worden ist.
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