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   VG Regensburg, 30.11.2015 - RO 8 K 15.1808   

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https://dejure.org/2015,74628
VG Regensburg, 30.11.2015 - RO 8 K 15.1808 (https://dejure.org/2015,74628)
VG Regensburg, Entscheidung vom 30.11.2015 - RO 8 K 15.1808 (https://dejure.org/2015,74628)
VG Regensburg, Entscheidung vom 30. November 2015 - RO 8 K 15.1808 (https://dejure.org/2015,74628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Entziehung einer Fahrerlaubnis - Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 27.05.2015 - 11 CS 15.645

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Regensburg, 30.11.2015 - RO 8 K 15.1808
    Maßgeblich sind insoweit die Verhältnisse im Zeitpunkt der Anordnung (BayVGH, B.v. 27.5.2015 Az. 11 CS 15.645).
  • VGH Bayern, 24.08.2007 - 11 CS 07.1567
    Auszug aus VG Regensburg, 30.11.2015 - RO 8 K 15.1808
    Erst THC-COOH-Konzentrationen, die über 100 ng/ml liegen, sind hiernach als Hinweis und die Überschreitung von 150 ng/ml als Beweis für einen häufigeren Konsum von Cannabis anzusehen." In Übereinstimmung damit hält die ebenfalls gegenüber dem Staatsministerium des Innern abgegebene Stellungnahme des gleichen Instituts vom 25. Oktober 2005 fest: "Eine Abgrenzung zwischen einmaligem und gelegentlichem Konsum ist (...) im Bereich bis zu 100 ng/ml aus wissenschaftlicher Sicht nicht möglich." Diese Aussage bezieht sich auf Blutentnahmen, die anlassbezogen durchgeführt wurden und bei denen zwischen dem Vorfall (d. h. der Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss) und der Blutentnahme Zeiträume verstrichen sind, die in der Regel zwischen einer halben und zwei Stunden liegen (vgl. BayVGH vom 24.8.2007 11 CS 07.1567).
  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 11 CS 14.258

    Fahrerlaubnisentziehung; Nichtbeibringung eines Gutachtens; Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus VG Regensburg, 30.11.2015 - RO 8 K 15.1808
    Ein nachträgliches Auswechseln der Befugnisnorm, auf die die Behörde ihre Anordnung gestützt hat, scheidet aus, da die Pflicht, eine Gutachtensanforderung zu begründen, u. a. dazu dient, dem Adressaten ein Urteil darüber zu ermöglichen, ob das behördliche Verlangen rechtmäßig ist (BayVGH, B.v. 27.5.2014 Az. 11 CS 14.258).
  • VGH Bayern, 23.09.2008 - 11 CS 08.1622

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; festgestellter THC-COOH-Wert von 134,2 ng/ml; kein

    Auszug aus VG Regensburg, 30.11.2015 - RO 8 K 15.1808
    So führt der Bayer. Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.9.2008 Az. 11 Cs 08.1622 aus:.
  • VGH Bayern, 13.10.2006 - 11 CS 06.1724
    Auszug aus VG Regensburg, 30.11.2015 - RO 8 K 15.1808
    Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis steht dem Betroffenen die Möglichkeit offen, durch den Nachweis einjähriger Abstinenz und eines tiefgreifenden Einstellungswandels die Wiedererlangung der Fahreignung zu belegen (vgl. BayVGH vom 13.9.2006 Az. 11 ZB 06.835; vom 13.10.2006 Az. 11 CS 06.1724).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Regensburg, 30.11.2015 - RO 8 K 15.1808
    Ein gelegentlicher Cannabiskonsum im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde; einmalige Konsumhandlungen sind auszuklammern (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2007 Az. 11 CS 06.1525; B.v. 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1453).
  • VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.1525

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen

    Auszug aus VG Regensburg, 30.11.2015 - RO 8 K 15.1808
    Ein gelegentlicher Cannabiskonsum im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde; einmalige Konsumhandlungen sind auszuklammern (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2007 Az. 11 CS 06.1525; B.v. 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1453).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG Regensburg, 30.11.2015 - RO 8 K 15.1808
    Im Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis spielt der Nachweis abstinenten Verhaltens dagegen grundsätzlich keine Rolle (vgl. dazu grundlegend: BayVGH vom 9.5.2005 Az. 11 CS 04.2526).
  • VG Freiburg, 09.03.2000 - 4 K 419/00

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Pflicht zur Ablieferung des Führerscheins;

    Auszug aus VG Regensburg, 30.11.2015 - RO 8 K 15.1808
    d) Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, so darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV unter der Voraussetzung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen, dass die Untersuchungsanordnung rechtmäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt (siehe Hentschel u. a., a.a.O., Rn 22 und 24 zu § 11 FeV; BVerwG vom 30.12.1999, NZV 2000, 345; OVG Bremen vom 8.3.2000, NJW 2000, 2438; BayVGH vom 29.6.1999, NJW 2000, 304; VG Freiburg vom 9.3.2000, NZV 2000, 388).
  • OVG Bremen, 08.03.2000 - 1 B 61/00

    Medizinisch-psychologisches Gutachten wegen Cannabis-Konsums eines Kraftfahrers

    Auszug aus VG Regensburg, 30.11.2015 - RO 8 K 15.1808
    d) Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, so darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV unter der Voraussetzung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen, dass die Untersuchungsanordnung rechtmäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt (siehe Hentschel u. a., a.a.O., Rn 22 und 24 zu § 11 FeV; BVerwG vom 30.12.1999, NZV 2000, 345; OVG Bremen vom 8.3.2000, NJW 2000, 2438; BayVGH vom 29.6.1999, NJW 2000, 304; VG Freiburg vom 9.3.2000, NZV 2000, 388).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03

    Regelmäßiger Cannabiskonsum - Gelegenheitskonsum

  • VGH Bayern, 13.09.2006 - 11 ZB 06.835

    Bewertung der Behauptung eines unbewussten Amphetaminkonsums beim Vorhandensein

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