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   VG Saarlouis, 01.03.2019 - 5 K 357/17   

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VG Saarlouis, 01.03.2019 - 5 K 357/17 (https://dejure.org/2019,6454)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 01.03.2019 - 5 K 357/17 (https://dejure.org/2019,6454)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 01. März 2019 - 5 K 357/17 (https://dejure.org/2019,6454)
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  • OVG Saarland, 18.01.2018 - 2 A 287/17

    Flüchtlingsanerkennung eines syrischen Drusen

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2019 - 5 K 357/17
    Dabei ist die Frage, ob einem Schutzsuchenden eine politische Verfolgung oder eine sonstige in § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG genannte Verfolgung droht, nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung anhand einer Prognose zu beurteilen, die von einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts auszugehen und die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Schutzsuchenden in seinen Heimatstaat zum Gegenstand hat.(vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.01.2018 - 2 A 287/17 -, juris, Rn. 20) Unter Berücksichtigung der einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben ist die Furcht vor Verfolgung begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, das heißt mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, drohen (Art. 2 lit. d Anerkennungsrichtlinie - ARL -).(Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes) Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab setzt voraus, dass bei einer zusammenfassenden Würdigung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen.

    Wer aber - wie danach der Kläger - bereits Verfolgung oder einen ernsthaften Schaden erlitten hat, für den streitet die tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden.(vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteile vom 22.08.2017 - 2 A 261/17 - und vom 18.01.2018 - 2 A 287/17 -) Nach Art. 4 Abs. 4 der zur Auslegung der §§ 3 ff. AsylG ergänzend heranzuziehenden (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylG) Anerkennungsrichtlinie ist nämlich, wie dargelegt, die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder von solcher Verfolgung unmittelbar bedroht war, ein "ernsthafter Hinweis" darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist - es sei denn, "stichhaltige Gründe" sprechen dagegen, dass er erneut von solcher Verfolgung bedroht wird.

    Dabei kommt es im Übrigen auf die Frage, ob dem Kläger im Zeitpunkt seiner Ausreise eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung gestanden hätte, nicht mehr an; denn im Rahmen der Flüchtlingsanerkennung kann - anders als im Rahmen des Asylrechts nach Art. 16a GG - eine Vorverfolgung nicht allein wegen einer zum Zeitpunkt der Ausreise bestehenden Fluchtalternative in einem anderen Teil des Herkunftsstaates verneint werden, sofern diese nicht zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Flüchtlingsanerkennung unverändert fortbesteht.(vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.2009 - 10 C 52/07 -, juris, Rn. 29, m.w.N.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.01.2018 - 2 A 287/17 -, juris; vgl. auch Marx, AsylG, 9. Aufl. 2017, § 3e Rn. 1).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2019 - 5 K 357/17
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann.(vgl. zur Orientierung am Maßstab einer "tatsächlichen Gefahr" (englisch: real risk ) im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 3 EMRK etwa BVerwG, Urteile vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 147, und vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22, sowie Beschluss vom 15.08.2017 - 1 B 120.17 -, juris) Dabei sind alle für eine Verfolgung sprechenden Gründe in ihrer gegenseitigen Einflussnahme und Abhängigkeit einer Gesamtwürdigung zu unterziehen.(vgl. BVerwG, Urteil vom 18.10.1983 - 9 C 158.80 -, BVerwGE 68, 106).

    Es besteht ein erheblicher Unterschied, ob die Gefahr z.B. eines Verhörs ohne Folter, einer Inhaftierung über Stunden, Tage, Monate, Jahre, der Folter oder aber des "Verschwindenlassens" oder der Todesstrafe droht.(vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.2011, a.a.O.).

    17 (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 -, BVerwGE 136, 360, vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, BVerwGE 136, 377, und vom 01.06.2011 - 10 C 25/10 -, a.a.O., sowie Beschluss vom 07.09.2010 - 10 C 11.09 -, juris, unter Verweis auf die Rechtsprechung des EGMR und des EuGH; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.08.2011 - 3 A 35/10 -, juris) Art. 4 Abs. 4 ARL privilegiert den Vorverfolgten bzw. Geschädigten durch die - widerlegbare - Vermutung, dass sich eine frühere Verfolgung oder Schädigung bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen wird.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2019 - 5 K 357/17
    17 (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 -, BVerwGE 136, 360, vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, BVerwGE 136, 377, und vom 01.06.2011 - 10 C 25/10 -, a.a.O., sowie Beschluss vom 07.09.2010 - 10 C 11.09 -, juris, unter Verweis auf die Rechtsprechung des EGMR und des EuGH; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.08.2011 - 3 A 35/10 -, juris) Art. 4 Abs. 4 ARL privilegiert den Vorverfolgten bzw. Geschädigten durch die - widerlegbare - Vermutung, dass sich eine frühere Verfolgung oder Schädigung bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen wird.

    Ob die Vermutung durch "stichhaltige Gründe" widerlegt ist, obliegt tatrichterlicher Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung.(vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 5/09 -, juris, Rn. 23, zur insoweit übereinstimmenden früheren EU-Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie 2004/83/EG); OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.08.2011 - 3 A 35/10 -, juris, Rn. 129; vgl. auch EGMR, Große Kammer, Urteil vom 28.02.2008 - Nr. 37201/16, Saadi - EuGH, Urteil vom 02.03.2010 - Rs. C-175/08 u.a., Abdulla -, juris, Rn. 92 ff.) Die Beweislast liegt insoweit bei der Beklagten.

  • OVG Saarland, 25.08.2011 - 3 A 35/10

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Türkei); Dorfschützer; verbesserte

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2019 - 5 K 357/17
    17 (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 -, BVerwGE 136, 360, vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, BVerwGE 136, 377, und vom 01.06.2011 - 10 C 25/10 -, a.a.O., sowie Beschluss vom 07.09.2010 - 10 C 11.09 -, juris, unter Verweis auf die Rechtsprechung des EGMR und des EuGH; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.08.2011 - 3 A 35/10 -, juris) Art. 4 Abs. 4 ARL privilegiert den Vorverfolgten bzw. Geschädigten durch die - widerlegbare - Vermutung, dass sich eine frühere Verfolgung oder Schädigung bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen wird.

    Ob die Vermutung durch "stichhaltige Gründe" widerlegt ist, obliegt tatrichterlicher Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung.(vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 5/09 -, juris, Rn. 23, zur insoweit übereinstimmenden früheren EU-Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie 2004/83/EG); OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.08.2011 - 3 A 35/10 -, juris, Rn. 129; vgl. auch EGMR, Große Kammer, Urteil vom 28.02.2008 - Nr. 37201/16, Saadi - EuGH, Urteil vom 02.03.2010 - Rs. C-175/08 u.a., Abdulla -, juris, Rn. 92 ff.) Die Beweislast liegt insoweit bei der Beklagten.

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2019 - 5 K 357/17
    Dabei kommt es im Übrigen auf die Frage, ob dem Kläger im Zeitpunkt seiner Ausreise eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung gestanden hätte, nicht mehr an; denn im Rahmen der Flüchtlingsanerkennung kann - anders als im Rahmen des Asylrechts nach Art. 16a GG - eine Vorverfolgung nicht allein wegen einer zum Zeitpunkt der Ausreise bestehenden Fluchtalternative in einem anderen Teil des Herkunftsstaates verneint werden, sofern diese nicht zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Flüchtlingsanerkennung unverändert fortbesteht.(vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.2009 - 10 C 52/07 -, juris, Rn. 29, m.w.N.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.01.2018 - 2 A 287/17 -, juris; vgl. auch Marx, AsylG, 9. Aufl. 2017, § 3e Rn. 1).
  • VG Saarlouis, 06.05.2015 - 5 K 2100/14

    Afghanistan, Taliban, Paktika, nichtstaatliche Verfolgung

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2019 - 5 K 357/17
    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer bietet - in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls - ggf. auch die Hauptstadt Kabul, hier die Heimatstadt des Klägers, keinen dauerhaften internen Schutz im Verständnis von § 3e AsylG bzw. Art. 8 ARL.(vgl. nur Urteile vom 03.08.2018 - 5 K 1377/16 -, 12.07.2018 - 5 K 1339/16 -, 30.05.2018 - 5 K 1199/16 und 1262/16 - sowie vom 29.01.2018 - 5 K 1398/16 und 5 K 1360/16 - vgl. auch Urteile der Kammer vom 11.05.2016 - 5 K 61/15 -, 06.05.2015 - 5 K 2100/14 -, 03.09.2014 - 5 K 391/14 - und 20.08.2014 - 5 K 60/14 -) Dies gilt zur Überzeugung des Gerichts fallbezogen auch für den Kläger.
  • VG Saarlouis, 12.07.2018 - 5 K 1339/16

    Flüchtlingsanerkennung eines afghanischen Staatsangehörigen tadschikischer

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2019 - 5 K 357/17
    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer bietet - in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls - ggf. auch die Hauptstadt Kabul, hier die Heimatstadt des Klägers, keinen dauerhaften internen Schutz im Verständnis von § 3e AsylG bzw. Art. 8 ARL.(vgl. nur Urteile vom 03.08.2018 - 5 K 1377/16 -, 12.07.2018 - 5 K 1339/16 -, 30.05.2018 - 5 K 1199/16 und 1262/16 - sowie vom 29.01.2018 - 5 K 1398/16 und 5 K 1360/16 - vgl. auch Urteile der Kammer vom 11.05.2016 - 5 K 61/15 -, 06.05.2015 - 5 K 2100/14 -, 03.09.2014 - 5 K 391/14 - und 20.08.2014 - 5 K 60/14 -) Dies gilt zur Überzeugung des Gerichts fallbezogen auch für den Kläger.
  • VG Saarlouis, 03.08.2018 - 5 K 1377/16

    Einzelfall der Flüchtlingsanerkennung eines afghanischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2019 - 5 K 357/17
    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer bietet - in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls - ggf. auch die Hauptstadt Kabul, hier die Heimatstadt des Klägers, keinen dauerhaften internen Schutz im Verständnis von § 3e AsylG bzw. Art. 8 ARL.(vgl. nur Urteile vom 03.08.2018 - 5 K 1377/16 -, 12.07.2018 - 5 K 1339/16 -, 30.05.2018 - 5 K 1199/16 und 1262/16 - sowie vom 29.01.2018 - 5 K 1398/16 und 5 K 1360/16 - vgl. auch Urteile der Kammer vom 11.05.2016 - 5 K 61/15 -, 06.05.2015 - 5 K 2100/14 -, 03.09.2014 - 5 K 391/14 - und 20.08.2014 - 5 K 60/14 -) Dies gilt zur Überzeugung des Gerichts fallbezogen auch für den Kläger.
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2019 - 5 K 357/17
    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Kläger indes nur bei einer überzeugenden Auflösung der Unstimmigkeiten geglaubt werden.(vgl. BVerwG, Entscheidungen vom 21.07.1989 - 9 B 239.89 -, vom 16.04.1985 - 9 C 109.84 - und vom 29.11.1977 - 1 C 33.71 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80

    Asylsuchender - Drittstaat - Politische Verfolgung - Asylberechtigter -

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2019 - 5 K 357/17
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann.(vgl. zur Orientierung am Maßstab einer "tatsächlichen Gefahr" (englisch: real risk ) im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 3 EMRK etwa BVerwG, Urteile vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 147, und vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22, sowie Beschluss vom 15.08.2017 - 1 B 120.17 -, juris) Dabei sind alle für eine Verfolgung sprechenden Gründe in ihrer gegenseitigen Einflussnahme und Abhängigkeit einer Gesamtwürdigung zu unterziehen.(vgl. BVerwG, Urteil vom 18.10.1983 - 9 C 158.80 -, BVerwGE 68, 106).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

  • OVG Hamburg, 27.11.2009 - 2 Bf 337/02

    Verfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger; Beurteilung nach der

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 120.17

    Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen;

  • BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Asylverfahren wegen

  • VG Saarlouis, 06.02.2019 - 5 K 179/17

    Asylrecht; Einzelfall der Zuerkennung subsidiären Schutzes für einen afghanischen

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