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   VG Saarlouis, 02.08.2012 - 9 K 88/12   

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VG Saarlouis, 02.08.2012 - 9 K 88/12 (https://dejure.org/2012,44416)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 02.08.2012 - 9 K 88/12 (https://dejure.org/2012,44416)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 02. August 2012 - 9 K 88/12 (https://dejure.org/2012,44416)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

    Auszug aus VG Saarlouis, 02.08.2012 - 9 K 88/12
    Bei dieser Auffassung blieb die Beteiligte auch, nachdem der Antragsteller die gutachterliche Äußerung seines nunmehrigen Prozessbevollmächtigten vom 04.01.2012, mit der das Bestehen eines Mitbestimmungsrechtes insbesondere unter Heranziehung des Beschlusses des HessVGH vom 29.09.2011, 22 A 73/11.PV, sowie des Bundesarbeitsgerichts vom 21.12.1982, 1 ABR 14/81, und unter Hinweis auf den Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 23.06.2007, 6 P 7.06, die Frage einer Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung, in der die Rufbereitschaft jedenfalls nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und vergleichbare Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen einzelner Bundesländer als nicht mitbestimmungspflichtig angesehen worden ist, offen gelassen hat, bestätigt wird, eingeholt und ihr vorgelegt hatte.

    Davon ausgehend habe der HessVGH sich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 21.12.1982, 1 ABR 14/81, zu § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz, die wortgleich mit der hessischen Regelung sei, bezogen Dort habe das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass das aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz abzuleitende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates auch die Aufstellung eines sogenannten Rufbereitschaftsplans umfasse.

    das Urteil vom 21.12.1982, 1 ABR 14/81, BAGE 41, 200.

  • VGH Hessen, 29.09.2011 - 22 A 73/11

    Mitbestimmung bei Anordnung von Rufbereitschaft

    Auszug aus VG Saarlouis, 02.08.2012 - 9 K 88/12
    Bei dieser Auffassung blieb die Beteiligte auch, nachdem der Antragsteller die gutachterliche Äußerung seines nunmehrigen Prozessbevollmächtigten vom 04.01.2012, mit der das Bestehen eines Mitbestimmungsrechtes insbesondere unter Heranziehung des Beschlusses des HessVGH vom 29.09.2011, 22 A 73/11.PV, sowie des Bundesarbeitsgerichts vom 21.12.1982, 1 ABR 14/81, und unter Hinweis auf den Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 23.06.2007, 6 P 7.06, die Frage einer Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung, in der die Rufbereitschaft jedenfalls nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und vergleichbare Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen einzelner Bundesländer als nicht mitbestimmungspflichtig angesehen worden ist, offen gelassen hat, bestätigt wird, eingeholt und ihr vorgelegt hatte.

    Die Anordnung von Rufbereitschaft erfülle diesen Mitbestimmungstatbestand, wie dies aus der Entscheidung des HessVGH vom 29.09.2011, 22 A 73/11 PV, dessen Begründung vollinhaltlich in Bezug genommen werde, hervorgehe.

    den Beschluss vom 29.09.2011, 22 A 73/11.

  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

    Auszug aus VG Saarlouis, 02.08.2012 - 9 K 88/12
    Bei dieser Auffassung blieb die Beteiligte auch, nachdem der Antragsteller die gutachterliche Äußerung seines nunmehrigen Prozessbevollmächtigten vom 04.01.2012, mit der das Bestehen eines Mitbestimmungsrechtes insbesondere unter Heranziehung des Beschlusses des HessVGH vom 29.09.2011, 22 A 73/11.PV, sowie des Bundesarbeitsgerichts vom 21.12.1982, 1 ABR 14/81, und unter Hinweis auf den Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 23.06.2007, 6 P 7.06, die Frage einer Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung, in der die Rufbereitschaft jedenfalls nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und vergleichbare Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen einzelner Bundesländer als nicht mitbestimmungspflichtig angesehen worden ist, offen gelassen hat, bestätigt wird, eingeholt und ihr vorgelegt hatte.

    Der Vollständigkeit halber sei weiter darauf hinzuweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 23.06.2007, 6 P 7.06, NVwZ-RR 2008, 119, ausdrücklich offen gelassen habe, ob der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung für Angehörige des öffentlichen Dienstes grundsätzlich zu folgen sei.

    In einer neueren Entscheidung vom 23.08.2007, 6 P 7.06, lasse das Bundesverwaltungsgericht angesichts der die Mitbestimmung bei der Rufbereitschaft nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz bejahenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts dahinstehen, ob dessen Rechtsprechung unter Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung für Angehörige des öffentlichen Dienstes grundsätzlich zu folgen sei.

  • BVerwG, 26.04.1988 - 6 P 19.86

    Rufbereitschaft - Mitbestimmungsrecht - Arbeitszeit

    Auszug aus VG Saarlouis, 02.08.2012 - 9 K 88/12
    Zu dieser Problematik habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 26.04.1988, 6 P 19.86, PersR 1988, 186, entschieden, ohne vorher die Sache gemäß § 2 Abs. 1 RsprEinhG dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vorzulegen, und dazu ausgeführt, der Senat halte daran fest, dass die Anordnung von Rufbereitschaft deshalb nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterfalle, weil die Zeit einer Rufbereitschaft keine Arbeitszeit sei, und die Anordnung daher nicht "Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit" im Sinne des § 75 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz betreffe.

    die Beschlüsse vom 01.06.1987, 6 P 8.85, vom 02.09.1988, 6 P 23.86 und vom 26.04.1988, 6 P 19.86, zitiert nach juris.

  • BVerwG, 01.06.1987 - 6 P 8.85

    Mitbestimmungsrecht - Personalrat

    Auszug aus VG Saarlouis, 02.08.2012 - 9 K 88/12
    die Beschlüsse vom 01.06.1987, 6 P 8.85, vom 02.09.1988, 6 P 23.86 und vom 26.04.1988, 6 P 19.86, zitiert nach juris.
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00

    Tarifvertragliche Bestimmungen als Rechtsvorschriften; Anordnung von

    Auszug aus VG Saarlouis, 02.08.2012 - 9 K 88/12
    dazu BVerwG, Beschluss vom 28.03.2001, 6 P 4/00, juris - Rdn. 32 ff. und die dortigen Fallgruppen.
  • BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03

    Dienstdauer; dienstliche Inanspruchnahme; Mitbestimmung des Personalrats;

    Auszug aus VG Saarlouis, 02.08.2012 - 9 K 88/12
    den Beschluss vom 08.07.2003, 6 P 5.03, juris -Rdn. 11.
  • VG Saarlouis, 25.09.2009 - 9 K 432/09

    Einstellung eines Arbeitnehmers ungeachtet des entgegenstehenden Beschlusses der

    Auszug aus VG Saarlouis, 02.08.2012 - 9 K 88/12
    dazu den Beschluss der Kammer vom 22.09.2009, 9 K 432/09.
  • BVerwG, 30.01.1996 - 6 P 50.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungspflichtigkeit der Ausgestaltung von

    Auszug aus VG Saarlouis, 02.08.2012 - 9 K 88/12
    vom 30.01.1996, 6 P 50.93, zitiert nach juris,.
  • BVerwG, 02.09.1988 - 6 P 23.86

    Schneebereitschaftsdienst - Rufbereitschaft - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus VG Saarlouis, 02.08.2012 - 9 K 88/12
    die Beschlüsse vom 01.06.1987, 6 P 8.85, vom 02.09.1988, 6 P 23.86 und vom 26.04.1988, 6 P 19.86, zitiert nach juris.
  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

  • BVerwG, 16.11.1999 - 6 P 9.98

    Mitbestimmung des Personalrats; ärztliche Mitarbeiter eines

  • OVG Saarland, 15.02.2001 - 5 W 2/00
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