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   VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 199/11   

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https://dejure.org/2011,4453
VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 199/11 (https://dejure.org/2011,4453)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 03.08.2011 - 5 K 199/11 (https://dejure.org/2011,4453)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 03. August 2011 - 5 K 199/11 (https://dejure.org/2011,4453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauplanungsrechtliche Bewertung eines im Innenbereich geplanten, 17 m vom nächsten Wohnhaus entfernten Pferdestalls

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pferdestall im Innenbereich rücksichtslos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1860
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 199/11
    Der Nachbar kann sich nur auf solche Interessen berufen, die das Gesetz im Verhältnis der Grundstücksnachbarn untereinander als schutzwürdig ansieht.(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168).

    Bauplanungsrechtlich beurteilt sich die Zulässigkeit eines Vorhabens und damit auch die Abwehrmöglichkeit des Nachbarn nicht nach den für das Nachbargrundstück, sondern - wie sonst auch - nach den für das Vorhabengrundstück geltenden Rechtsnormen.(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168 = NVwZ 1994, 686).

    Die Vorschrift des § 34 BauGB knüpft dabei ausschließlich an die optisch wahrnehmbaren faktischen Verhältnisse an.(BVerwG, Urteil vom 06.11.1968 - IV C 2.66 -, BVerwGE 31, 20 = BRS 20 Nr. 35; Beschluss vom 27.05.1988 - 4 B 71.88 -, BRS 48 Nr. 45 und Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BauR 1994, 354 f.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.05.1997 - 2 R 32/96 - und vom 25.05.1999 - 2 R 10/98 -).

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 199/11
    Der begünstigte Dritte muss es hinnehmen, dass Beeinträchtigungen, die von einem legal genutzten vorhandenen Bestand ausgehen, bei der Interessenabwägung als Vorbelastung berücksichtigt werden, die seine Schutzwürdigkeit mindern kann.(BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 -4 C 19.90-, BRS 55 Nr. 175 m.w.N.).

    Städtebauliche Spannungen, die sich im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB zwischen der Wohnbebauung und der Tierhaltung aufgrund der mit der Tierhaltung verbundenen Emissionen ergeben, können nur mit Hilfe des Gebots der Rücksichtnahme bewältigt werden.(Brügelmann, BauGB (Stand: 04.07.2011), § 34 Rdnr. 57 (Stand: Dezember 2002) unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 04.07.1980 - 4 C 101.77 -, BRS 36 Nr. 59; vom 03.04.1987 - 4 C 41.84 -, BRS 47 Nr. 63; und vom 14.01.1993 - 4 C 19.90 -, BRS 55 Nr. 175) Dabei ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zunächst zu differenzieren zwischen der Tierhaltung zu Erwerbszwecken und einer Tierhaltung aus Liebhaberei.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.10.1985 - 1 B 71/85

    Verletzung subjektiver Nachbarrechte durch Baugenehmigung für einen Taubenschlag;

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 199/11
    Zwar ist im Rahmen einer angemessenen Nutzung eines Wohngrundstücks auch die Haltung von Tieren, insbesondere von Hunden und Katzen erlaubt, wie § 14 BauNVO zeigt.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.10.1985 - 1 B 71/85 -, BRS 44 Nr. 67 (Brieftauben)) Die durch die übliche Zahl von 1 bis 2 Hunden oder Katzen hervorgerufene Beeinträchtigung, etwa gelegentliches Bellen von Hunden oder Eindringen von Katzen in fremde Gärten, muss die Nachbarschaft als praktisch unvermeidliche Folge der zulässigen Haltung derartiger Tiere hinnehmen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.2007 - 3 M 14/07

    Zulässigkeit eines Pferdestalls im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 199/11
    18 (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.1990 - 3 S 218/90 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.01.1988 - 2 R 363/86 -, BRS 48 Nr. 52; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.10.1982 1 A 46/78 -, BRS 39 Nr. 62; OVG Münster, Urteil vom 06.11.1970 - X A 794/69 -, BRS 23 Nr. 39; OVG Greifswald, Beschl. v. 01.03.2007 - 3 M 14/07 - juris -) Zwar führt die Randlage von Grundstücken zum Außenbereich an sich zu einem verminderten Schutzmaßstab für die Wohnbebauung hinsichtlich derjenigen Immissionen, die von einer zulässigen Nutzung der Außenbereichsflächen herrühren; dies bedeutet jedoch nicht, dass wegen der Randlage gebietsunverträgliche Nutzungen auch innerhalb des Wohngebiets zulässig sind und von den Nachbarn hingenommen werden müssen.(OVG Münster, Beschluss vom 21.01.2002, NVwZ-RR 2002, 331).
  • OVG Saarland, 29.01.1988 - 2 R 363/86

    Pferdestall; Wohngebiet

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 199/11
    18 (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.1990 - 3 S 218/90 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.01.1988 - 2 R 363/86 -, BRS 48 Nr. 52; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.10.1982 1 A 46/78 -, BRS 39 Nr. 62; OVG Münster, Urteil vom 06.11.1970 - X A 794/69 -, BRS 23 Nr. 39; OVG Greifswald, Beschl. v. 01.03.2007 - 3 M 14/07 - juris -) Zwar führt die Randlage von Grundstücken zum Außenbereich an sich zu einem verminderten Schutzmaßstab für die Wohnbebauung hinsichtlich derjenigen Immissionen, die von einer zulässigen Nutzung der Außenbereichsflächen herrühren; dies bedeutet jedoch nicht, dass wegen der Randlage gebietsunverträgliche Nutzungen auch innerhalb des Wohngebiets zulässig sind und von den Nachbarn hingenommen werden müssen.(OVG Münster, Beschluss vom 21.01.2002, NVwZ-RR 2002, 331).
  • BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88

    Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 199/11
    Der Innenbereich erstreckt sich allerdings auch noch auf die hinter dem Haus gelegene Hof- und Gartenfläche, soweit sie durch eine bebauungsakzessorische Nutzung geprägt ist; dort sind allerdings keine Hauptgebäude, sondern nur noch Nebenanlagen zulässig.(Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Aufl. 2005, II Rdnr. 108 unter Hinweis auf: BVerwG, Beschluss vom 28.09.1988 - 4 B 175.88 -, BauR 1989, 60; OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.05.1988 - 2 R 513/85 -, BauR 1989, 56; OVG Bautzen, Urteil vom 23.10.2000 - 1 D 33/00 -, NVwZ-RR 2001, 426).
  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 15 B 08.2380

    Das Halten eines Pferdes und eines Esels kann nach der besonderen Lage des

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 199/11
    Ein solch besonders gelagerter Fall wird nämlich (nur) in Fällen angenommen, in denen die Tierhaltung auf weiträumigen Grundstücken in ausreichender Entfernung von den Nachbargrundstücken erfolge, oder aber der Stall derart am Ortsrand errichtet werden solle, dass er mehr der freien Landschaft als einem Wohngebiet zugeordnet werden könne.(BayVGH, Urteil vom 05.10.2009 - 15 B 08.2380 -, BRS 74 Nr. 64) Vorliegend so der Stall indes unmittelbar auf die Grundstücksgrenze und allein durch die 15 m breite Sperrparzelle 102/12 bzw. die 7 m breite Sperrparzelle 103/13 von den kleinen Wohngrundstücken entlang der L. errichtet werden.
  • OVG Saarland, 27.05.1988 - 2 R 513/85

    Begrenzung; Grundstück; Garten; Außenbereich; Einfügen; Wohnhaus; Vorbildwirkung

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 199/11
    Der Innenbereich erstreckt sich allerdings auch noch auf die hinter dem Haus gelegene Hof- und Gartenfläche, soweit sie durch eine bebauungsakzessorische Nutzung geprägt ist; dort sind allerdings keine Hauptgebäude, sondern nur noch Nebenanlagen zulässig.(Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Aufl. 2005, II Rdnr. 108 unter Hinweis auf: BVerwG, Beschluss vom 28.09.1988 - 4 B 175.88 -, BauR 1989, 60; OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.05.1988 - 2 R 513/85 -, BauR 1989, 56; OVG Bautzen, Urteil vom 23.10.2000 - 1 D 33/00 -, NVwZ-RR 2001, 426).
  • VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 897/10

    Erfolglose Klage auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten gegen Tierhaltung auf

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 199/11
    Diese Immissionen sind nämlich außenbereichstypisch und bei einem Innenbereichsgrundstück, das an den Außenbereich angrenzt, grundsätzlich hinzunehmen.(VG des Saarlandes, Urteil vom 11.05.2011 - 5 K 897/10 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2002 - 10 E 434/01

    Für eine Hobby-Hühnerzucht in einem reinen Wohngebiet kann die Haltung von Hähnen

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 199/11
    18 (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.1990 - 3 S 218/90 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.01.1988 - 2 R 363/86 -, BRS 48 Nr. 52; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.10.1982 1 A 46/78 -, BRS 39 Nr. 62; OVG Münster, Urteil vom 06.11.1970 - X A 794/69 -, BRS 23 Nr. 39; OVG Greifswald, Beschl. v. 01.03.2007 - 3 M 14/07 - juris -) Zwar führt die Randlage von Grundstücken zum Außenbereich an sich zu einem verminderten Schutzmaßstab für die Wohnbebauung hinsichtlich derjenigen Immissionen, die von einer zulässigen Nutzung der Außenbereichsflächen herrühren; dies bedeutet jedoch nicht, dass wegen der Randlage gebietsunverträgliche Nutzungen auch innerhalb des Wohngebiets zulässig sind und von den Nachbarn hingenommen werden müssen.(OVG Münster, Beschluss vom 21.01.2002, NVwZ-RR 2002, 331).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

  • OVG Sachsen, 23.10.2000 - 1 D 33/00
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.10.1982 - 1 A 46/78

    Wohngebiet; Lärmbelästigung; Geruchsbelästigung; Immissionen; Lärm; Reitstall

  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 101.77

    Schweinemastbetrieb; Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Beachtlicher Bereich;

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

  • OVG Saarland, 02.02.2009 - 2 B 439/08

    Nutzungsuntersagung: Sofortvollziehbare Untersagung privater Pferdehaltung im

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1990 - 3 S 218/90

    Pferdestall im allgemeinen Wohngebiet

  • OVG Saarland, 20.10.1986 - 2 R 183/86
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

  • BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88

    Bebauungszusammenhang - Unterbrechung der optischen Verbindung - Baukomplexe -

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.1989 - 3 S 1927/89

    Bauvorbescheid - Zulässigkeit eines Wohngebäudes in Waldrandnähe im

  • BVerwG, 03.03.1972 - IV C 4.69

    Minigolfanlage im Außenbereich; Nachbarschutz als öffentlicher Belang

  • VG Koblenz, 21.04.2009 - 1 K 1256/08

    Pferdehaltung und Wohnnutzung

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

  • VGH Bayern, 07.09.2011 - 15 CS 11.835

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Gebot der

    Im Innenbereich (i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB) würde sich die Pferdehaltung wegen den von ihr typischerweise ausgehenden Emissionen bauplanungsrechtlich als grundsätzlich unzulässig erweisen, soweit die nähere Umgebung einem Wohngebiet entspricht (vgl. BayVGH vom 09.11.1979 BayVBl 1980, 212; Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 03.08.2011 - 5 K 199/11 - Rn. 46; OVG MV Beschluss vom 01.03.2007- 3 M 14/07 ; VGH BW vom 16.05.1990 - 3 S 218/90; OVG Saarl vom 29.01.1988 BRS 48 Nr. 52).
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