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   VG Saarlouis, 04.02.2013 - 5 L 36/13   

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VG Saarlouis, 04.02.2013 - 5 L 36/13 (https://dejure.org/2013,3395)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04.02.2013 - 5 L 36/13 (https://dejure.org/2013,3395)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 5 L 36/13 (https://dejure.org/2013,3395)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • VG Saarlouis, 14.02.2012 - 5 L 1918/11

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Zulassungsbescheid, mit dem

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.02.2013 - 5 L 36/13
    Am 12.01.2012 bat die Antragsgegnerin im Verfahren 5 L 1918/11 um Fristverlängerung bis Dienstag, den 17.01.2012.

    Diese Begründung hätten sowohl das VG im Beschluss vom 14.02.2012 - 5 L 1918/11 - als auch das OVG im Beschluss vom 10.05.2012 - 2 B 48/12 - als rechtswidrig bezeichnet.

    Das VG habe in den Beschlüssen vom 14.02.2012 - 5 L 1918/11 und 5 L 1919/11 - zutreffend ausgeführt, dass die Summe der Befreiungen den Nachbarn gegenüber das Gebot der Rücksichtnahme verletzten.

    Die Baugenehmigung stellt - anders als noch bei den Bauvorlagen, die Gegenstand der Verfahren 5 L 1918/11 und 1919/11 (VG) bzw. 2 B 48/12 und 49/12 (OVG) waren - für die Außenwände nicht (mehr) auf den Rohbau, sondern auf den Endbau ab.

    Bauplanungsrechtlich hat die Kammer in den Beschlüssen vom 14.02.2012 - 5 L 1918/11 und 5 L 1919/12 - darauf abgestellt, dass das Vorhaben mit dem sich aus § 15 BauNVO ergebenden Gebot der Rücksichtnahme nicht zu vereinbaren sei und dazu ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 48/12

    Nachbarschutz im Genehmigungsfreistellungsfall

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.02.2013 - 5 L 36/13
    Diese Begründung hätten sowohl das VG im Beschluss vom 14.02.2012 - 5 L 1918/11 - als auch das OVG im Beschluss vom 10.05.2012 - 2 B 48/12 - als rechtswidrig bezeichnet.

    Die Baugenehmigung stellt - anders als noch bei den Bauvorlagen, die Gegenstand der Verfahren 5 L 1918/11 und 1919/11 (VG) bzw. 2 B 48/12 und 49/12 (OVG) waren - für die Außenwände nicht (mehr) auf den Rohbau, sondern auf den Endbau ab.

    An dieser Einschätzung hält die Kammer fest, auch wenn das OVG des Saarlandes in den Beschlüssen vom 10.05.2012 - 2 B 48/12 und 2 B 49/12 - dazu ausgeführt hat, dass die von der Kammer vorgenommene Herleitung eines (möglichen) nachbarlichen Abwehranspruchs aus einer "Summenbetrachtung" unter Rückgriff auf diesbezüglich befreiungsbezogen gegenüber der "Planvorgabe" zugelassene weitere Wandflächen des Gebäudes zumindest ernsthaften Bedenken unterliege, was jedoch keiner Vertiefung bedürfe.

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.02.2013 - 5 L 36/13
    Vielmehr kann sich der jeweils betroffene Nachbar nur auf solche Interessen berufen, die das Gesetz im Verhältnis der Grundstücksnachbarn untereinander als schutzwürdig ansieht .(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 120 = NVwZ 1994, 686 = DVBl 1994, 697 = BauR 1994, 354) Das bedeutet, dass im Falle der Nachbaranfechtung einer baurechtlichen Zulassungsentscheidung diese allein daraufhin zu untersuchen ist, ob sie mit wehrfähigen Rechten gerade der Antragsteller dieses Verfahrens zu vereinbaren ist.

    Da sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens und damit auch die Abwehrmöglichkeit des Nachbarn nach den für das Vorhabengrundstück geltenden Rechtsnormen beurteilt,(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168 = NVwZ 1994, 686) kommt es vorliegend auf das Bestehen öffentlich-rechtlich geschützter Nachbarrechte im Rahmen der Prüfung der §§ 30 und 31 BauGB an.

  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln;

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.02.2013 - 5 L 36/13
    Auch eine mögliche Verschlechterung oder der Wegfall der Aussicht begründet keinen Hinweis auf die Rücksichtslosigkeit eines Vorhabens, weil es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel weder einen Schutz vor Verschlechterung der Aussicht noch vor Einsichtsmöglichkeiten von benachbarten Häusern gibt.(BVerwG, Urteil vom 13.06.1980 - 4 C 98.77 -, NJW 1981, 473 = BauR 1981, 45; Beschlüsse vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192, und vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.02.2013 - 5 L 36/13
    Von einer erdrückenden Wirkung kann prinzipiell nicht schon dann ausgegangen werden, wenn ein Neubau höher wird als ein benachbartes vorhandenes Bauwerk.(BVerwG, Beschluss vom 20.09.1984 - 4 B 181.84 -, DVBl 1985, 122: keine erdrückende Wirkung bei einem Grenzabstand von 8 m und einem Höhenunterschied von 2, 20 m; bejaht bei einem 12geschossigen Neubau 15 m von einem 2geschossigen Nachbarwohnhaus entfernt: BVerwG, Urteil vom 13.03.1981- 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186).
  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.02.2013 - 5 L 36/13
    Auch eine mögliche Verschlechterung oder der Wegfall der Aussicht begründet keinen Hinweis auf die Rücksichtslosigkeit eines Vorhabens, weil es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel weder einen Schutz vor Verschlechterung der Aussicht noch vor Einsichtsmöglichkeiten von benachbarten Häusern gibt.(BVerwG, Urteil vom 13.06.1980 - 4 C 98.77 -, NJW 1981, 473 = BauR 1981, 45; Beschlüsse vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192, und vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84

    Voraussetzungen für die Annahme eines drittschützenden baurechtlichen

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.02.2013 - 5 L 36/13
    Von einer erdrückenden Wirkung kann prinzipiell nicht schon dann ausgegangen werden, wenn ein Neubau höher wird als ein benachbartes vorhandenes Bauwerk.(BVerwG, Beschluss vom 20.09.1984 - 4 B 181.84 -, DVBl 1985, 122: keine erdrückende Wirkung bei einem Grenzabstand von 8 m und einem Höhenunterschied von 2, 20 m; bejaht bei einem 12geschossigen Neubau 15 m von einem 2geschossigen Nachbarwohnhaus entfernt: BVerwG, Urteil vom 13.03.1981- 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.02.2013 - 5 L 36/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19.09.1986(- 4 C 8.84 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71 = Baurecht 1987, 70) entschieden, dass § 31 Abs. 2 BauGB mit dem Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen drittschützende Funktion hat.
  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.02.2013 - 5 L 36/13
    Auch eine mögliche Verschlechterung oder der Wegfall der Aussicht begründet keinen Hinweis auf die Rücksichtslosigkeit eines Vorhabens, weil es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel weder einen Schutz vor Verschlechterung der Aussicht noch vor Einsichtsmöglichkeiten von benachbarten Häusern gibt.(BVerwG, Urteil vom 13.06.1980 - 4 C 98.77 -, NJW 1981, 473 = BauR 1981, 45; Beschlüsse vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192, und vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.02.2013 - 5 L 36/13
    Der begünstigte Dritte muss es hinnehmen, dass Beeinträchtigungen, die von einem legal genutzten vorhandenen Bestand ausgehen, bei der Interessenabwägung als Vorbelastung berücksichtigt werden, die seine Schutzwürdigkeit mindern kann.(BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 -4 C 19.90-, BRS 55 Nr. 175 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

  • BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vorausleistung zu einem

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1979 - I A 178/76
  • OVG Saarland, 22.10.1982 - 2 R 209/81

    Anspruch auf Abbruch eines Grenzbaus; Ermessensreduzierung auf Null bei einer

  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 7/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen.

  • OVG Saarland, 26.01.2007 - 2 W 27/06

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Blockheizkraftwerk im allgemeinen

  • OVG Saarland, 29.03.2007 - 2 B 7/07

    Baueinstellung wegen abweichender Bauausführung

  • OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12

    Nachbarschutz im Genehmigungsfreistellungsfall

  • VG Saarlouis, 14.02.2012 - 5 L 1919/11

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Zulassungsbescheid, mit dem

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2005 - 7 A 3644/04
  • OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10

    Aussetzungsantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung

  • VG Saarlouis, 28.09.2012 - 5 L 694/12

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung: Abänderung wegen geänderter

  • VG Saarlouis, 28.09.2012 - 5 L 695/12

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung: Abänderung wegen geänderter

  • OVG Saarland, 18.01.2013 - 2 B 7/13

    Aussetzungsverfahren - Zwischenregelungen im Baunachbarstreit

  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden (Mehrfamilienhaus)

    Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4.2.2013 - 5 L 36/13 - wird zurückgewiesen.

    Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 4.2.2013 - 5 L 36/13 - ist unbegründet.

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