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   VG Saarlouis, 04.04.2008 - 11 K 884/07   

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VG Saarlouis, 04.04.2008 - 11 K 884/07 (https://dejure.org/2008,24931)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04.04.2008 - 11 K 884/07 (https://dejure.org/2008,24931)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04. April 2008 - 11 K 884/07 (https://dejure.org/2008,24931)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Saarlouis, 04.04.2008 - 11 K 885/07

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.04.2008 - 11 K 884/07
    Die Klägerin - Ehefrau des Klägers des Verfahrens 11 K 885/07 - ist chinesische Staatsangehörige und reiste am 25.04.2007 auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland ein.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens des Ehemanns der Klägerin 11 K 885/07 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen der Beklagten und des Landesverwaltungsamtes - Gemeinsame Ausländerbehörde -.

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.04.2008 - 11 K 884/07
    Eine begründete Furcht vor politischer Verfolgung im Heimatstaat ist dann zu bejahen, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in dem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.11.1977, BVerwGE 55, 82; vom 17.01.1989, EZAR 201, Nr. 19, und vom 30.10.1990, BVerwGE 87, 52).

    Für den Nachweis der objektiven Gefährdungslage genügt, soweit zur Begründung des Schutzbegehrens Ereignisse außerhalb des Geltungsbereichs des Asylverfahrensgesetzes angeführt werden, wegen des sachtypischen Beweisnotstandes im Asylverfahren die bloße Glaubhaftmachung dieser Vorgänge (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.1977, BVerwGE 55, 82).

  • FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 11 K 27/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Defekt des gerichtlichen Faxgerätes;

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.04.2008 - 11 K 884/07
    Bei der Klägerin ist - wie schon im Rahmen der Anhörung vor dem Bundesamt - kein in Einzelheiten detailreiches Vorbringen erkennbar, das ohne konkrete Nachfrage bis in Einzelheiten "plastisch" und verständlich erläutert sowie mit der Erkenntnislage in Übereinstimmung zu bringen wäre und eine politische Verfolgung belegen könnte (vgl. zu den an ein glaubhaftes Verfolgungsschicksal zu stellenden Anforderungen das Urteil der erkennenden Kammer vom 09.04.1998 -11 K 27/98.A- m.w.N.).
  • OVG Saarland, 19.05.1999 - 9 R 26/98

    China, Regimegegner, Demonstrationen, Polizei, Auseinandersetzungen,

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.04.2008 - 11 K 884/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte - die sich auf widerspruchsfreie Auskünfte und Stellungnahmen sachverständiger Stellen stützt - zieht auch weder die illegale Ausreise aus China noch die Asylantragstellung strafrechtliche Verfolgung oder politische Repressalien nach sich (vgl. nur die Urteile der Kammer vom 16.06.2005 -11 K 132/05.A- und vom 28.05.2004 - 11 K 88/03.A.- sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.05.1999 -9 R 26/98- und Beschlüsse vom 19.11.1999 -9 Q 209/99- und vom 07.02.2002 -9 Q 18/02-; seither erfolgte Ergänzungen der Dokumentation wie auch das Vorbringen der Klägerin rechtfertigen keine andere Beurteilung).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.04.2008 - 11 K 884/07
    Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26 a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg einreisender Asylbewerber von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist (BVerfG, Urteil vom 14.05.1996, BVerfGE 94, 49).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.04.2008 - 11 K 884/07
    Zur Asylanerkennung bzw. Gewährung entsprechenden Abschiebungsschutzes kann daher schon allein der Tatsachenvortrag der Asylantragstellerin führen, sofern ihre Behauptungen unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände in dem Sinne glaubhaft sind, dass die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht etwa nur von der Wahrscheinlichkeit - des behaupteten individuellen Schicksals, aus dem sie ihre Furcht vor politischer Verfolgung herleitet, gewonnen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.04.1985, BVerwGE 71, 180 und Beschluss vom 21.07.1989, NVwZ 1990, 171).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.04.2008 - 11 K 884/07
    Die umschriebenen Gefahren im Sinne von § 60 Abs. 5 AufenthG können nach der Rechtsprechung des BVerwG (insoweit übertragbar; BVerwGE 104, 265) vom Staat, Parteien oder Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebietes beherrschen, und hinsichtlich § 60 Abs. 2 und 3 AufenthG auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen, sofern kein ausreichender staatlicher bzw. quasistaatlicher Schutz zur Verfügung steht.
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 434.93

    Prozeßkostenhilfe im Revisionsverfahren

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.04.2008 - 11 K 884/07
    Hierzu gehört die lückenlose Schilderung der in ihre eigene Sphäre fallenden Ereignisse, insbesondere der persönlichen Erlebnisse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.1989, NVwZ-RR 1990, 379 und urteil vom 10.05.1994, NVwZ 1994, 1123).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.04.2008 - 11 K 884/07
    Hierzu gehört die lückenlose Schilderung der in ihre eigene Sphäre fallenden Ereignisse, insbesondere der persönlichen Erlebnisse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.1989, NVwZ-RR 1990, 379 und urteil vom 10.05.1994, NVwZ 1994, 1123).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.04.2008 - 11 K 884/07
    Eine begründete Furcht vor politischer Verfolgung im Heimatstaat ist dann zu bejahen, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in dem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.11.1977, BVerwGE 55, 82; vom 17.01.1989, EZAR 201, Nr. 19, und vom 30.10.1990, BVerwGE 87, 52).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Tamilen

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
  • VG Saarlouis, 04.04.2008 - 11 K 885/07
    Der Kläger, Ehemann der Klägerin des Verfahrens 11 K 884/07, ist chinesischer Staatsangehöriger und reiste auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland ein.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens der Ehefrau des Klägers 11 K 884/07 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen der Beklagten und des Landesverwaltungsamtes - Gemeinsame Ausländerbehörde -.

    Er hätte sich nicht direkt nach seiner Flucht nur ein km von seinem Wohn- und "Flucht"ort entfernt von zwei Privatärzten operieren lassen können, dann von diesen zu einem Volkskrankenhaus in der Nachbarstadt verbracht werden können, wo er elf Tage hat bleiben können, ohne von der Polizei behelligt zu werden, zumal seine Ehefrau ihn während dieser Zeit besucht hat (so sein Vortrag S. 6 der Anhörungsniederschrift, Bl. 46 der Verwaltungsunterlagen der Beklagten; der Kläger will ja schon vorher von der Polizei aufgrund seiner regimekritischen Äußerungen und Kontakten zu einem amerikanischen Journalisten, dem er militärische Informationen gegeben haben will, beobachtet worden sein, so dass eine simple Beschattung der Ehefrau die Polizei zum Kläger geführt hätte; insoweit besteht auch ein eklatanter Widerspruch, da der Kläger behauptet, seine Ehefrau habe ihn nur einmal besucht, während seine Frau behauptet, sie sei eine Woche im Krankenhaus geblieben, vgl. S. 6 der Anhörungsniederschrift der Ehefrau; Klägerin des Verfahrens 11 K 884/07).

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