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   VG Saarlouis, 04.07.2018 - 5 K 292/18   

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https://dejure.org/2018,18700
VG Saarlouis, 04.07.2018 - 5 K 292/18 (https://dejure.org/2018,18700)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04.07.2018 - 5 K 292/18 (https://dejure.org/2018,18700)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 5 K 292/18 (https://dejure.org/2018,18700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftsatz an anderes Gericht: Verfahren wird nicht "betrieben"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05

    Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.07.2018 - 5 K 292/18
    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Betreibensaufforderung(vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11 -, juris Rn. 29; BVerwG, Beschluss vom 07.07.2005 - 10 BN 1.05 -, juris Rn. 4) am 14.12.2017 bestanden sachlich begründete Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei den Klägern.
  • VGH Bayern, 19.01.1999 - 1 C 97.1542
    Auszug aus VG Saarlouis, 04.07.2018 - 5 K 292/18
    Entsteht nach einem Einstellungsbeschluss Streit oder Unklarheit darüber, ob eine wirksame Klagerücknahme nach § 92 Abs. 1 oder 2 VwGO vorliegt, zeigt sich der deklaratorische Charakter des Einstellungsbeschlusses darin, dass das Verfahren vom Kläger fortgesetzt werden kann, indem er ein entsprechendes Begehren an das Gericht richtet.(Stuhlfahrt, in Bader, VwGO, § 92 Rdnr. 30 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 26.01.1981 - 6 C 70.80 -, Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 5; VGH München, Beschluss vom 19.01.1999 - 1 C 97.1542 -, NVwZ 1999, 896; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.01.1999 - 3 Y 1/99 -, NVwZ 1999, 897) Dieses Verfahren ist zunächst auf die Wirksamkeit der Klagerücknahme beschränkt.
  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11

    Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.07.2018 - 5 K 292/18
    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Betreibensaufforderung(vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11 -, juris Rn. 29; BVerwG, Beschluss vom 07.07.2005 - 10 BN 1.05 -, juris Rn. 4) am 14.12.2017 bestanden sachlich begründete Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei den Klägern.
  • OVG Saarland, 20.01.1999 - 3 Y 1/99

    Klagerücknahmefiktion; Feststellender Beschluß; Beschwerdefähigkeit;

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.07.2018 - 5 K 292/18
    Entsteht nach einem Einstellungsbeschluss Streit oder Unklarheit darüber, ob eine wirksame Klagerücknahme nach § 92 Abs. 1 oder 2 VwGO vorliegt, zeigt sich der deklaratorische Charakter des Einstellungsbeschlusses darin, dass das Verfahren vom Kläger fortgesetzt werden kann, indem er ein entsprechendes Begehren an das Gericht richtet.(Stuhlfahrt, in Bader, VwGO, § 92 Rdnr. 30 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 26.01.1981 - 6 C 70.80 -, Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 5; VGH München, Beschluss vom 19.01.1999 - 1 C 97.1542 -, NVwZ 1999, 896; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.01.1999 - 3 Y 1/99 -, NVwZ 1999, 897) Dieses Verfahren ist zunächst auf die Wirksamkeit der Klagerücknahme beschränkt.
  • BVerwG, 26.01.1981 - 6 C 70.80

    Feststellung der Nichtbeendigung eines Rechtsstreits durch Klagerücknahme -

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.07.2018 - 5 K 292/18
    Entsteht nach einem Einstellungsbeschluss Streit oder Unklarheit darüber, ob eine wirksame Klagerücknahme nach § 92 Abs. 1 oder 2 VwGO vorliegt, zeigt sich der deklaratorische Charakter des Einstellungsbeschlusses darin, dass das Verfahren vom Kläger fortgesetzt werden kann, indem er ein entsprechendes Begehren an das Gericht richtet.(Stuhlfahrt, in Bader, VwGO, § 92 Rdnr. 30 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 26.01.1981 - 6 C 70.80 -, Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 5; VGH München, Beschluss vom 19.01.1999 - 1 C 97.1542 -, NVwZ 1999, 896; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.01.1999 - 3 Y 1/99 -, NVwZ 1999, 897) Dieses Verfahren ist zunächst auf die Wirksamkeit der Klagerücknahme beschränkt.
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