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   VG Saarlouis, 04.08.2015 - 3 K 1955/14   

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VG Saarlouis, 04.08.2015 - 3 K 1955/14 (https://dejure.org/2015,20258)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04.08.2015 - 3 K 1955/14 (https://dejure.org/2015,20258)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04. August 2015 - 3 K 1955/14 (https://dejure.org/2015,20258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 26a AsylVfG 1992, § 34a AsylVfG 1992, EURL 95/2011
    Sicherer Drittstaat Bulgarien; Mängel im Asylsystem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von systematischen Mängel im bulgarischen Asylsystem für alleinstehende Männer; Einstufung von Bulgarien als sicheren Drittstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Saarlouis, 12.01.2015 - 3 L 1956/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.08.2015 - 3 K 1955/14
    Mit Beschluss vom 12.01.2015 -3 L 1956/14- hat das Gericht den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage zurückgewiesen.

    Es ist nicht ersichtlich, dass in Bulgarien abweichend von der verfassungsrechtlichen Vermutung nicht mehr dem in Art. 16 a Abs. 2 GG normierten Standard des Flüchtlings- oder Menschenrechtsschutzes genügt würde(std. Rspr. der Kammer, vgl. nur der den Beteiligten bekannte Beschluss vom 12.01.2015 - 3 L 1956/14 - sowie Urteil vom 30.04.2015 - 3 K 1032/14 -, welches den Prozessbevollmächtigten des Klägers unter dem 05.06.2015 übersandt wurde).

  • BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für auf § 580 Nr 7 Buchst b

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.08.2015 - 3 K 1955/14
    Dabei ist anzumerken, dass selbst Fehlleistungen im Einzelfall das Konzept der normativen Vergewisserung nach der Rechtsprechung des EGMR, die für die nationale Rechtsprechung Vorbild- und Leitfunktion hat(vgl. so ausdrücklich nur BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - BVerwG 2 C 3.12 - ZBR 2013, 257 Rn. 46 sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08 -, juris), nicht in Frage stellen.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.08.2015 - 3 K 1955/14
    Die Entscheidung findet ihre Rechtsgrundlage in Art. 16a Abs. 2 GG und §§ 26a, 31 Abs. 4, 34a AsylVfG(vgl. dazu, dass die Regelungen der Art. 16a GG und die darauf beruhenden Regelungen des AsylVfG nicht zu beanstanden sind BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93-, juris), nachdem dem Kläger in Bulgarien subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zuerkannt worden ist.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.08.2015 - 3 K 1955/14
    Dabei ist anzumerken, dass selbst Fehlleistungen im Einzelfall das Konzept der normativen Vergewisserung nach der Rechtsprechung des EGMR, die für die nationale Rechtsprechung Vorbild- und Leitfunktion hat(vgl. so ausdrücklich nur BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - BVerwG 2 C 3.12 - ZBR 2013, 257 Rn. 46 sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08 -, juris), nicht in Frage stellen.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.08.2015 - 3 K 1955/14
    Die Sonderfälle im Sinne der oben genannten Rechtsprechung des BVerfG(FN 3), nach denen von einer Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG abzusehen ist, entsprechen inhaltlich den systemischen Mängeln im Sinne der Ausführungen in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011 -C 411/10 und C 493/10- und vom 10.12.2013 -C 394/12- wonach ein Asylbewerber einer Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nur damit entgegentreten kann, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden und die zugunsten des Mitgliedstaates streitende Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht, widerlegt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14

    Systemische Schwachstellen in Bulgarien

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.08.2015 - 3 K 1955/14
    Im Übrigen verweist das Gericht auf die überzeugenden Ausführungen des VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2014 -A 11 S 1778/14-(Vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 10.03.2015 - 1 B 7/15 -, juris) und macht sich diese zu Eigen.
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.08.2015 - 3 K 1955/14
    Die Sonderfälle im Sinne der oben genannten Rechtsprechung des BVerfG(FN 3), nach denen von einer Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG abzusehen ist, entsprechen inhaltlich den systemischen Mängeln im Sinne der Ausführungen in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011 -C 411/10 und C 493/10- und vom 10.12.2013 -C 394/12- wonach ein Asylbewerber einer Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nur damit entgegentreten kann, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden und die zugunsten des Mitgliedstaates streitende Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht, widerlegt ist.
  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.08.2015 - 3 K 1955/14
    Der EGMR führt aus(EGMR vom 02.04.2013 Nr. 27725/10):.
  • VG Saarlouis, 30.04.2015 - 3 K 1032/14

    Rechtsschutz im Asylrecht

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.08.2015 - 3 K 1955/14
    Es ist nicht ersichtlich, dass in Bulgarien abweichend von der verfassungsrechtlichen Vermutung nicht mehr dem in Art. 16 a Abs. 2 GG normierten Standard des Flüchtlings- oder Menschenrechtsschutzes genügt würde(std. Rspr. der Kammer, vgl. nur der den Beteiligten bekannte Beschluss vom 12.01.2015 - 3 L 1956/14 - sowie Urteil vom 30.04.2015 - 3 K 1032/14 -, welches den Prozessbevollmächtigten des Klägers unter dem 05.06.2015 übersandt wurde).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2015 - A 11 S 106/15

    Zulässigkeit der Überstellung eines alleinstehenden Mannes nach Bulgarien zur

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.08.2015 - 3 K 1955/14
    Mit diesem Urteil wurde eine Verfügung des Bundeamtes nach §§ 27a, 34a AsylVfG, mit der der Asylantrag eines aus Syrien stammenden kurdischen Volkszugehörigen als unzulässig qualifiziert und die Abschiebung nach Bulgarien angeordnet wurde, als rechtmäßig angesehen, da das Asylverfahren in Bulgarien nicht (mehr) an systematischen Schwachstellen leide, die einen Ausländer der konkreten Gefahr aussetzten würden, im Falle einer Rücküberstellung eine menschunwürdige Behandlung erfahren zu müssen(So auch OVG NRW, Beschluss vom 29.01.2015 - 14 A 134/15.A -, juris; Bayr. VGH, Urteil vom 29.01.2015 - 13 a B 14.50038 -, juris, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2015 - A 11 S 106/15 -, juris, deren Ausführungen sich die Kammer ergänzend anschließt).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - 14 A 134/15

    Sichere Drittstaaten, subsidiärer Schutz, Bulgarien, unmenschliche Behandlung,

  • VGH Bayern, 29.01.2015 - 13a B 14.50038

    Gegen einen Bescheid, mit dem der Asylantrag nach § 27a AsylVfG als unzulässig

  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen

  • VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 197/15

    Asylrecht: Einreise über Bulgarien; kein sicherer Drittstaat mehr

    Das Gericht geht vorliegend jedoch davon aus, dass Bulgarien für den Kläger nicht mehr als sicherer Drittstaat anzusehen ist(Insoweit hält das Gericht nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung, vgl. nur den ablehnenden PKH-Beschluss im vorliegenden Verfahren vom 13.05.2015 sowie Urteil vom 04.08.2015 -3 K 1955/14-, juris, fest).
  • VG Magdeburg, 02.09.2015 - 9 A 399/14

    Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien

    Selbst wenn man der Auffassung des erkennenden Gerichts nicht folgen sollte und mit dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (vgl. oben) und der wohl überwiegenden Rechtsprechung (vgl. VG Berlin, U. v. 04.06.2015 - 23 K 906.14 A - VG des Saarlandes, U. v. 04.08.2015 - 3 K 1955/14 - VG Düsseldorf, U. v. 29.06.2015 - 13 K 3215/15.A - alle juris ) davon ausgeht, dass die Drittstaatenregelung des § 26a AsylVfG anwendbar ist, mit der Folge, dass die Beklagte dem Grunde nach berechtigt ist, eine Abschiebungsanordnung zu erlassen, wäre eine Abschiebung der Kläger angesichts des Umstandes, dass sie gemeinsam mit der nach religiösen Ritus verheirateten Ehefrau und Mutter - Klägerin des Verfahrens 9 A 401/14 MD - und des am 16.06.2015 geborenen dritten Kindes einer schutzbedürftigen Personengruppe angehören, derzeit nicht möglich.
  • VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 749/15

    Asyl: Systemische Mängel im Umgang mit Inhabern eines Schutzstatus; Bulgarien

    Das Gericht geht vorliegend jedoch davon aus, dass Bulgarien für den Kläger nicht mehr als sicherer Drittstaat anzusehen ist (Insoweit hält das Gericht nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung, vgl. nur Urteil vom 04.08.2015 -3 K 1955/14-, juris, fest).
  • VG Saarlouis, 04.01.2016 - 3 K 2056/14

    Bulgarien ist kein sicherer Drittstaat mehr

    Das Gericht geht vorliegend jedoch davon aus, dass Bulgarien für die Kläger nicht mehr als sicherer Drittstaat anzusehen ist (Insoweit hält das Gericht nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung, vgl. nur Urteil vom 04.08.2015 -3 K 1955/14-, juris, fest.).
  • VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 1037/15

    Asylrecht: Bulgarien ist kein sicherer Drittstaat mehr

    Das Gericht geht vorliegend jedoch davon aus, dass Bulgarien für den Kläger nicht mehr als sicherer Drittstaat anzusehen ist(Insoweit hält das Gericht nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung, vgl. nur Urteil vom 04.08.2015 -3 K 1955/14-, juris, fest).
  • VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 738/15

    Systemische Mängel; Bulgarien als sicherer Drittstaat

    Das Gericht geht vorliegend jedoch davon aus, dass Bulgarien für die Klägerin nicht mehr als sicherer Drittstaat anzusehen ist(Insoweit hält das Gericht nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung, vgl. nur Urteil vom 04.08.2015 -3 K 1955/14-, juris, fest).
  • VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 615/15

    Asyl: Systemische Mängel im Umgang mit Inhabern eines Schutzstatus; Bulgarien

    Das Gericht geht vorliegend jedoch davon aus, dass Bulgarien für den Kläger nicht mehr als sicherer Drittstaat anzusehen ist(Insoweit hält das Gericht nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung, vgl. nur Urteil vom 04.08.2015 -3 K 1955/14-, juris, fest).
  • VG Würzburg, 21.03.2016 - W 4 K 15.50427
    Die Kammer folgt der obergerichtlichen Rechtsprechung (BayVGH, U.v. 29.1.2015 - 13a B 14.50038; VGH BW, U.v. 10.11.2014 - A 11 S 1778/14; U.v. 18.3.2015-A11 S 2042/14; U.V. 1.4.2015-A11 S 106/15 - alle juris), der Rechtsprechung anderer Kammern des Verwaltungsgerichts Würzburg (z.B. B.v. 28.7.2015 - W 2 S 15.50231; B.v. 29.6.2015 - W 2 S 15.50142) sowie der Rechtsprechung zahlreicher weiterer Verwaltungsgerichte (vgl. zu­ letzt etwa VG Regensburg, B.v. 23.2.2016 - RN 1 S 16.50036; VG München, B.v. 15.01.2016- M 3 S 15.50925; VG Gelsenkirchen, U.v. 19.2.2016 - 2 a K 3697/15.A; VG Minden, U.v. 10.2.2015 - 10 K 1660/14.A; VG Berlin, U.v. 22.1.2016 - 23 K 399.14 A; VG Cottbus, B.v. 19.8.2015 - VG 1 L 241/15.A; VG Frankfurt a.M., B.v. 6.8.2015 - 7 L 2677/15.F.A.; VG Saarlouis, U.v. 4.8.2015 - 3 K 1955/14; VG Ansbach, U.v. 10.7.2015 - An 14 K 15.50050; VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 5 K 15.50252 - alle juris), dass jedenfalls bei alleinstehenden Männern eine Überstellung nach Bulgarien nicht wegen systemischer Mängel oder Schwachstellen des Asylverfahrens oder der Auf­ nahmebedingungen als unmöglich i.S.d. Art. 3 Abs. 2 UA2 Dublin lll-VO an­ zusehen ist.
  • VG Saarlouis, 12.01.2015 - 3 L 1956/14
    Am 06.11.2014 hat der Antragsteller Klage (Az.: 3 K 1955/14) erhoben und zugleich einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt.
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