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   VG Saarlouis, 04.12.2017 - 3 K 107/16   

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https://dejure.org/2017,64215
VG Saarlouis, 04.12.2017 - 3 K 107/16 (https://dejure.org/2017,64215)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04.12.2017 - 3 K 107/16 (https://dejure.org/2017,64215)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - 3 K 107/16 (https://dejure.org/2017,64215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Anwendungsbereich/Zuständigkeit

  • fragdenstaat.de

    Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) - Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern - Anwendungsbereich/Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.08.1962 - I C 161.58

    Rechtliche Ausgestaltung des Benutzungsrechts eines Weges durch die

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.12.2017 - 3 K 107/16
    Dem nachträglich mit Schreiben vom 11.05.2017 gestellten Feststellungsantrag, dass der Bürgermeister und Vertreter der Beklagten nicht ermächtigt gewesen sei, die Kündigung des besagten Pachtvertrags gegenüber der Pächterin, der Ehefrau des Klägers, auszusprechen, steht ungeachtet sonstiger sich stellender Zulässigkeitsfragen - beispielsweise, ob es sich um eine unzulässige gewillkürte Prozessstandschaft oder eine unzulässige Klageänderung in Form einer Klageerweiterung handelt - jedenfalls das unabdingbare, in jeder Verfahrenslage von Amts wegen zu beachtende Prozesshindernis der rechtskräftigen Entscheidung i.S.d. § 121 Nr. 1 VwGO entgegen, das eine erneute gerichtliche Nachprüfung eines Anspruchs, über den gerichtlicherseits bereits rechtskräftig entschieden worden ist, verbietet.(Vgl. BVerwGE 14, 359 [362 f.] = NJW 1973, 371 und BVerwG, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70 = NJW 1996, 737 m.w.N.) Über die vom Kläger begehrte Feststellung ist - im Verhältnis zwischen Kläger und Beklagter - durch das amtsgerichtliche Urteil, gegen das der Kläger kein Rechtsmittel eingelegt hat, und - im Verhältnis zwischen der Ehefrau des Klägers und der Beklagten - durch das landgerichtliche Urteil bereits rechtskräftig entschieden worden.
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 21.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; Vertraulichkeitspflicht;

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.12.2017 - 3 K 107/16
    § 3 Nr. 4 IFG überlässt als Rezeptionsnorm den besonderen Geheimnisschutz den in Bezug genommenen Spezialvorschriften.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 24.05.2011 - 7 C 6/10 - und vom 28.07.2016 - 7 C 3/15 -, jeweils juris.) Was nach anderen Vorschriften geheim zu halten ist, bleibt auch unter der Geltung des Informationsfreiheitsgesetzes geheim.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 29.10.2009 - 7 C 21/08 - und vom 29.06.2017 - 7 C 22/15 -, jeweils juris.) Zwar hat sich der Ortsrat der Gemeinde A-Stadt keine Geschäftsordnung gegeben, die als "besondere Rechtsvorschrift" im Sinne des § 3 Nr. 4 IFG angesehen werden könnte.
  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.12.2017 - 3 K 107/16
    § 3 Nr. 4 IFG überlässt als Rezeptionsnorm den besonderen Geheimnisschutz den in Bezug genommenen Spezialvorschriften.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 24.05.2011 - 7 C 6/10 - und vom 28.07.2016 - 7 C 3/15 -, jeweils juris.) Was nach anderen Vorschriften geheim zu halten ist, bleibt auch unter der Geltung des Informationsfreiheitsgesetzes geheim.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 29.10.2009 - 7 C 21/08 - und vom 29.06.2017 - 7 C 22/15 -, jeweils juris.) Zwar hat sich der Ortsrat der Gemeinde A-Stadt keine Geschäftsordnung gegeben, die als "besondere Rechtsvorschrift" im Sinne des § 3 Nr. 4 IFG angesehen werden könnte.
  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 3.15

    Geheimhaltungspflicht; Vertraulichkeitspflicht; Rechtsvorschrift;

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.12.2017 - 3 K 107/16
    § 3 Nr. 4 IFG überlässt als Rezeptionsnorm den besonderen Geheimnisschutz den in Bezug genommenen Spezialvorschriften.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 24.05.2011 - 7 C 6/10 - und vom 28.07.2016 - 7 C 3/15 -, jeweils juris.) Was nach anderen Vorschriften geheim zu halten ist, bleibt auch unter der Geltung des Informationsfreiheitsgesetzes geheim.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 29.10.2009 - 7 C 21/08 - und vom 29.06.2017 - 7 C 22/15 -, jeweils juris.) Zwar hat sich der Ortsrat der Gemeinde A-Stadt keine Geschäftsordnung gegeben, die als "besondere Rechtsvorschrift" im Sinne des § 3 Nr. 4 IFG angesehen werden könnte.
  • LG Saarbrücken, 24.05.2017 - 10 S 99/16

    Grundstückspachtvertrag mit einer Gemeinde: Willkürliche Kündigung durch den

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.12.2017 - 3 K 107/16
    Amtsgericht wie Landgericht haben festgestellt, dass die Kündigung des Pachtvertrages durch den gemäß § 59 Abs. 1 KSVG allein vertretungsberechtigten Bürgermeister der Beklagten wirksam ausgesprochen werden konnte und es keiner Zustimmung des Gemeinderates bedurfte.(LG Saarbrücken Urt. v. 24.5.2017 - 10 S 99/16, BeckRS 2017, 116793, Rn. 28 - 36, beck-online.) Einer Zustimmung des Ortsrates bedurfte es mithin erst recht nicht.
  • OVG Saarland, 02.05.2019 - 2 A 6/18

    Einsicht in die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil einer Sitzung eines

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4. Dezember 2017 - 3 K 107/16 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 4.12.2017 - 3 K 107/16 -, durch das seine Klage auf Gewährung von Akteneinsicht in die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrats von A-Stadt am 22.4.2014 über die nachträgliche Beschlussfassung zu Kündigung des Pachtvertrages zwischen der Beklagten und seiner Ehefrau beziehungsweise seine Feststellungsklage betreffend die fehlende Befugnis des Bürgermeisters der Beklagten zur Kündigung dieses Pachtvertrags zum 31.7.2014 abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.

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