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   VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 738/15   

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VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 738/15 (https://dejure.org/2016,99)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 05.01.2016 - 3 K 738/15 (https://dejure.org/2016,99)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 05. Januar 2016 - 3 K 738/15 (https://dejure.org/2016,99)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 738/15
    Dieser fehlte schon das Rechtsschutzbedürfnis, weil das Bundesamt, wenn es zuständig ist, den Asylantrag von Amts wegen sachlich prüfen muss, und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es hier nach Aufhebung der Verfügung untätig bleiben würde(Vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 27.10.2015 -1 C 32.14.-;OVG NRW, Urteil vom 7. März 2014 - 1 A 21/12.A-, DVBl. 2014, 790 = juris, Rn. 31; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. April 2014 - A 11 S 1721/13-, juris, Rn. 18.).

    Auch eine Verpflichtungsklage, die auf das Ziel gerichtet ist, als Asylberechtigter anerkannt zu werden, die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz zuerkannt oder nationale Abschiebungsverbote festgestellt zu bekommen, scheidet aus(Vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. März 2014 - 1 A 21/12.A-, juris, Rn. 28ff., Beschluss vom 18. Mai 2015 - 11 A 2639/14.A-, juris, Rn. 20; Bay. VGH, Urteil vom 28. Februar 2014 - 13a B 13.30295-, BayVBl. 2014, 628, und Beschluss vom 11. März 2015 - 13a ZB 14.50043-, juris, Rn. 6; Hamb. OVG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 1 Bf 208/14.AZ-, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 6. November 2014 - 13 LA 66/14-, AuAS 2014, 273; OVG Saarl., Beschluss vom 12. September 2014 - 2 A 191/14-, juris, Rn. 11).

    Die Verwaltungsgerichte haben deshalb das Asylbegehren auch nicht in der Sache spruchreif zu machen(Vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. März 2014 - 1 A 21/12.A-, juris, Rn. 34ff., Beschluss vom 18. Mai 2015 - 11 A 2639/14.A-, juris, Rn. 11.).

    Als Maßstab sind die Art. 17 und 18 der Aufnahmerichtlinie mit den dort geregelten zeitlich begrenzten Einschränkungsmöglichkeiten bei vorübergehenden Unterbringungsengpässen und der Verpflichtung, auch in diesen Fällen die Grundbedürfnisse zu decken, heranzuziehen(vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.03.2014 -1 A 21/12.A-, juris).

  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 738/15
    Die Einreise aus einem sicheren Drittstaat hat darüber hinaus zur Folge, dass sich der Asylbewerber nicht auf § 3 AsylG (Flüchtlingszuerkennung), § 4 AsylG (Subsidiärer Schutz) sowie die nationalen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5, Abs. 7 Satz 1 AufenthG berufen kann(Über § 60 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 AufenthG, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.06.2014 - 10 C 7/13- BVerwGE 150, 29ff., juris-Rn. 29und Beschluss vom 30.09.2015 - 1 B 51/15- juris).

    Eine erneute Prüfung über die bereits in Bulgarien mit positivem Ergebnis geprüften Voraussetzungen internationalen Schutzes ist entgegen der Auffassung des Bundesamtes auch nicht in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ( BVerwG, Urteil vom 17.06.2014 -10 C 7/13 - BVerwGE 150, 29 ff., juris; Beschluss vom 30.09.2015 - 1 B 51/15 - juris) unzulässig.

    Die vom Bundesamt der Beklagten genannte Entscheidung -10 C 7/13- verhält sich aber insbesondere nicht zu der hier entscheidungserheblichen Frage, ob die Gewährung internationalen/subsidiären Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat auch dann einem Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft entgegensteht, wenn dieser Mitgliedstaat das Konzept der normativen Vergewisserung nicht mehr erfüllt, weil es dort systemische Mängel im Aufnahmeverfahren anerkannt Schutzberechtigter selbst wie auch in seiner faktischen Umsetzung gibt.

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 738/15
    Auch diese sind im dargestellten Umfang vor Obdachlosigkeit, Unterernährung, Gewalt und gesundheitsgefährdenden Umständen in Unterkünften zu schützen(Vgl. in diesem Sinne wohl auch BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 -2 BvR 732/14-, juris Rn.15, 16).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist davon auszugehen, dass Bulgarien kein sicherer Drittstaat mehr ist, weil nunmehr wesentliche Gründe für die beachtliche Wahrscheinlichkeit sprechen, dass dort systemische Mängel im Aufnahmeverfahren anerkannt Schutzberechtigter selbst wie auch in seiner faktischen Umsetzung vorliegen(Es sei nochmals angemerkt, dass die Prüfungsgrundsätze der systemischen Mängel im sog. Dublin-Verfahren auf das Verfahren des sicheren Drittstaats anzuwenden sind, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 -2 BvR 732/14-, juris).

  • BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 51.15

    Zuerkennung der Rechtsstellung eines Flüchtlings im Ausland hinsichtlich

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 738/15
    Die Einreise aus einem sicheren Drittstaat hat darüber hinaus zur Folge, dass sich der Asylbewerber nicht auf § 3 AsylG (Flüchtlingszuerkennung), § 4 AsylG (Subsidiärer Schutz) sowie die nationalen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5, Abs. 7 Satz 1 AufenthG berufen kann(Über § 60 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 AufenthG, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.06.2014 - 10 C 7/13- BVerwGE 150, 29ff., juris-Rn. 29und Beschluss vom 30.09.2015 - 1 B 51/15- juris).

    Eine erneute Prüfung über die bereits in Bulgarien mit positivem Ergebnis geprüften Voraussetzungen internationalen Schutzes ist entgegen der Auffassung des Bundesamtes auch nicht in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ( BVerwG, Urteil vom 17.06.2014 -10 C 7/13 - BVerwGE 150, 29 ff., juris; Beschluss vom 30.09.2015 - 1 B 51/15 - juris) unzulässig.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 738/15
    Das Gericht hat in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 -2 BvR 1938/93-, juris) bei der Frage, ob der Drittstaat "sicher" ist, im Grunde zu prüfen, ob systemische Mängel im Sinne der Ausführungen in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011 - C 411/10 und C 493/10 - und vom 10.12.2013 - C 394/12 - vorliegen.

    In einem solchen Fall entspricht es den verfassungsrechtlichen Grundsätzen, eine Zuständigkeit des Bundesamtes trotz der Drittstaatregelung anzunehmen; dies ergibt sich letztlich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.1996 -2 BvR 1938/93-, wo ausgeführt wird:.

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 738/15
    Das Gericht hat in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 -2 BvR 1938/93-, juris) bei der Frage, ob der Drittstaat "sicher" ist, im Grunde zu prüfen, ob systemische Mängel im Sinne der Ausführungen in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011 - C 411/10 und C 493/10 - und vom 10.12.2013 - C 394/12 - vorliegen.

    Die Annahme einer drohenden Verletzung des Grundrechts aus Art. 4 GR-Charta muss durch wesentliche Gründe (vgl. auch EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 u.a., N.S. u.a.-, NVwZ 2012, 417 : "ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe") gestützt werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - 11 A 2639/14

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gegen eine Entscheidung des Bundesamts für

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 738/15
    Auch eine Verpflichtungsklage, die auf das Ziel gerichtet ist, als Asylberechtigter anerkannt zu werden, die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz zuerkannt oder nationale Abschiebungsverbote festgestellt zu bekommen, scheidet aus(Vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. März 2014 - 1 A 21/12.A-, juris, Rn. 28ff., Beschluss vom 18. Mai 2015 - 11 A 2639/14.A-, juris, Rn. 20; Bay. VGH, Urteil vom 28. Februar 2014 - 13a B 13.30295-, BayVBl. 2014, 628, und Beschluss vom 11. März 2015 - 13a ZB 14.50043-, juris, Rn. 6; Hamb. OVG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 1 Bf 208/14.AZ-, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 6. November 2014 - 13 LA 66/14-, AuAS 2014, 273; OVG Saarl., Beschluss vom 12. September 2014 - 2 A 191/14-, juris, Rn. 11).

    Die Verwaltungsgerichte haben deshalb das Asylbegehren auch nicht in der Sache spruchreif zu machen(Vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. März 2014 - 1 A 21/12.A-, juris, Rn. 34ff., Beschluss vom 18. Mai 2015 - 11 A 2639/14.A-, juris, Rn. 11.).

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 738/15
    Auch begründet Art. 3 EMRK keine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen(EGMR, Urteil vom 21.01.2011, a.a.O.; ders.: Beschluss vom 2.04.2013 -27725/10- H. u.a. gegen die Niederlande und Italien, ZAR 2013, S. 336u. juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 57/15

    Anwendbarkeit der Dublin II Verordnung bei Flüchtlingsanerkennung, bei weiterem

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 738/15
    Da Bulgarien nach den obigen Ausführungen derzeit nicht als sicherer Drittstaat angesehen werden kann, ist die Abschiebungsandrohung bezüglich Bulgariens schon von daher rechtswidrig(Vgl. dazu, dass auch die Auffassung des Bundesamtes der Beklagten, jede Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylG enthalte als milderes Mittel zugleich auch eine Abschiebungsandrohung nicht zutrifft, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2015 -A 11 S 57/15-, juris; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 23.10.2015 -1 B 41/15-, juris).
  • VG Saarlouis, 04.08.2015 - 3 K 1955/14

    Sicherer Drittstaat Bulgarien; Mängel im Asylsystem

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.01.2016 - 3 K 738/15
    Das Gericht geht vorliegend jedoch davon aus, dass Bulgarien für die Klägerin nicht mehr als sicherer Drittstaat anzusehen ist(Insoweit hält das Gericht nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung, vgl. nur Urteil vom 04.08.2015 -3 K 1955/14-, juris, fest).
  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre

  • VG Oldenburg, 04.11.2015 - 12 A 498/15

    Umgang mit Inhabern eines Schutzstatus bei Vorliegen von systemischen Mängeln in

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

  • OVG Saarland, 12.09.2014 - 2 A 191/14

    Herstellung der Spruchreife in Dublin-Verfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13

    Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 13a B 13.30295

    Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2014 - 13 LA 66/14

    Subjektives Recht auf Prüfung eines Asylantrages in Deutschland wegen des Ablaufs

  • OVG Hamburg, 02.02.2015 - 1 Bf 208/14

    Zur Statthaftigkeit der isolierten Anfechtungsklage gegen ablehnenden Bescheid

  • VGH Bayern, 11.03.2015 - 13a ZB 14.50043

    Asylrecht Afghanistan; Unzuständigkeit der Bundesrepublik; Statthaftigkeit der

  • VG Berlin, 04.06.2015 - 23 K 906.14

    Kein Wahlrecht zwischen Anordnung und Androhung der Abschiebung

  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme;

  • VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 15.50067

    Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig wegen subsidiärem Schutz in Bulgarien

  • OVG Saarland, 03.06.2019 - 2 A 162/19

    (Keine) Möglichkeit der generellen Klärung der Frage im Berufungsverfahren, ob in

    Auf die dagegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht im Januar 2016(vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 5.1.2016 - 3 K 738/15 -) den Bescheid aufgehoben.
  • VG Ansbach, 15.01.2016 - AN 14 K 15.50126

    Aufhebung einer Abschiebungsanordnung

    Die vorgenannte Rechtsprechung ist zwar für Bescheide auf der Grundlage der Dublin II- oder Dublin III-VO ergangen, die Begründung ist jedoch für die Statthaftigkeit der Anfechtungsklage auf den vorliegenden "Drittstaatenbescheid" übertragbar (so auch VG Berlin, U. v. 4.6.2015 - 23 K 906.14 A -, juris; VG Ansbach, U. v. 7.10.2015 - AN 11 K 15.50067 - juris; VG Saarlouis, U. v. 5.1.2016 - 3 K 738/15 -, juris).
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