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   VG Saarlouis, 06.08.2015 - 3 L 780/15   

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VG Saarlouis, 06.08.2015 - 3 L 780/15 (https://dejure.org/2015,20786)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06.08.2015 - 3 L 780/15 (https://dejure.org/2015,20786)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06. August 2015 - 3 L 780/15 (https://dejure.org/2015,20786)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2015 - 3 L 780/15
    Art. 3 Abs. 2 UA 2 Dublin III-VO bestimmt in Umsetzung der Entscheidung des EuGH vom 21. Dezember 2011 (- C-411/10 u. C-493/10 -, NVwZ 2012, S. 417 u. juris), dass keine Überstellung in einen Mitgliedstaat erfolgen darf, wenn dort das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr der Verletzung des Art. 4 GR-Charta mit sich bringen.

    Nach der Sichtweise des Europäischen Gerichtshofs stünde andernfalls nicht weniger als der Daseinsgrund der Union und die Verwirklichung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, konkret des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, auf dem Spiel (EuGH, Urteil vom 21.12.2011 -C-411/10 u.a., N.S. u.a.- NVwZ 2012, 417).

    Das Dublin-Zuständigkeitssystem ist deshalb nur dann (teilweise) zu suspendieren, wenn einem Mitgliedstaat aufgrund der ihm vorliegenden Informationen nicht unbekannt sein kann, dass systemische Mängel oder Schwachstellen des Asylverfahrens und (bzw. genauer: oder) der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragsteller dort Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GR-Charta ausgesetzt zu sein(vgl. EuGH, Urteile vom 21.12.2011, a.a.O., und vom 14.11.2013 -C-4/11-, NVwZ 2014, 129).

    Die Annahme einer drohenden Verletzung des Grundrechts aus Art. 4 GR-Charta muss durch wesentliche Gründe (vgl. auch EuGH, Urteil vom 21.12.2011 -C-411/10 u.a., N.S. u.a.-, NVwZ 2012, 417: "ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe") gestützt werden.

  • VG Saarlouis, 15.06.2015 - 3 L 594/15

    Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2015 - 3 L 780/15
    Diese Voraussetzungen liegen für Ungarn nunmehr aufgrund der neuesten (politischen) Entwicklungen vor; insoweit ändert die Kammer - nach erfolgter Anhörung insbesondere der Antragsgegnerin - ihre bisherige Rechtsprechung(Vgl. zu dieser Rechtsprechung nur Beschluss vom 15.06.2015 -3 L 594/15- sowie Beschluss vom 01.04.2015 -3 L 184/15-, juris).

    Vor diesem Hintergrund vermag die Kammer ihre bisherige Rechtsprechung (vgl. nur Beschluss vom 15.06.2015 -3 L 594/15-) nicht mehr aufrechtzuerhalten.

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2015 - 3 L 780/15
    Wesentliche Kriterien für die zu entscheidende Frage, ob eine unmenschliche oder erniedrigende (bzw. "entwürdigende") Behandlung vorliegt, finden sich in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK (vgl. Urteile vom 21.01.2011 -Nr. 30696/09, M.S.S./Belgien- NVwZ 2011, 413, vom 04.11.2014 -Nr. 29217/12, Tharakel/Schweiz- juris, und Entscheidung vom 05.02.2015 -Nr. 51428/10, A.M.E./Niederlande- juris), der mit Art. 4 GR-Charta übereinstimmt(vgl. zu den Anforderungen ausführlich auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2014 -A 11 S 1778/14-, m.w.N.).

    Auch begründet Art. 3 EMRK keine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen(EGMR, Urteil vom 21.01.2011, a.a.O.; ders.: Beschluss vom 2.04.2013 -27725/10- H. u.a. gegen die Niederlande und Italien, ZAR 2013, S. 336u. juris).

  • VG Saarlouis, 01.04.2015 - 3 L 184/15

    Keine systemischen Mängel im Asylsystem Ungarns

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2015 - 3 L 780/15
    Die Kammer sieht nunmehr - in Abänderung ihrer bisherigen Rechtsprechung (vgl. nur Beschluss vom 01.04.2015 - 3 L 184/15 - juris) - systemische Mängel im ungarischen Asylsystem.

    Diese Voraussetzungen liegen für Ungarn nunmehr aufgrund der neuesten (politischen) Entwicklungen vor; insoweit ändert die Kammer - nach erfolgter Anhörung insbesondere der Antragsgegnerin - ihre bisherige Rechtsprechung(Vgl. zu dieser Rechtsprechung nur Beschluss vom 15.06.2015 -3 L 594/15- sowie Beschluss vom 01.04.2015 -3 L 184/15-, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14

    Systemische Schwachstellen in Bulgarien

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2015 - 3 L 780/15
    Vielmehr kann ein systemischer Mangel auch dann vorliegen, wenn er von vornherein lediglich eine geringe Zahl von Asylbewerbern betreffen kann, sofern er sich nur vorhersehbar und regelhaft realisieren wird und nicht gewissermaßen dem Zufall oder einer Verkettung unglücklicher Umstände bzw. Fehlleistungen von in das Verfahren involvierten Akteuren geschuldet ist(vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2014 -A 11 S 1778/14-, InfAuslR 2015, 77und juris).

    Wesentliche Kriterien für die zu entscheidende Frage, ob eine unmenschliche oder erniedrigende (bzw. "entwürdigende") Behandlung vorliegt, finden sich in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK (vgl. Urteile vom 21.01.2011 -Nr. 30696/09, M.S.S./Belgien- NVwZ 2011, 413, vom 04.11.2014 -Nr. 29217/12, Tharakel/Schweiz- juris, und Entscheidung vom 05.02.2015 -Nr. 51428/10, A.M.E./Niederlande- juris), der mit Art. 4 GR-Charta übereinstimmt(vgl. zu den Anforderungen ausführlich auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2014 -A 11 S 1778/14-, m.w.N.).

  • EGMR, 06.06.2013 - 2283/12

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Österreich, Ungarn, Rechtsweggarantie, effektiver

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2015 - 3 L 780/15
    Der dieser Rechtsprechung zugrundeliegende entscheidungserhebliche Ansatz war, dass auf die Urteile des EGMR vom 06.06.2013 (2283/12) und vom 03.07.2014 (71932/12) abgestellt wurde, wonach aufgrund geplanter oder bereits durchgeführter Änderungen im ungarischen Recht davon auszugehen ist, dass überstellte Personen einen hinreichenden Zugang zum Asylverfahren in Ungarn haben.
  • EGMR, 03.07.2014 - 71932/12

    Ungarn, Dublinverfahren, UNHCR, Dublin II-VO, Dublin III-Verordnung,

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2015 - 3 L 780/15
    Der dieser Rechtsprechung zugrundeliegende entscheidungserhebliche Ansatz war, dass auf die Urteile des EGMR vom 06.06.2013 (2283/12) und vom 03.07.2014 (71932/12) abgestellt wurde, wonach aufgrund geplanter oder bereits durchgeführter Änderungen im ungarischen Recht davon auszugehen ist, dass überstellte Personen einen hinreichenden Zugang zum Asylverfahren in Ungarn haben.
  • BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für auf § 580 Nr 7 Buchst b

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2015 - 3 L 780/15
    Diese Rechtsprechung, die für die nationale Rechtsprechung Vorbild- und Leitfunktion hat(vgl. so ausdrücklich nur BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 -BVerwG 2 C 3.12- ZBR 2013, 257 Rn. 46 sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.08.2013 -2 BvR 1380/08-, juris), ist aber durch die nunmehrigen Änderungen im Asylsystem Ungarns hinfällig.
  • EGMR, 20.09.2011 - 10816/10

    LOKPO AND TOURE v. HUNGARY

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2015 - 3 L 780/15
    Diese Rechtslage führte jedoch zu einer Verurteilung Ungarns durch den EGMR (Lokpo und Toure gegen Ungarn, Appl. Nr. 10816/10; siehe auch Appl. Nr. 13058/11) und zu einem EU-Vertragsverletzungsverfahren (dieses Verfahren führte zum 01.01.2014 zu einer Änderung des ungarischen Asylsystems, § 54, in Bezug auf Folgeanträge) (Siehe zu alldem, auch das ungarische Asylverfahren nach den Gesetzen von 2013/2014 erklärend, österr. BVwG vom 04.08.2014 -W 211 2010206-1/4 E-, zit. nach Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem).
  • EuGH, 30.05.2013 - C-528/11

    Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2015 - 3 L 780/15
    Diese Aussagen des UnHCR sind deshalb von erheblicher Bedeutung, weil die vom Amt des UNHCR herausgegebenen Dokumente im Rahmen der Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Asylsystems in dem Mitgliedsstaat, der nach den Kriterien der Dublin-VO als zuständiger Staat bestimmt wird, angesichts der Rolle, die dem Amt des UNHCR durch die Genfer Flüchtlingskonvention übertragen worden ist, die bei der Auslegung des unionsrechtlichen Asylverfahrens zu beachten ist, besonders relevant sind(vgl. EUGH, Urteil vom 30.05.2013, Az. C-528/11, ABl EU 2013 Nr. C 225 S. 12, in NVwZ-RR 2013, 660).
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

  • EGMR, 23.10.2012 - 13058/11

    AL-TAYYAR ABDELHAKIM v. HUNGARY

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15

    Einzelfälle des möglichen Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis;

  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

  • BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

  • EGMR, 13.01.2015 - 51428/10

    Unmenschliche Behandlung, erniedrigende Behandlung, unmenschliche oder

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

  • BVerfG, 22.12.2009 - 2 BvR 2879/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung

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