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   VG Saarlouis, 07.02.2014 - 6 L 153/14   

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VG Saarlouis, 07.02.2014 - 6 L 153/14 (https://dejure.org/2014,3866)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 07.02.2014 - 6 L 153/14 (https://dejure.org/2014,3866)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 07. Februar 2014 - 6 L 153/14 (https://dejure.org/2014,3866)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Wiesbaden, 28.02.2014 - 6 K 152/14

    Das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Ungarn weisen

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.02.2014 - 6 L 153/14
    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - 6 K 152/14 - wird zurückgewiesen.

    Der von dem Antragsteller gestellte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage - 6 K 152/14 - gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 21.01.2014, mit dem der Asylantrag als unzulässig erachtet und die Abschiebung nach Ungarn angeordnet wurde, ist zulässig, aber unbegründet.

  • VG Saarlouis, 09.09.2011 - 5 L 784/11

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Ungarn, psychische

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.02.2014 - 6 L 153/14
    Die Kammer geht davon aus, dass in Ungarn trotz gewisser Mängel grundsätzlich eine ordnungsgemäße Durchführung des Asylverfahrens gewährleistet ist.(Vgl. bereits VG Saarlouis, Beschlüsse vom 19.02.2013 - 3 L 397/13 - und vom 09.09.2011 - 5 L 784/11 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2013 - 12 S 675/13

    Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Ungarn

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.02.2014 - 6 L 153/14
    Die Kammer teilt die Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, dass das ungarische Asylrecht im Allgemeinen im Einklang mit den internationalen und europäischen Standards steht und die wichtigsten Garantien enthält.(Vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 6.08.2013 - 12 S 675/13 -, bei juris) Zwar wurde für die Vergangenheit berichtet, dass Asylbewerber in Ungarn längere Zeit und ohne Begründung inhaftiert worden sind.
  • EGMR, 06.06.2013 - 2283/12

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Österreich, Ungarn, Rechtsweggarantie, effektiver

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.02.2014 - 6 L 153/14
    Danach hat sich die Situation in Ungarn erheblich verbessert; es ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung von Asylbewerbern durch systemische Mängel des Asylverfahrens.(Vgl. VG München (unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung), Beschluss vom 27.01.2014 - M 4 S 14.30066 -, bei juris, unter Hinweis auf die Auskünfte des Auswärtigen Amtes an das VG Augsburg am 23.05.2013 und an den BayVGH am 9.07.2013) Dies wird auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(Vgl. EGMR, Urteil vom 6.06.2013 (Mohammed gegen Österreich), Nr. 2283/12) so gesehen: Zwar habe es in den Jahren 2011 und 2012 alarmierende Berichte über Ungarn als Asylland und insbesondere zur Situation überstellter Personen gegeben.
  • VG München, 27.01.2014 - M 4 S 14.30066

    Asylrecht; "Dublin-Verfahren"; Abschiebung nach Ungarn

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.02.2014 - 6 L 153/14
    Danach hat sich die Situation in Ungarn erheblich verbessert; es ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung von Asylbewerbern durch systemische Mängel des Asylverfahrens.(Vgl. VG München (unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung), Beschluss vom 27.01.2014 - M 4 S 14.30066 -, bei juris, unter Hinweis auf die Auskünfte des Auswärtigen Amtes an das VG Augsburg am 23.05.2013 und an den BayVGH am 9.07.2013) Dies wird auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(Vgl. EGMR, Urteil vom 6.06.2013 (Mohammed gegen Österreich), Nr. 2283/12) so gesehen: Zwar habe es in den Jahren 2011 und 2012 alarmierende Berichte über Ungarn als Asylland und insbesondere zur Situation überstellter Personen gegeben.
  • VG Saarlouis, 19.02.2013 - 3 L 397/13

    Rückführung eines Asylbewerbers nach Ungarn

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.02.2014 - 6 L 153/14
    Die Kammer geht davon aus, dass in Ungarn trotz gewisser Mängel grundsätzlich eine ordnungsgemäße Durchführung des Asylverfahrens gewährleistet ist.(Vgl. bereits VG Saarlouis, Beschlüsse vom 19.02.2013 - 3 L 397/13 - und vom 09.09.2011 - 5 L 784/11 -).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.02.2014 - 6 L 153/14
    Deshalb ist davon auszugehen, dass dem Asylsuchenden im Zielstaat der Abschiebung keine politische Verfolgung droht.(Vgl. BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 -, BVerfGE 94, 49 ff.) Das Konzept der normativen Vergewisserung wird dann durchbrochen, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber im Zielstaat der Abschiebung systematische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung des Asylbewerbers im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundrechts-Charta) implizieren.(Vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011, verb. Rechtssachen C-411/10 und C-393/10, NVwZ 2012, 417) In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Mindeststandards bei der Behandlung von Asylbewerbern im Allgemeinen eingehalten werden.
  • VG Regensburg, 17.12.2013 - RN 5 S 13.30749

    Abschiebungsanordnung nach Ungarn

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.02.2014 - 6 L 153/14
    Fehlleistungen im Einzelfall stellen das Konzept der normativen Vergewisserung nicht in Frage.(Vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 17.12.2013 - RN 5 S 13.30749 -, bei juris).
  • VG Ansbach, 08.11.2013 - AN 11 S 13.30890

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.02.2014 - 6 L 153/14
    In der jüngsten Mitteilung weise der UNHCR aber auf Änderungen hin, die im ungarischen Recht und in der Praxis geplant seien oder bereits durchgeführt worden seien, wonach überstellte Personen nun anscheinend einen hinreichenden Zugang zum Asylverfahren in Ungarn hätten.(Vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 05.12.2013 - Au 7 S 13.30454 - und VG Ansbach, Beschluss vom 08.11.2013 - AN 11 S 13.30890 -, jeweils bei Juris) Der Gerichtshof hat infolge dessen - nach Auswertung umfangreicher Stellungnahmen des UNHCR und anderer Stellen - festgestellt, dass der Beschwerdeführer bei einer Überstellung nach Ungarn im Rahmen der Dublin-Regelungen nicht mehr einer tatsächlichen und persönlichen Gefahr unterliegen würde, einer den Art. 3 EMRK verletzenden unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein.(Vgl. VG München a.a.O.).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    'O''Brien' - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.02.2014 - 6 L 153/14
    Deshalb ist davon auszugehen, dass dem Asylsuchenden im Zielstaat der Abschiebung keine politische Verfolgung droht.(Vgl. BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 -, BVerfGE 94, 49 ff.) Das Konzept der normativen Vergewisserung wird dann durchbrochen, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber im Zielstaat der Abschiebung systematische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung des Asylbewerbers im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundrechts-Charta) implizieren.(Vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011, verb. Rechtssachen C-411/10 und C-393/10, NVwZ 2012, 417) In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Mindeststandards bei der Behandlung von Asylbewerbern im Allgemeinen eingehalten werden.
  • EuGH, 01.03.2012 - C-393/10

    Rücküberstellung nach Ungarn; Ungarn als sicherer Drittstaat (bejaht)

  • VG Augsburg, 05.12.2013 - Au 7 S 13.30454
  • VG Wiesbaden, 28.02.2014 - 6 K 152/14

    Zu den Anforderungen an elektronische Akten

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie die sogenannte elektronische Akte des Bundesamtes, die Dokumentenmappe sowie die Akte des Eilverfahrens 6 L 153/14.WI.A Bezug genommen, welche sämtlich zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidung gemacht worden sind.
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