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   VG Saarlouis, 07.04.2016 - 5 K 168/15   

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VG Saarlouis, 07.04.2016 - 5 K 168/15 (https://dejure.org/2016,31156)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 07.04.2016 - 5 K 168/15 (https://dejure.org/2016,31156)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 07. April 2016 - 5 K 168/15 (https://dejure.org/2016,31156)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.04.2016 - 5 K 168/15
    Die grundrechtlich vermittelte Rechtsstellungsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG stehe nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG unter dem Vorbehalt einer gesetzlichen Regelung über Inhalt und Schranken der als Eigentum verstandenen Rechtsposition (Urteil vom 07.11.1997 - 4 C 7.97 -, NVwZ 1998, 735).

    Sei eine gesetzliche Regelung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vorhanden, so sei daneben für einen "Bestandsschutz", für den Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eine eigenständige Anspruchsgrundlage bilden könne, kein Raum (so BVerwG, Urteil vom 07.11.1997, a.a.O., m.w.N).

    In welchem Umfang das Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten eigentumsbezogenen Rechtsposition Schutz genießt, richtet sich mithin nach der bundes- oder landesrechtlichen Norm, die hierfür die Grundlage bildet (so BVerwG, Urteile vom 07.11.1997, a.a.O. - zu § 6 LBO NRW, u. v. 22.05.2007 - 4 B 14/07 -, BRS 71 Nr. 111), hier mithin nach den landesrechtlichen Vorschriften über die Wirksamkeit einer Baugenehmigung, die für den Umfang deren Bestandsschutzes sowohl die Obergrenze (BVerwG, Urteil vom 07.11.1997, a.a.O; Beschluss vom 22.02.1991 - 4 CB 6/91 - BRS 52 Nr. 152) als auch die Untergrenze bilden (so auch Uechtritz a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1989 - 8 S 1869/89

    Wirksamkeit einer Baugenehmigung - Voraussetzung einer Rechtsnachfolge

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.04.2016 - 5 K 168/15
    Auch eine analoge Anwendung des § 62 Abs. 1 LBO BW jedenfalls auf die Unterbrechung der einmal aufgenommenen Nutzung einer genehmigten und fertig gestellten baulichen Anlage kommt mangels eines mit der Sonderregelung des § 62 Abs. 1 LBO BW vergleichbaren Sachverhalts und einer objektiven Regelungslücke nicht in Betracht (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -, BWVPr 1990, 87 f. sowie OVG Thüringen, Beschluss vom 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, ThürVBl 2000, 62 ff.); hätte der Gesetzgeber auch das Stadium einer späteren Nutzungsunterbrechung oder -beendigung spezialgesetzlich in der LBO erfassen wollen, hätte er dies zum Ausdruck gebracht (Beschluss vom 19.07.1989 a.a.O.; siehe auch die ausdrückliche Regelung über die Schädlichkeit von Nutzungsunterbrechungen in § 18 BImSchG).

    Die für ein genehmigtes (und errichtetes) Bauwerk genehmigte und aufgenommene bestimmungsgemäße Nutzung bleibt mithin so lange zulässig, als die Baugenehmigung nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1989, a.a.O. und OVG Thüringen, a.a.O. sowie Sauter, LBO, § 62 Rn. 9 und § 58 Rn. 37; im Ansatz ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2751/01-, ESVGH 53, 212 = BauR 2003, 1539).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs im Beschluss vom 19.07.1989, a.a.O. und des OVG Thüringen (Beschluss vom 29.11.1999, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 30.09.2003 - 1 R 11/03

    Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbetafel im

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.04.2016 - 5 K 168/15
    Auch dem Urteil des OVG des Saarlandes vom 30.09.2003 - 1 R 11/03 - habe eine andere Konstellation zugrunde gelegen.

    Da im Saarland die sogenannte Schlusspunkttheorie und nicht das vom Bundesverwaltungsgericht auch zugelassene Separationsmodell gilt,(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.09.2003 - 1 R 11/03 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.10.1995 - 4 B 216.95 -, BauR 1996, 225) unterliegt die Aufnahme einer neuen Nutzung nach dem Inkrafttreten der Sanierungssatzung mit den §§ 144, 145 BauGB fortan anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen, die im Baugenehmigungsverfahren nach § 65 LBO zu prüfen sind.

  • BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00

    Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.04.2016 - 5 K 168/15
    Mit der endgültigen Aufgabe einer zugelassenen Nutzung ende der Bestandsschutz.(BVerwG, Urteil vom 21.11.2000 - 4 B 36.00 -, BRS 63 Nr. 121 m.w.N.,; zitiert nach Simon/Busse, Bay.BauO, 121. EL September 2015, Art. 76 Rn. 122) Nichts anderes ergebe sich aus dem von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Zeitmodell, wie lange eine Nutzung, die nicht durch eine andere ersetzt, wohl aber aufgegeben worden sei, noch Bestandsschutz genieße.

    Soweit sich der Beklagte für seine gegenteilige Auffassung auf das Urteil des BVerwG vom 21.11.2000 - 4 B 36.00 --, BRS 63 Nr. 121, stützt, ging es in dem Verfahren um eine militärische Anlage, die wegen des Wegfalls des militärischen Bedarfs von den französischen Streitkräften zurückgegeben wurde.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2751/01

    Lärmschutz - Fast-Food-Restaurant - erloschene baurechtlich genehmigte Nutzung

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.04.2016 - 5 K 168/15
    Die für ein genehmigtes (und errichtetes) Bauwerk genehmigte und aufgenommene bestimmungsgemäße Nutzung bleibt mithin so lange zulässig, als die Baugenehmigung nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1989, a.a.O. und OVG Thüringen, a.a.O. sowie Sauter, LBO, § 62 Rn. 9 und § 58 Rn. 37; im Ansatz ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2751/01-, ESVGH 53, 212 = BauR 2003, 1539).

    Die - für das Entscheidungsergebnis allerdings nicht erhebliche - Auffassung des 5. Senats des erkennenden Gerichtshofs im Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2751/01 -,BauR 2003, 1539 ff.), wonach das oben erwähnte zum Bestandsschutz nach 35 BauGB entwickelte "Zeitmodell" des Bundesverwaltungsgerichts mit seinen recht kurzen Zeitdimensionen (bei Unterbrechung von mehr als einem Jahr/von mehr als zwei Jahren bestehen Regelvermutungen gegen/für eine endgültige Nutzungsbeendigung) immer auch Maßstab für die Beurteilung eines dauerhaften Verzichtswillens nach § 43 Abs. 2 LVwVfG sein soll, erscheint demgegenüber angesichts der dargelegten unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben als zu eng.

  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 1 EO 658/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baueinstellung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.04.2016 - 5 K 168/15
    Auch eine analoge Anwendung des § 62 Abs. 1 LBO BW jedenfalls auf die Unterbrechung der einmal aufgenommenen Nutzung einer genehmigten und fertig gestellten baulichen Anlage kommt mangels eines mit der Sonderregelung des § 62 Abs. 1 LBO BW vergleichbaren Sachverhalts und einer objektiven Regelungslücke nicht in Betracht (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -, BWVPr 1990, 87 f. sowie OVG Thüringen, Beschluss vom 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, ThürVBl 2000, 62 ff.); hätte der Gesetzgeber auch das Stadium einer späteren Nutzungsunterbrechung oder -beendigung spezialgesetzlich in der LBO erfassen wollen, hätte er dies zum Ausdruck gebracht (Beschluss vom 19.07.1989 a.a.O.; siehe auch die ausdrückliche Regelung über die Schädlichkeit von Nutzungsunterbrechungen in § 18 BImSchG).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs im Beschluss vom 19.07.1989, a.a.O. und des OVG Thüringen (Beschluss vom 29.11.1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1706/01

    Lagerhalle und zumutbarer Lärm infolge Ladevorgängen, im Besonderen nach Ende der

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.04.2016 - 5 K 168/15
    Er kann damit wesentlich auch durch den Bauantrag mitbestimmt werden, insbesondere wenn der Bauherr selbst nur einen engen Rahmen zulässiger Nutzungen zur Genehmigung stellt und damit das Vorhaben eingrenzt.(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2014 - 8 S 1528/13 -, BRS 82 Nr. 168 (Umnutzung eines bestehenden Wohn- und Bürogebäudes mit Lagerräumen und Gemeinschaftsunterkünfte für 51 Asylbewerber in Wohnheim mit 68 Plätzen) unter Hinweis auf das Urteil vom 25.10.2002 - 5 S 1706/01 -, juris Rdnr. 65 und Bay. VGH, Beschluss vom 09.09.2013 - 14 ZB 12.1899 -, BauR 2014, 233).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.04.2016 - 5 K 168/15
    Das vom Kläger herangezogene Urteil des BVerwG vom 15.01.1982 - 4 C 94.79 - betreffe eine andere Fallkonstellation.
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.04.2016 - 5 K 168/15
    Eine Nutzungsänderung im Sinne von § 29 Abs. 1 BauGB liegt mithin vor, wenn die Variationsbreite der genehmigten Nutzung verlassen wird und dadurch bodenrechtliche Belange neu berührt werden können.(BVerwG, Urteile vom 18.05.1990 - 4 C 49.89 -, NVwZ 1991, 264 und vom 18.11.2010 - 4 C 10.09 -, NVwZ 2011, 269; Beschlüsse vom 14.04.2000 - 4 B 28.00 -, juris Rdnr. 6 und vom 07.11.2002 - 4 B 64.02 -, BRS 66 Nr. 70) Die Variationsbreite einer genehmigten Nutzung wird überschritten, wenn das bisher charakteristische Nutzungsspektrum erweitert wird.(BVerwG, Urteil vom 27.08.1998 - 4 C 5.98 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 190 S. 64) Bodenrechtliche Belange können berührt sein, wenn der neuen Nutzung unter städtebaulichen Gesichtspunkten eine andere Qualität zukommt,(BVerwG, Beschluss vom 14.04.2000 - 4 B 28.00 -, juris Rdnr. 6) für die neue Nutzung weitergehende bodenrechtliche Vorschriften gelten als für die alte oder wenn sich die Zulässigkeit der neuen Nutzung zwar nach derselben bodenrechtlichen Vorschrift bestimmt, nach dieser Vorschrift aber anders zu beurteilen sein kann als die frühere Nutzung,(BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 - 4 C 19.90 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 155) oder wenn die geänderte Nutzung für die Nachbarschaft erhöhte Belastungen mit sich bringt.(BVerwG, Beschluss vom 07.11.2002 - 4 B 64.02 -, BRS 66 Nr. 70) Keine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB ist die bloße Intensivierung der Nutzung durch Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ohne Einfluss des Bauherrn.(BVerwG, Urteil vom 29.10.1998 - 4 C 9.97 -, NVwZ 1999, 417 und Beschluss vom 11.07.2001 - 4 B 36.01 -, BRS 64 Nr. 73).
  • BVerwG, 11.07.2001 - 4 B 36.01

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Bestandsschutz eines Gewerbebetriebes im Rahmen

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.04.2016 - 5 K 168/15
    Eine Nutzungsänderung im Sinne von § 29 Abs. 1 BauGB liegt mithin vor, wenn die Variationsbreite der genehmigten Nutzung verlassen wird und dadurch bodenrechtliche Belange neu berührt werden können.(BVerwG, Urteile vom 18.05.1990 - 4 C 49.89 -, NVwZ 1991, 264 und vom 18.11.2010 - 4 C 10.09 -, NVwZ 2011, 269; Beschlüsse vom 14.04.2000 - 4 B 28.00 -, juris Rdnr. 6 und vom 07.11.2002 - 4 B 64.02 -, BRS 66 Nr. 70) Die Variationsbreite einer genehmigten Nutzung wird überschritten, wenn das bisher charakteristische Nutzungsspektrum erweitert wird.(BVerwG, Urteil vom 27.08.1998 - 4 C 5.98 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 190 S. 64) Bodenrechtliche Belange können berührt sein, wenn der neuen Nutzung unter städtebaulichen Gesichtspunkten eine andere Qualität zukommt,(BVerwG, Beschluss vom 14.04.2000 - 4 B 28.00 -, juris Rdnr. 6) für die neue Nutzung weitergehende bodenrechtliche Vorschriften gelten als für die alte oder wenn sich die Zulässigkeit der neuen Nutzung zwar nach derselben bodenrechtlichen Vorschrift bestimmt, nach dieser Vorschrift aber anders zu beurteilen sein kann als die frühere Nutzung,(BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 - 4 C 19.90 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 155) oder wenn die geänderte Nutzung für die Nachbarschaft erhöhte Belastungen mit sich bringt.(BVerwG, Beschluss vom 07.11.2002 - 4 B 64.02 -, BRS 66 Nr. 70) Keine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB ist die bloße Intensivierung der Nutzung durch Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ohne Einfluss des Bauherrn.(BVerwG, Urteil vom 29.10.1998 - 4 C 9.97 -, NVwZ 1999, 417 und Beschluss vom 11.07.2001 - 4 B 36.01 -, BRS 64 Nr. 73).
  • BVerwG, 07.11.2002 - 4 B 64.02

    Begriff der Nutzungsänderung i.S. von § 29 S. 1 BauGB; Baugenehmigungspflicht

  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 14 ZB 12.1899

    Teilzulassung; Drogeriemarkt; Nutzungsänderung; Variationsbreite; typisierende

  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95

    Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 B 28.00

    Ende des Bestandsschutzes infolge einer Nutzungsänderung

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/13

    Nutzungsänderung eines Lehrlingswohnheims in eine Asylbewerberunterkunft;

  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1991 - 3 S 1644/91

    Zusätzliche 10 Geldspielgeräte in einem Billardcafe sind eine

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 8 S 869/12

    Bauliche Nutzungsänderung durch Umwandlung einer Spielhalle

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

  • BVerwG, 22.02.1991 - 4 CB 6.91

    Wann erlischt eine Baugenehmigung?

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1993 - 3 S 1120/92

    Anspruch des Bauherrn auf Bescheidung des Nachbarwiderspruchs; Erlöschen der

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 11.97

    Rechtsirrtum; Erledigung in anderer Weise; Vorbescheid; Bebauungsgenehmigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

  • BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07

    Voraussetzungen und Erlöschen des Bestandsschutzes; Ersatzbauten im Außenbereich;

  • VG Berlin, 30.10.2018 - 19 K 355.16

    Neue Baugenehmigung bei einer Nutzungsänderung einer Spielhalle in ein Wettbüro

    Bei der Frage, ob für das Bauvorhaben der Klägerin die Durchführung eines (erneuten) Baugenehmigungsverfahrens erforderlich ist oder sich die Klägerin mit der von ihr geplanten Nutzung der bislang als Spielhallenkomplex genutzten Räumlichkeiten in dem Objekt M... Damm 447 / Ecke M... Chaussee 170 als "lizenziertes Büro/Café für Sportwetten" auf eine etwaige bereits bestehende bauaufsichtliche Zulassung berufen kann, handelt es sich nicht um eine abstrakte Rechtsfrage, sondern um ein streitiges konkretes und damit feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. z.B. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. September 1991 - VGH 3 S 1644/91 -, juris Rn. 12; VG Ansbach, Urteil vom 22. Februar 2017 - VG AN 9 K 15.02098 -, juris Rn. 31; VG Saarland, Urteil vom 7. April 2016 - VG 5 K 168/15 -, juris Rn. 28; zum Begriff des Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO nur BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 8 C 38/09 -, NZA 2010, 1137 ).

    Da die Klägerin auf dem Standpunkt steht, es bedürfe für ihr Bauvorhaben keiner (erneuten) Baugenehmigung, kann sie ihr Rechtsschutzziel nicht mit einer Verpflichtungsklage erreichen (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 22. Februar 2017, a.a.O.; im Ergebnis auch VG Saarland, Urteil vom 7. April 2016, a.a.O.).

    Eine Nutzungsänderung im Sinne des § 59 Abs. 1 BauO Bln kann auch dann vorliegen, wenn die neue Nutzung ebenso wie die bislang genehmigte Nutzung als (kerngebietstypische) Vergnügungsstätte zu bewerten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - VGH 8 S 869/12 -, juris Rn. 7, und Urteil vom 18. September 1991, a.a.O., Rn. 19 ff.; VG Saarland, Urteil vom 7. April 2016, a.a.O., Rn. 45).

    Damit ändert sich die konkrete Nutzungsart, auch wenn die geplante ebenso wie die bisherige Nutzung der in Rede stehenden Räumlichkeiten als (kerngebietstypische) Vergnügungsstätte zu bewerten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Oktober 2012, a.a.O.; VG Saarland, Urteil vom 7. April 2016, a.a.O.).

  • VG Gelsenkirchen, 23.02.2021 - 9 K 1609/17

    Wettbüro; Nutzungsänderung; Genehmigungsbedürftigkeit; Spielhalle;

    OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 MB 29/10 -, juris Rn. 8, OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 2 B 518/16 -, juris Rn. 7; wohl auch VG des Saarlandes, Urteil vom 07. April 2016 - 5 K 168/15 -, Rn. 45, juris, vom Erfordernis einer Baugenehmigung wohl ausgehend OVG NRW, Urteil vom 20. Januar 2020 - 10 A 1780/17 -, juris Rn. 46.
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