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   VG Saarlouis, 08.06.2010 - 11 L 502/10   

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https://dejure.org/2010,18595
VG Saarlouis, 08.06.2010 - 11 L 502/10 (https://dejure.org/2010,18595)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 08.06.2010 - 11 L 502/10 (https://dejure.org/2010,18595)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 11 L 502/10 (https://dejure.org/2010,18595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 41 BDSG, § 43 Abs 1 KSVG, § 40 Abs 1 KSVG
    Rundfunkfreiheit und Kommunalrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines privaten Rundfunkveranstalters zum Aufzeichnen und zeitgleichen oder zeitversetzten Sendens öffentlicher Gemeinderatssitzungen aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit; Verpflichtung zur Gestattung der Aufzeichnung einer Sitzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadträte wollen nicht gefilmt werden - Saarbrücken muss "CiTi.TV" bei öffentlichen Sitzungen senden lassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2010, 516
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.06.2010 - 11 L 502/10
    (vgl. zu alldem nur BVerfG, Urteil vom 24.01.2001 -1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99; E 103, 44 ff. und BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 -1 BvR 620/07, E 119, 309 ff., jeweils zitiert nach juris).

    (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 -1 BvR 620/07-, E 119, 309 ff., zur Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal außerhalb der Hauptverhandlung in Bezug auf die Stellung der Schöffen) Dass eine "von psychologischen Hemmnissen möglichst unbeeinträchtigte Atmosphäre" "zu den notwendigen Voraussetzungen eines geordneten Sitzungsbetriebs" gehört und dass dabei auf "kleinere und ländliche Gemeinden" als allgemeiner Maßstab abgestellt wird, (so die von der Antragsgegnerin übernommenen, abstrakten Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts a.a.O.) ist für den konkreten, auf den Stadtrat einer Landeshauptstadt bezogenen Fall in der heutigen Zeit nicht mehr haltbar und vermag insoweit eine Einschränkung der Rundfunkfreiheit nicht zu rechtfertigen.

  • BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1130/93

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung von Mitgliedschaftsrechten in

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.06.2010 - 11 L 502/10
    (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 02.07.1993 -2 BvR 1130/93-, NVwZ 1994, 56; zitiert nach juris) Daher sind sie in ihrer Eigenschaft als Stadtratsmitglieder nicht Grundrechtsberechtigte, sondern als Teil der vollziehenden Gewalt i.S.d. Art. 1 Abs. 3 GG, zu der auch die Gemeinden mit all ihren Organen und Organteilen gehören, Grundrechtsverpflichtete.

    Sie stehen daher einerseits der vollziehenden Gewalt nicht als Bürger gegenüber, sondern besitzen die Stellung eines in die vollziehende Gewalt einbezogenen Amtswalters; (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 02.07.1993 -2 BvR 1130/93-, a.a.O.) andererseits üben sie im Rahmen der Stadtratssitzungen ihre Amtsgeschäfte grundsätzlich öffentlich aus und haben sich insoweit auch - bereits kraft des einfachen Rechts des § 40 Abs. 1 KSVG - der Öffentlichkeit zu stellen.

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.06.2010 - 11 L 502/10
    (vgl. BVerfGE 90, 60, 87) Auch mit Blick auf diese geänderte Informationsgesellschaft ist von Ratsmitgliedern aufgrund der vom Kommunalselbstverwaltungsgesetz vorgesehenen Bedeutung ihres Wirkens für die Öffentlichkeit die Aufzeichnung der Stadtratssitzungen hinzunehmen, zumal gerade die Träger in gesellschaftlicher Verantwortung, wie Politiker und auch Ratsmitglieder, auf die Wahrnehmung einer medienvermittelten Realität angewiesen sind und sie auch suchen, wie die Berichterstattung über die Stadtratssitzungen durch den SR belegt.
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.06.2010 - 11 L 502/10
    (vgl. zu alldem nur BVerfG, Urteil vom 24.01.2001 -1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99; E 103, 44 ff. und BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 -1 BvR 620/07, E 119, 309 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.06.2010 - 11 L 502/10
    (vgl. BVerfGE 101, 361, 309) Dem Rundfunk kommt dabei wegen seiner breiten Wirkung, Aktualität und Suggestivkraft besondere Bedeutung zu.
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.06.2010 - 11 L 502/10
    Die allgemeinen Gesetze müssen vielmehr im Licht der besonderen Bedeutung dieses Grundrechts für den freiheitlichen demokratischen Staat ausgelegt und angewandt werden; sie sind so zu interpretieren und anzuwenden, dass der besondere Wertgehalt des Grundrechts auf jeden Fall gewahrt bleibt, (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 06.02.1979 -2 BvR 154/78-, E 50, 234 ff., zitiert nach juris) auch wenn dies mit gewissen Beschwernissen für den den Grundrechten verpflichteten Staat - insbesondere die vorliegend in Gestalt einer Landeshauptstadt in Rede stehende vollziehende Gewalt i.S.d. Art. 1 Abs. 3 GG - und seine Amtswalter verbunden sein sollte.
  • VG Saarlouis, 25.03.2011 - 3 K 501/10

    Zulassung von Filmaufnahmen bei öffentlichen Stadtratssitzungen

    Mit Beschluss vom 08.06.2010 -11 L 502/10- verpflichtete das Gericht im Wege einer einstweiligen Anordnung die Beklagte, es der Klägerin zu gestatten, öffentliche Sitzungen des Stadtrates - erstmals am 29.06.2010 - mittels Videoaufzeichnungen zum ausschließlichen Zweck der Berichterstattung aufzuzeichnen und zu senden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 11 L 502/10 - 3 B 203/10 - verwiesen, deren Inhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist.

    Hierzu wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die den Beteiligten bekannten Ausführungen des Gerichts im Beschluss vom 08.06.2010 -11 L 502/10- verwiesen, deren Richtigkeit durch das OVG des Saarlandes im Beschluss vom 30.08.2010 -3 B 203/10- bestätigt wurde.

    (vgl. hierzu nur den Schriftsatz der Klägerin vom 27.05.2010, Bl. 28 der Gerichtsakte 11 L 502/10).

  • OVG Saarland, 30.08.2010 - 3 B 203/10

    Rundfunkberichterstattung aus Gemeinderatssitzung

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 16. Juni 2010 wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 8. Juni 2010 - 11 L 502/10 - aufgehoben.

    Die gemäß § 146 Abs. 4 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 8.6.2010 - 11 L 502/10 - durch den die Antragsgegnerin im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet wurde,.

  • OVG Saarland, 30.08.2010 - 3 B 2031/10

    Zum Antrag einer privaten Rundfunkveranstalterin, die öffentlichen Sitzungen

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 16. Juni 2010 wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 8. Juni 2010 - 11 L 502/10 - aufgehoben.

    Die gemäß § 146 Abs. 4 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 8.6.2010 - 11 L 502/10 - durch den die Antragsgegnerin im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet wurde,.

  • VG Kassel, 07.02.2012 - 3 L 109/12

    Film- und Tonaufnahmen aus der Gemeindevertretung

    Insoweit ist die Sachlage hier eine andere als in der vom Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidung des VG des Saarlandes, da Antragstellerin des dortigen Verfahrens eine im Saarland zugelassene private Rundfunkveranstalterin war (vgl. dazu VG des Saarlandes, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 L 502/10 -, Rdnr. 2; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30. August 2010 - 3 B 203/10 -, juris, Rdnr. 10; VG des Saarlandes, Urteil vom 25. März 2011 - 3 K 501/10 -, juris, Rdnr. 1).
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