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   VG Saarlouis, 09.03.2020 - 7 L 997/19   

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VG Saarlouis, 09.03.2020 - 7 L 997/19 (https://dejure.org/2020,9154)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 09.03.2020 - 7 L 997/19 (https://dejure.org/2020,9154)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 09. März 2020 - 7 L 997/19 (https://dejure.org/2020,9154)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.03.2020 - 7 L 997/19
    Ebenso geht sein Hinweis darauf "dass es bislang während der nicht unerheblichen Dienstzeit noch zu keinerlei Auffälligkeiten gekommen ist und ...insoweit einen unbescholtenen Dienstwandel aufzuweisen hat" fehl(Vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 -2 C 3.12- juris).

    Entscheidungen über die weitere Verwendung eines Beamten während des Disziplinarverfahrens sind bemessungsneutral(Vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 -2 C 3.12- juris, Rn. 42 Urteile vom 20.01.2004 -1 D 33.02- BVerwGE 120, 33 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 35 S. 76 und vom 08.06.2005 -1 D 3.04- juris Rn. 26).

    Das Vertrauensverhältnis, dessen Fortbestand für den Verbleib im Beamtenverhältnis erforderlich ist, bezieht sich auf den allgemeinen Status als Beamter, nicht auf die Dienstleistung(Urteile vom 20.01.2004 -1 D 33.02- BVerwGE 120, 33 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 35 S. 76 und vom 08.06.2005 -1 D 3.04- juris Rn. 26 sowie Urteil vom 28.02.2013 -2 C 3.12- juris).

  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 16a D 16.1597

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme für die Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.03.2020 - 7 L 997/19
    Das überwiegend wahrscheinliche außerdienstliche Fehlverhalten des Antragstellers stellt allein deshalb mit Sicherheit ein Verhalten dar, das in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für sein Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen(Vgl. in diesem Zusammenhang nur BVerwG, Beschluss vom 27.12.2017 -2 B 18/17-; Bayr. VGH, Urteil vom 09.05.2018 -16a D 16.1597- sowie Urteil der Kammer vom 17.06.2019 -7 K 1197/18-).

    Da der Antragsteller derzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einer Steuerhinterziehung verdächtig ist, ist im Hinblick auf den abstrakten Strafrahmen des § 370 Abs. 1 AO (bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe) von einem außerdienstlichen Dienstvergehen auszugehen, das schon bei isolierter Betrachtung von seiner Schwere grundsätzlich sämtliche disziplinaren Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis eröffnet(Vgl. BayVGH, Urteil vom 09.05.2018 -16a D 16.1597-, juris RN 32).

    Zwischen den einzelnen Tathandlungen hätte für ihn ausreichend Gelegenheit bestanden, über die Pflichtwidrigkeit seines Handelns nachzudenken und davon Abstand zu nehmen(Vgl. zu diesem Aspekt BayVGH, Urteil vom 09.05.2018 -16a D 16.1597-).

  • OVG Saarland, 12.11.2008 - 6 A 157/08

    Disziplinarverfahren; Steuergeheimnis; Steuerhinterziehung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.03.2020 - 7 L 997/19
    Dass es bei dem jahrelangen Verstoß gegen § 160 StBerG "nur" um eine Ordnungswidrigkeit handelt, ist disziplinarrechtlich irrelevant(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.11.2008 -6 A 157/08-).

    Auf Grundlage dieser Feststellungen ist der Antragsteller mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einer - vorsätzlich und schuldhaft begangenen - disziplinarwürdigen außerdienstlichen Dienstpflichtverletzung(Vgl. dazu, dass solche Steuerhinterziehungen, die dadurch entstehen, dass der Beamte Steuererklärungen von Personen aus seinem privaten Umfeld, für die er als Finanzbeamter steuerrechtlich nicht zuständig ist, fertigt und diese damit erzielten Einnahmen in seinen Steuererklärungen nicht angibt, ein außerdienstliches disziplinarwürdiges Dienstvergehen darstellen nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.11.2008 -6 A 157/08- und Urteil der Kammer vom 17.06.2019 -7 K 1197/18-) i.S.d. § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG verdächtig.

    Diese rechtliche Wertung entspricht der Rechtsprechung des OVG des Saarlandes (Urteil vom 12.11.2008 -6 A 157/08-), wonach.

  • BVerwG, 08.06.2005 - 1 D 3.04

    Lauf der Berufungsfrist; Urteilszustellung an Beamten und Verteidiger;

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.03.2020 - 7 L 997/19
    Entscheidungen über die weitere Verwendung eines Beamten während des Disziplinarverfahrens sind bemessungsneutral(Vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 -2 C 3.12- juris, Rn. 42 Urteile vom 20.01.2004 -1 D 33.02- BVerwGE 120, 33 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 35 S. 76 und vom 08.06.2005 -1 D 3.04- juris Rn. 26).

    Das Vertrauensverhältnis, dessen Fortbestand für den Verbleib im Beamtenverhältnis erforderlich ist, bezieht sich auf den allgemeinen Status als Beamter, nicht auf die Dienstleistung(Urteile vom 20.01.2004 -1 D 33.02- BVerwGE 120, 33 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 35 S. 76 und vom 08.06.2005 -1 D 3.04- juris Rn. 26 sowie Urteil vom 28.02.2013 -2 C 3.12- juris).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.03.2020 - 7 L 997/19
    Danach muss die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen(Vgl. nur BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 22).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z. B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte, z. B. materieller Schaden(Vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005, a. a. O., Rn. 24; Urteil vom 11.1.2007 - BVerwG 1 D 16.05 -, juris Rn. 55; Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 13; Urteil vom 7.2.2008 - BVerwG 1 D 4.07 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02

    Beamter beim BND; Weiterverfolgung der Berufung des Bundesdisziplinaranwalts

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.03.2020 - 7 L 997/19
    Entscheidungen über die weitere Verwendung eines Beamten während des Disziplinarverfahrens sind bemessungsneutral(Vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 -2 C 3.12- juris, Rn. 42 Urteile vom 20.01.2004 -1 D 33.02- BVerwGE 120, 33 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 35 S. 76 und vom 08.06.2005 -1 D 3.04- juris Rn. 26).

    Das Vertrauensverhältnis, dessen Fortbestand für den Verbleib im Beamtenverhältnis erforderlich ist, bezieht sich auf den allgemeinen Status als Beamter, nicht auf die Dienstleistung(Urteile vom 20.01.2004 -1 D 33.02- BVerwGE 120, 33 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 35 S. 76 und vom 08.06.2005 -1 D 3.04- juris Rn. 26 sowie Urteil vom 28.02.2013 -2 C 3.12- juris).

  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 4.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Ausbildung; Ausland; Beeinträchtigung der

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.03.2020 - 7 L 997/19
    Darüber hinaus ist er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verdächtig, mit diesem Verhalten - es stellt eine innerdienstliche Verfehlung dar, denn das Tun war in sein Amt und die damit verbundene Tätigkeit eingebunden - einen Verstoß gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten nach § 34 Satz 3 BeamtStG begangen zu haben(Vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 28.08.2018 -2 B 4.18-, juris).

    Dies sind vielmehr erschwerende Umstände unter anderen(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.2018 -2 B 4.18-, juris).

  • OVG Saarland, 22.10.2015 - 7 B 140/15

    Aussetzung der Einbehaltung des Ruhegehalts, Sachverhaltsfeststellung

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.03.2020 - 7 L 997/19
    Im Rahmen des vorläufigen Verfahrens, in dem für eingehende Beweiserhebungen kein Raum ist, beschränkt sich die Prüfung des Sachverhalts auf die Klärung der Frage, ob anhand des bisherigen Ermittlungsergebnisses unter Berücksichtigung der vorhandenen Beweismittel sowie von Rückschlüssen, die durch die allgemeine Lebenserfahrung gerechtfertigt sind, der hinreichend begründete Verdacht eines Dienstvergehens besteht, das mit ausreichendem Grad von Wahrscheinlichkeit zur Verhängung der Höchstmaßnahme führen wird(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.10.2015 -7 B 140/15-; BVerwG, Beschluss vom 29.9.1997 - 2 WDB 3/97 -, BVerwGE 113, 143).

    Der Bescheid des Antragsgegners vom 10.07.2019 wiederum enthält - auch diesbezüglich - eine Darstellung der Tatvorwürfe auf der Grundlage eines ordnungsgemäß festgestellten entscheidungserheblichen Sachverhalts aus der Sicht des Dienstherrn und eine eigene Würdigung der enthaltenen Prognose, "dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden wird."(Vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.10.2015 -7 B 140/15-).

  • BVerwG, 28.11.2019 - 2 VR 3.19

    Vorläufige Dienstenthebung und teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.03.2020 - 7 L 997/19
    Notwendig ist, dass das Gericht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme erkennen wird(Vgl. zum inhaltsgleichen § 38 BDG nur BVerwG, Beschluss vom 28.11.2019 -2 VR 3/19-, juris).

    Es reicht aus, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg(Vgl. zum inhaltsgleichen § 38 BDG nur BVerwG, Beschluss vom 28.11.2019 -2 VR 3/19-, juris).

  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.03.2020 - 7 L 997/19
    Die angemessene Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten (§ 13 Abs. 1 Satz 3 SDG) bedeutet, dass es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme auch auf die persönlichen Verhältnisse und das sonstige dienstliche Verhalten des Beamten vor, bei und nach dem Dienstvergehen ankommt, insbesondere soweit es mit seinem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht oder sich Entlastungsgründe aus anderen Umständen ergeben, die in ihrem Gewicht allerdings geeignet sein müssen, die Schwere des Pflichtenverstoßes erheblich herabzusetzen(Vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 06.06.2007 -1 D 2/06-, juris; dem folgend die ständige Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 03.08.2018 -7 K 2422/17-, juris.).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07

    Weitergabe von im Rahmen einer Selbstanzeige offenbarten Daten an Dienstherrn mit

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10

    Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten als zwingendes Interesse für die

  • BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 140.11

    Lehrer; sexueller Missbrauch von Schülern; Aberkennung des Ruhegehalts nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 3d A 2254/16
  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89

    Urteilsverkündung in Disziplinarverfahren - Nebentätigkeit ohne Genehmigung als

  • BVerwG, 08.03.2018 - 2 B 48.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis i.R.e. Dienstvergehens durch

  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

  • BFH, 15.01.2008 - VII B 149/07

    Information des Dienstvorgesetzten über Steuerhinterziehung eines Beamten

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • VG Saarlouis, 03.08.2018 - 7 K 2422/17

    Disziplinarklage gegen einen Lehrer wegen mehrerer Drogendelikte;

  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten;

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

  • BVerfG, 09.09.1994 - 2 BvR 1089/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Entscheidung über die Suspendierung eines

  • BVerwG, 05.03.2010 - 2 B 22.09

    Disziplinarverfahren gegen Steuerbeamten; Beamtenbeisitzer im gerichtlichen

  • VG Saarlouis, 27.05.2019 - 7 K 1047/18

    Zur Zurückstufung eines Beamten wegen des außerdienstlichen Besitzes kinder- und

  • BVerwG, 29.09.1997 - 2 WDB 3.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Mißbrauch der eigenen EC-Karte

  • BVerwG, 27.12.2017 - 2 B 18.17

    Aufklärungspflicht; Beamter; Bemessungsentscheidung; Bindungswirkung;

  • VG Saarlouis, 28.04.2011 - 7 L 208/11

    Vorläufige Dienstenthebung eines Finanzbeamten

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