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   VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11   

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https://dejure.org/2012,10648
VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11 (https://dejure.org/2012,10648)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 11.05.2012 - 3 K 231/11 (https://dejure.org/2012,10648)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 11. Mai 2012 - 3 K 231/11 (https://dejure.org/2012,10648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Betriebserlaubnis für ein Internat

  • lto.de (Kurzinformation)

    Piusbruderschaft unterliegt vor Gericht - Don-Bosco-Schulverein darf kein Internat betreiben

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Don-Bosco-Schulverein darf Internat nicht betreiben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2007 - 12 A 4697/06

    Anfechtungsklage gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts;

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11
    Fehlt es aber insoweit bereits an einer tragfähigen und nachhaltigen Konzeption, fehlt es an der grundsätzlichen Eignung des Trägers zum Betrieb eines Internats(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2007 - 12 A 4697/06 -, juris).

    Dabei kann die positive Eignungsfeststellung nicht durch Nebenbestimmungen über generelle Mindestanforderungen an die Eignung ersetzt werden, deren Einhaltung zu einem späteren Zeitpunkt nach der Erteilung der Betriebserlaubnis im laufenden Vollzug überprüft wird(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2007 -12 A 4697/06 -, juris mit ausführlicher Begründung; Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, § 45 Rdnr. 27).

    Dass Herr ... beabsichtigt, eine entsprechende Ausbildung nachzuholen, ist für die Entscheidung ohne Bedeutung, weil nach der gesetzgeberischen Konzeption die erforderliche Eignung wie oben ausgeführt bereits zum Zeitpunkt der Genehmigung vorliegen muss(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2007 -12 A 4697/06 -, juris mit ausführlicher Begründung; Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, § 45 Rdnr. 27).

    Dies würde zu einer Verlagerung wesentlicher erlaubnisrelevanter Umstände aus dem Bereich der Prävention in den Bereich der erst (irgendwann) nach der Betriebsaufnahme greifenden Repression führen, die die im Interesse des Kindeswohls gerade vor der Betriebsaufnahme angesiedelte präventive Funktion der Betriebserlaubnis systemwidrig völlig entwerten würde(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2007 -12 A 4697/06 -, juris; Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, § 45 Rdnr. 33a).

  • OVG Saarland, 11.08.2010 - 3 B 178/10

    Widerruf der Betriebserlaubnis für ein Internat gemäß § 45 Abs. 2 Satz 5 SGB 8

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11
    Sowohl das VG(Beschluss vom 21.05.2010 - 11 L 456/10 -, juris) als auch das OVG(Beschluss vom 11.08.2010 - 3 B 178/10 -, LKRZ 2010, 396) kamen zu dem Ergebnis, dass der auf § 45 Abs. 2 Satz 5 SGB VIII a.F. gestützte Widerruf der Betriebserlaubnis für 8 Plätze im Übrigen keinen rechtlichen Bedenken unterliege.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten betreffend die Verfahren: 3 K 444/10, 3 K 457/10, 11 K 498/10, 11 L 456/10 (OVG 3 B 178/10) und 11 L 664/10 (OVG 3 B 241/10) sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten.

    Aufgrund mangelnder Eignung des Klägers als Träger einer Einrichtung nach § 45 Abs. 1 SGB VIII wurde die ihm seinerzeit erteilte Betriebserlaubnis für das bis dahin betriebene Internat widerrufen(Beschluss der Kammer vom 21.05.2010 - 11 L 456/10 - , juris, bestätigt durch den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 11.08.2010 -3 B 178/10 -, LKRZ 2010, 396).

    In der abschließenden Entscheidung des OVG(Beschluss vom 11.08.2010 -3 B 178/10 -, LKRZ 2010, 396) heißt es wörtlich:.

  • VG Saarlouis, 21.05.2010 - 11 L 456/10

    Vollzug der Schließung eines Internats vorübergehend ausgesetzt

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11
    Sowohl das VG(Beschluss vom 21.05.2010 - 11 L 456/10 -, juris) als auch das OVG(Beschluss vom 11.08.2010 - 3 B 178/10 -, LKRZ 2010, 396) kamen zu dem Ergebnis, dass der auf § 45 Abs. 2 Satz 5 SGB VIII a.F. gestützte Widerruf der Betriebserlaubnis für 8 Plätze im Übrigen keinen rechtlichen Bedenken unterliege.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten betreffend die Verfahren: 3 K 444/10, 3 K 457/10, 11 K 498/10, 11 L 456/10 (OVG 3 B 178/10) und 11 L 664/10 (OVG 3 B 241/10) sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten.

    Aufgrund mangelnder Eignung des Klägers als Träger einer Einrichtung nach § 45 Abs. 1 SGB VIII wurde die ihm seinerzeit erteilte Betriebserlaubnis für das bis dahin betriebene Internat widerrufen(Beschluss der Kammer vom 21.05.2010 - 11 L 456/10 - , juris, bestätigt durch den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 11.08.2010 -3 B 178/10 -, LKRZ 2010, 396).

  • OVG Saarland, 26.10.2010 - 3 B 241/10

    Verletzung von Elternrechten bei Widerruf der Betriebserlaubnis und Schließung

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten betreffend die Verfahren: 3 K 444/10, 3 K 457/10, 11 K 498/10, 11 L 456/10 (OVG 3 B 178/10) und 11 L 664/10 (OVG 3 B 241/10) sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten.

    Ziel dieses präventiven Verbots mit Erlaubnisvorbehalt(Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, § 45 Rdnr. 1; Mörsberger in Wiesner SGB VIII, 4. Aufl. § 45 Rdnr. 30) ist die Abwehr von Gefährdungen, die sich aus fremder, außerhalb der Familie stattfindender Betreuung und Unterkunftsgewährung für das Wohl der Minderjährigen ergeben können(Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, § 45 Rdnr. 5; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.10.2010 - 3 B 241/10 - BT-Drucksache 17/6256 S. 23).

  • BVerwG, 05.08.1982 - 5 C 33.81

    Kindergarten - Personelle Ausstattung - Betreuung von Minderjährigen

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11
    21 (BVerwG, Urteil vom 05.08.1982 - 5 C 33/81 -, juris; Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, § 45 Rdnr. 26) Für Leitungspersonen ist neben der erforderlichen Ausbildung und Berufserfahrung die Fähigkeit zur umsichtigen Leitung, insbesondere auch zum Ausgleich von Konflikten zwischen den Mitarbeitern oder im Verhältnis zwischen Betreuungskräften und Eltern vorauszusetzen.(Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, § 45 Rdnr. 27; Mörsberger in Wiesner SGB VIII, 4. Aufl. § 45 Rdnr. 45; Lakies in FK, SGB VIII, § 45 Rdnr. 18) Die Zweckbestimmung eines Internats, also einer Einrichtung, in der minderjährige Schüler nicht nur wohnen, sondern auch ganztägig betreut werden, erfordert sowohl pädagogische Fähigkeiten als auch eine besondere Eignung für erzieherische Aufgaben.
  • VG Saarlouis, 06.09.2011 - 1 K 15/11

    Schulrecht: Fall des Widerrufs der Genehmigungen von Ersatzschulen, dessen Gründe

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11
    Die hiergegen erhobene Klage hatte Erfolg.(VG des Saarlandes, Urteil vom 06.09.2011 - 1 K 15/11 -, LKRZ 2011, 437; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.02.2012 - 3 A 401/11 -, juris).
  • VG Saarlouis, 15.07.2010 - 11 L 664/10

    Jugendhilferecht: Schließung eines Internats

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten betreffend die Verfahren: 3 K 444/10, 3 K 457/10, 11 K 498/10, 11 L 456/10 (OVG 3 B 178/10) und 11 L 664/10 (OVG 3 B 241/10) sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten.
  • FG Niedersachsen, 14.12.2011 - 3 K 457/10

    Umsatzsteuererstattung infolge des EuGH-Urteils "Linneweber/Akritidis" als

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten betreffend die Verfahren: 3 K 444/10, 3 K 457/10, 11 K 498/10, 11 L 456/10 (OVG 3 B 178/10) und 11 L 664/10 (OVG 3 B 241/10) sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1989 - 8 A 306/87
    Auszug aus VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11
    Persönlich unzuverlässig ist eine Leitungsperson, wenn sie auf Grund bisherigen Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass sie die Einrichtung in Anerkenntnis der Befugnisse der Aufsichtsbehörde ordnungsgemäß führen wird(Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, § 45 Rdnr. 27; Mörsberger in Wiesner SGB VIII, 4. Aufl. § 45 Rdnr. 45; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.02.1989 - 8 A 306/87 -).
  • OVG Saarland, 15.02.2012 - 3 A 401/11

    Feststellung der Unzuverlässigkeit des Trägers einer Privatschule; Mängel beim

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11
    Die hiergegen erhobene Klage hatte Erfolg.(VG des Saarlandes, Urteil vom 06.09.2011 - 1 K 15/11 -, LKRZ 2011, 437; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.02.2012 - 3 A 401/11 -, juris).
  • OVG Saarland, 30.04.2013 - 3 A 194/12

    Personelle Voraussetzungen der Erteilung einer Betriebserlaubnis für ein Internat

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 11. Mai 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 231/11 - wird zurückgewiesen.
  • VG Köln, 18.11.2020 - 21 L 2135/20

    Transport von 132 trächtigen Rindern nach Marokko gestoppt

    vgl. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 11. Mai 2012 - 3 K 231/11 -, juris Rn. 47 ff.; Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 20. November 2012 - Au 3 K 11.1249 -, juris Rn. 52 f.
  • OVG Saarland, 15.02.2012 - 3 A 401/11
    Gemeint seien die (einen neuen Genehmigungsantrag für den Internatsbetrieb betreffenden) Klageverfahren 11 K 444/10 und 3 K 231/11.

    Ebenfalls spreche die Vielzahl der anhängig gewordenen Verfahren zum hier relevanten Kontext Kindeswohlgefährdungen (VG Saarland 1 K 15/11, 1 L 20/11, 1 L 272/11, 11 L 456/10, 11 K 444/10, 3 K 231/11 und OVG Saarland 3 B 178/10) für die besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeit der Rechtssache.

  • VG Saarlouis, 06.09.2011 - 1 K 15/11
    Mit der weiter erhobenen Klage 3 K 231/11 erstrebt er eine neue Genehmigung für ein geändertes Internatskonzept.
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