Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 12.01.2015 - 3 L 1956/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9541
VG Saarlouis, 12.01.2015 - 3 L 1956/14 (https://dejure.org/2015,9541)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 12.01.2015 - 3 L 1956/14 (https://dejure.org/2015,9541)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - 3 L 1956/14 (https://dejure.org/2015,9541)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,9541) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.01.2015 - 3 L 1956/14
    Die Sonderfälle im Sinne der oben genannten Rechtsprechung des BVerfG(FN 3), nach denen von einer Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG abzusehen ist, entsprechen inhaltlich den systemischen Mängeln im Sinne der Ausführungen in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011 - C 411/10 und C 493/10 - und vom 10.12.2013 - C 394/12 - wonach ein Asylbewerber einer Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nur damit entgegentreten kann, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden und die zugunsten des Mitgliedstaates streitende Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht, widerlegt ist.
  • VG Düsseldorf, 15.07.2014 - 17 L 1194/14

    Anwendbarkeit der Dublin-III- Verordnung bei erneuter Asylantragstellung nach

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.01.2015 - 3 L 1956/14
    Entscheidend ist, dass die Antragsteller in Bulgarien nicht befürchten müssen, nach Syrien rückgeführt zu werden und in Bulgarien die im Wesentlichen gleichen Lebensbedingungen vorfinden, wie die dortige Bevölkerung(vgl. zu diesen Bedingungen nur AOK-Bundesverband, Das Gesundheitssystem in Bulgarien; spiegel-online vom 15.01.2014, So wenig Sozialhilfe zahlen Bulgarien und Rumänien), auch wenn diese Lebensbedingungen schwerer sind als die in der Bundesrepublik Deutschland(vgl. hierzu auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2014 -17 L 1194/14.A-, m.w.N., juris) (auch im Bundesgebiet dürfte im Übrigen die Arbeitsplatzsuche für die Antragsteller zu 1. und 2., beide ohne Berufsausbildung(vgl. insoweit Bl. 73 und 77 der Verwaltungsunterlagen der Antragsgegnerin), schwierig sein; auch hier haben sie keine Sprachkenntnisse.)...".
  • BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für auf § 580 Nr 7 Buchst b

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.01.2015 - 3 L 1956/14
    Dabei ist mit Blick auf den Vortrag des Antragstellers über eine menschenrechtswidrige Behandlung in Bulgarien anzumerken, dass selbst Fehlleistungen im Einzelfall, wenn sie denn vorlägen, das Konzept der normativen Vergewisserung nach der Rechtsprechung des EGMR, die für die nationale Rechtsprechung Vorbild- und Leitfunktion hat(vgl. so ausdrücklich nur BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 -BVerwG 2 C 3.12- ZBR 2013, 257 Rn. 46 sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.08.2013 -2 BvR 1380/08-, juris), nicht in Frage stellen.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.01.2015 - 3 L 1956/14
    Die Sonderfälle im Sinne der oben genannten Rechtsprechung des BVerfG(FN 3), nach denen von einer Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG abzusehen ist, entsprechen inhaltlich den systemischen Mängeln im Sinne der Ausführungen in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011 - C 411/10 und C 493/10 - und vom 10.12.2013 - C 394/12 - wonach ein Asylbewerber einer Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nur damit entgegentreten kann, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden und die zugunsten des Mitgliedstaates streitende Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht, widerlegt ist.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.01.2015 - 3 L 1956/14
    Dabei ist mit Blick auf den Vortrag des Antragstellers über eine menschenrechtswidrige Behandlung in Bulgarien anzumerken, dass selbst Fehlleistungen im Einzelfall, wenn sie denn vorlägen, das Konzept der normativen Vergewisserung nach der Rechtsprechung des EGMR, die für die nationale Rechtsprechung Vorbild- und Leitfunktion hat(vgl. so ausdrücklich nur BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 -BVerwG 2 C 3.12- ZBR 2013, 257 Rn. 46 sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.08.2013 -2 BvR 1380/08-, juris), nicht in Frage stellen.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.01.2015 - 3 L 1956/14
    Die Entscheidung findet ihre Rechtsgrundlage in Art. 16a Abs. 2 GG und §§ 26a, 31 Abs. 4, 34a AsylVfG(vgl. dazu, dass die Regelungen der Art. 16a GG und die darauf beruhenden Regelungen des AsylVfG nicht zu beanstanden sind BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93-, juris), nachdem dem Antragsteller in Bulgarien subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zuerkannt worden ist.
  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.01.2015 - 3 L 1956/14
    Der EGMR führt aus(EGMR vom 02.04.2013 Nr. 27725/10):.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14

    Systemische Schwachstellen in Bulgarien

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.01.2015 - 3 L 1956/14
    Das Gericht verweist insoweit zur Begründung auf die überzeugenden Ausführungen des VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2014 -A 11 S 1778/14- und macht sich diese zu eigen.
  • VG Saarlouis, 04.08.2015 - 3 K 1955/14
    Auszug aus VG Saarlouis, 12.01.2015 - 3 L 1956/14
    Am 06.11.2014 hat der Antragsteller Klage (Az.: 3 K 1955/14) erhoben und zugleich einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt.
  • VG Saarlouis, 04.08.2015 - 3 K 1955/14

    Sicherer Drittstaat Bulgarien; Mängel im Asylsystem

    Mit Beschluss vom 12.01.2015 -3 L 1956/14- hat das Gericht den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage zurückgewiesen.

    Es ist nicht ersichtlich, dass in Bulgarien abweichend von der verfassungsrechtlichen Vermutung nicht mehr dem in Art. 16 a Abs. 2 GG normierten Standard des Flüchtlings- oder Menschenrechtsschutzes genügt würde(std. Rspr. der Kammer, vgl. nur der den Beteiligten bekannte Beschluss vom 12.01.2015 - 3 L 1956/14 - sowie Urteil vom 30.04.2015 - 3 K 1032/14 -, welches den Prozessbevollmächtigten des Klägers unter dem 05.06.2015 übersandt wurde).

  • VG Saarlouis, 30.04.2015 - 3 K 1032/14

    Rechtsschutz im Asylrecht

    Es ist nicht ersichtlich, dass in Bulgarien abweichend von der verfassungsrechtlichen Vermutung nicht mehr dem in Art. 16 a Abs. 2 GG normierten Standard des Flüchtlings- oder Menschenrechtsschutzes genügt würde(std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 12.01.2015 -3 L 1956/14-).
  • VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 L 2099/14

    Mängel im Asylsystem und bezüglich der Aufnahmebedingungen in Bulgarien

    Es ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer(Vgl. nur Beschlüsse vom 19.09.2014 -3 L 1909/14-, vom 16.12.2014 -3 L 2006/14- und vom 12.01.2015 -3 L 1956/14-; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2014 -A 11 S 1778/14-) nicht ersichtlich, dass in Bulgarien abweichend von der verfassungsrechtlichen Vermutung nicht mehr dem in Art. 16 a Abs. 2 GG normierten Standard des Flüchtlings- oder Menschenrechtsschutzes genügt würde.
  • VG Saarlouis, 30.04.2015 - 3 K 2022/14

    Rechtsschutz im Asylrecht

    Es ist nicht ersichtlich, dass in Bulgarien abweichend von der verfassungsrechtlichen Vermutung nicht mehr dem in Art. 16 a Abs. 2 GG normierten Standard des Flüchtlings- oder Menschenrechtsschutzes genügt würde(std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 12.01.2015 -3 L 1956/14-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht